Verband
Standpunkte
Perspektiven sowie Zweckmässigkeit der Vorsorgesysteme stehen immer wieder im Fokus der politischen Diskussion. Als Fachverband nimmt der ASIP daher Stellung zu aktuellen vorsorgepolitischen Fragen und zur zukünftigen Ausgestaltung des Vorsorgesystems. Aktuell steht die politische Auseinandersetzung rund um die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) im Fokus.
Standpunkt 1: BVG-Reform
Als Fachverband hat der ASIP im Mai 2019 ein aus Praktikersicht zweckmässiges Revisionskonzept für die BVG-Minimalvorsorge präsentiert. Im Dezember 2019 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur BVG-Reform gestartet. Sein Vorschlag basiert auf dem im Juli 2019 von den drei Sozialpartnern Travail.Suisse, Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Arbeitgeberverband vorgeschlagenen «Sozialpartnerkompromiss». Dieser nimmt zwar einzelne Elemente des ASIP-Vorschlags auf, weicht aber in wesentlichen Punkten davon ab.
Angesichts des Tiefzinsumfeldes sowie der steigenden Lebenserwartung ist die Reform der beruflichen Vorsorge dringend zu stärken. Der ASIP fordert eine faire und einfach umsetzbare Lösung ohne unnötige Kosten und Rentensenkungen.
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ASIP ruft in Erinnerung, dass die Reform der zweiten Säule dringlich und ohne neue Umverteilung möglich ist!
Die Corona-Pandemie fordert(e) alle Akteure stark. Für die kommenden Reformdiskussionen in der beruflichen Vorsorge wird der (finanzielle) Spielraum geringer. Es geht jetzt darum, die Grundlagen für die längerfristige finanzielle Stabilität der Pensionskassen zu beschliessen. Basierend auf seiner Stellungnahme zur BVG-Reform vom 20. März 2020 ruft der Pensionskassen-Fachverband ASIP sein schon im Mai 2019 präsentiertes Reform-Modell in Erinnerung, das sich an der Praxis orientiert und ohne neue Umverteilung auskommt. Wegen der Dringlichkeit der Reform erwartet er eine rasche Botschaft zuhanden des Parlamentes.
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17.03.2023 BVG-Reform -
12.12.2022 Mittelweg/ASIP BVG Reform -
08.09.2022 Ständerat blockiert die BVG-Reform weiterhin -
01.07.2022 Blockade im Ständerat verzögert die BVG-Reform weiter -
15.06.2022 BVG-Reform im Ständerat: Rückweisung -
27.04.2022 BVG-Reform: Neues Modell der SGK-S wirft Fragen auf -
08.12.2021 Reform der beruflichen Vorsorge auf dem richtigen Weg -
23.11.2021 Roundtable BVG-21 -
29.10.2021 Medienmitteilung ASIP/Mittelweg -
23.08.2021 Medienmitteilung Mittelweg/ASIP vom 20.08.2021 -
01.02.2021 Medienmitteilung zur BVG-Reform -
25.11.2020 Medienmitteilung BVG-Reform: Botschaft -
29.05.2020 Medienmitteilung BVG-Reform -
20.03.2020 Medienmitteilung BVG-Reform -
13.12.2019 Medienmitteilung BVG-Reform: Vernehmlassung
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Standpunkt 2: Bedeutung der kapitalgedeckten Vorsorge
Der ASIP nahm sein 20-jähriges Bestehen zum Anlass, das künftige Leistungspotenzial der beruflichen Vorsorge darzustellen und auf grundsätzliche Fragestellungen eine Antwort zu geben.
Die kapitalgedeckte, kollektive berufliche Vorsorge stellt als 2. Säule einen sozialpolitischen Erfolgsfaktor dar. Sie nimmt in unserem Drei-Säulensystem einen wichtigen Stellenwert ein.
Standpunkt 3: Vermögensbewirtschaftung – ESG-Kriterien
Oberstes Ziel der Pensionskassen ist es, für ihre Versicherten ein möglichst optimales Rendite-/ Risikoverhältnis zu erreichen. Der ASIP begrüsst es, dass zunehmend mehr Pensionskassen innerhalb ihres Risikomanagements aus Eigeninitiative und unter Wahrnehmung ihrer treuhänderischen Sorgfaltspflicht Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance-Aspekte (ESG-Kriterien) berücksichtigen. Es braucht keine zusätzliche Regulierung, die nur Mehraufwand verursacht, aber keinen Nutzen stiftet.
Für den ASIP als Fachverband stehen seit Jahren die Wissensvermittlung und die Sensibilisierung für das Thema «zukunftsorientiertes Investieren» im Vordergrund. Der ASIP hat in seinem Leitfaden für Vermögensanlagen von Pensionskassen Grundsätze zur Umsetzung einer verantwortungsvollen Anlagepolitik definiert. Ergänzend zum Leitfaden haben wir zudem ein Video zur Thematik erstellt.
Standpunkt 4: Kriegsgeschäfte-Initiative
Die Volksinitiative „Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten“ verlangt ein rigoroses Finanzierungs-Verbot: AHV, IV, EO und Pensionskassen, Stiftungen und Nationalbank wird die Finanzierung von Unternehmen untersagt, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Herstellung von Rüstungsmaterial erwirtschaften. Die Kriegsgeschäfte-Initiative will somit Investitionen in Firmen verbieten, die bis zu 95% ihres Geschäfts mit zivilen Produkten machen (z.B. Passagiertransport-Flugzeuge; Navigationsgeräte; Produkte der IT-Branche).
Unter Berücksichtigung aller Interessen der Versicherten geht dies zu weit und schafft unnötige Hürden zulasten der Rentenleistungen. Gleichzeitig kann die Initiative keinen einzigen bewaffneten Konflikt verhindern. Die Altersvorsorge steht ohnehin schon vor grossen Herausforderungen. Sie darf nicht noch durch sinnlose, bürokratische und teure Verbote zusätzlich belastet werden. Der ASIP lehnt die Initiative deshalb ab: „Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht“