Verband

Standpunkte

Perspektiven sowie Zweckmässigkeit der Vorsorgesysteme stehen immer wieder im Fokus der politischen Diskussion. Als Fachverband nimmt der ASIP daher Stellung zu aktuellen vorsorgepolitischen Fragen und zur zukünftigen Ausgestaltung des Vorsorgesystems. Aktuell steht die politische Auseinandersetzung rund um die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) im Fokus.

Standpunkt 1: BVG-Reform

Als Fach­ver­band hat der ASIP im Mai 2019 ein aus Prak­ti­ker­sicht zweck­mäs­si­ges Re­vi­si­ons­kon­zept für die BVG-Mi­ni­mal­vor­sor­ge prä­sen­tiert. Im De­zem­ber 2019 hat der Bun­des­rat die Ver­nehm­las­sung zur BVG-Re­form ge­st­ar­tet. Sein Vor­schlag ba­siert auf dem im Ju­li 2019 von den drei So­zi­al­part­nern Tra­vail.Suis­se, Schwei­ze­ri­scher Ge­werk­schafts­bund und Ar­beit­ge­ber­ver­band vor­ge­schla­ge­nen «So­zi­al­part­ner­kom­pro­miss». Die­ser nimmt zwar ein­zel­ne Ele­men­te des ASIP-Vor­schlags auf, weicht aber in we­sent­li­chen Punk­ten da­von ab.

An­ge­sichts des Tief­zin­sum­fel­des so­wie der stei­gen­den Le­bens­er­war­tung ist die Re­form der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge drin­gend zu stär­ken. Der ASIP for­dert ei­ne faire und ein­fach um­setz­ba­re Lö­sung oh­ne un­nö­ti­ge Kos­ten und Ren­ten­sen­kun­gen.

Standpunkt 2: Bedeutung der kapitalgedeckten Vorsorge

Der ASIP nahm sein 20-jäh­ri­ges Be­ste­hen zum An­lass, das künf­ti­ge Leis­tungs­po­ten­zi­al der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge dar­zu­stel­len und auf grund­sätz­li­che Fra­ge­stel­lun­gen ei­ne Ant­wort zu ge­ben.

Die ka­pi­tal­ge­deck­te, kol­lek­ti­ve be­ruf­li­che Vor­sor­ge stellt als 2. Säu­le einen so­zi­al­po­li­ti­schen Er­folgs­fak­tor dar. Sie nimmt in un­se­rem Drei-Säu­len­sys­tem einen wich­ti­gen Stel­len­wert ein.

Standpunkt 3: Vermögensbewirtschaftung – ESG-Kriterien

Obers­tes Ziel der Pen­si­ons­kas­sen ist es, für ih­re Ver­si­cher­ten ein mög­lichst op­ti­ma­les Ren­di­te-/ Ri­si­ko­ver­hält­nis zu er­rei­chen. Der ASIP be­grüsst es, dass zu­neh­mend mehr Pen­si­ons­kas­sen in­ner­halb ih­res Ri­si­ko­ma­na­ge­ments aus Ei­genini­tia­ti­ve und un­ter Wahr­neh­mung ih­rer treu­hän­de­ri­schen Sorg­falts­pflicht Um­welt-, So­zi­al- und Cor­po­ra­te Go­ver­nance-Aspek­te (ESG-Kri­te­ri­en) be­rück­sich­ti­gen. Es braucht kei­ne zu­sätz­li­che Re­gu­lie­rung, die nur Mehr­auf­wand ver­ur­sacht, aber kei­nen Nut­zen stif­tet.

Für den ASIP als Fach­ver­band ste­hen seit Jah­ren die Wis­sens­ver­mitt­lung und die Sen­si­bi­li­sie­rung für das The­ma «zu­kunfts­ori­en­tier­tes In­ves­tie­ren» im Vor­der­grund. Der ASIP hat in sei­nem Leit­fa­den für Ver­mö­gens­an­la­gen von Pen­si­ons­kas­sen Grund­sät­ze zur Um­set­zung ei­ner ver­ant­wor­tungs­vol­len An­la­ge­po­li­tik de­fi­niert. Er­gän­zend zum Leit­fa­den ha­ben wir zu­dem ein Vi­deo zur The­ma­tik er­stellt.

Standpunkt 4: Kriegsgeschäfte-Initiative

Die Volks­i­ni­tia­ti­ve „Für ein Ver­bot der Fi­nan­zie­rung von Kriegs­ma­te­ri­al­pro­du­zen­ten“ ver­langt ein ri­go­ro­ses Fi­nan­zie­rungs-Ver­bot: AHV, IV, EO und Pen­si­ons­kas­sen, Stif­tun­gen und Na­tio­nal­bank wird die Fi­nan­zie­rung von Un­ter­neh­men un­ter­sagt, die mehr als 5% ih­res Um­sat­zes mit der Her­stel­lung von Rüs­tungs­ma­te­ri­al er­wirt­schaf­ten. Die Kriegs­ge­schäf­te-In­itia­ti­ve will so­mit In­ves­ti­tio­nen in Fir­men ver­bie­ten, die bis zu 95% ih­res Ge­schäfts mit zi­vi­len Pro­duk­ten ma­chen (z.B. Pas­sa­gier­trans­port-Flug­zeu­ge; Na­vi­ga­ti­ons­ge­rä­te; Pro­duk­te der IT-Bran­che).

Un­ter Be­rück­sich­ti­gung al­ler In­ter­es­sen der Ver­si­cher­ten geht dies zu weit und schafft un­nö­ti­ge Hür­den zu­las­ten der Ren­ten­leis­tun­gen. Gleich­zei­tig kann die In­itia­ti­ve kei­nen ein­zi­gen be­waff­ne­ten Kon­flikt ver­hin­dern. Die Al­ters­vor­sor­ge steht oh­ne­hin schon vor gros­sen Her­aus­for­de­run­gen. Sie darf nicht noch durch sinn­lo­se, bü­ro­kra­ti­sche und teu­re Ver­bo­te zu­sätz­lich be­las­tet wer­den. Der ASIP lehnt die In­itia­ti­ve des­halb ab: „Gut ge­meint ist noch lan­ge nicht gut ge­macht“

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