ASIP-Stellungnahmen , Reformen , Umwandlungssatz
25. November 2020 18:14
Botschaft zur BVG-Reform: Bundesrat verkennt praxistaugliche Alternative
Medienmitteilung des ASIP vom 25. November 2020
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur BVG-Reform verabschiedet. Er hält bedauerlicherweise am „Sozialpartnerkompromiss“ fest, obwohl dieser in der Vernehmlassung von den bürgerlichen Parteien, wichtigen Verbänden, sowie auch von einzelnen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen abgelehnt wurde. Der Pensionskassenverband ASIP hat kein Verständnis dafür, dass der Bundesrat weiterhin am pauschalen Rentenzuschlag festhält und damit massive Mehrkosten in Kauf nimmt. Eine auf dem ASIP-Vorschlag basierende Alternative fand kein Gehör. Diese verbessert die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und der Teilzeitangestellten und stellt sicher, dass das Rentenniveau trotz Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes auf 6% erhalten bleibt. Das Parlament sollte daher die eingebrachten Vorschläge zur Sicherung des Rentenniveaus für die Übergangsgeneration, die kurz vor der Pensionierung steht, eingehend prüfen. Vor allem fordert der ASIP, dass die Politik sich nicht länger weigert, die bei den Pensionskassen bereits vorhandenen und aufgrund rechtlicher Vorgaben extra für einen solchen Fall gebildeten Rückstellungen für die Kompensation der Übergangsgeneration einzusetzen. „Es macht einfach keinen Sinn, Lohnabzüge einzufordern und somit die Lohnkosten zu verteuern, um finanzielle Mittel einzutreiben, die schon längst vorhanden sind. Versicherte und Arbeitgeber würden völlig unnötig ein zweites Mal zur Kasse gebeten“, so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad.
Der Bundesrat schlägt in der Botschaft den aus Sicht der Praktiker untauglichen Kompromissvorschlag von Arbeitgeberverband, Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse zur BVG-Reform als Lösung vor. Leider führt dieser Vorschlag zu einer neuen, systemwidrigen Umverteilung. So sieht das Modell zeitlich unlimitierte Mehrkosten von 0.5% auf dem AHV-Lohn für die Übergangsmassnahmen vor. Gerade im aktuellen Umfeld sind weder für Arbeitnehmende noch für Arbeitgeber zusätzliche Lohnabgaben für ein neues Umverteilungssystem zumutbar.
Damit das BVG-Rentenniveau bei sinkendem Mindestumwandlungssatz gehalten werden kann, muss ein entsprechend höheres Altersguthaben angespart werden. Ein Weg zu diesem Ziel ist die Senkung des sog. Koordinationsabzugs. Dadurch wird der versicherte Lohn angehoben. Im Vergleich zum bundesrätlichen Vorschlag schlägt der ASIP eine geringere Senkung des Koordinationsabzuges vor, und zwar auf 60% des AHV-Lohnes, maximal aber auf CHF 21‘330. Heute beträgt er fix CHF 24‘885. Vor dem Hintergrund des veränderten gesellschaftlichen Umfeldes mit Zunahme der Teilzeitarbeit und Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen ist eine Senkung des Koordinationsabzuges sozialpolitisch sinnvoll. Unser Vorschlag verbessert die Vorsorgesituation von Versicherten mit tieferen Einkommen deutlich. Es profitieren vor allem auch Teilzeitbeschäftigte – oft handelt es sich um Frauen – von diesem Vorschlag – und zwar zu tieferen Kosten als bei der bundesrätlichen Variante.
Für eine Übergangsphase von zehn Jahren ab Inkrafttreten der Vorlage schlägt der Pensionskassenverband für alle Neupensionierten eine prozentuale Erhöhung des BVG-Altersguthabens vor. Diese Erhöhung soll von der einzelnen Pensionskasse finanziert werden, indem die dafür bereits getätigten Rückstellungen zugunsten der betroffenen Versicherten aufgelöst werden. Mit diesem Vorschlag kann die obligatorische berufliche Mindest-Vorsorge zeitnah, fair und kostengünstig überarbeitet werden, ohne dass es zu einer neuen Umverteilung kommt, die zu beheben ja gerade ein wichtiges Ziel der Reform darstellt. Zur Sicherung des Rentenniveaus müssen auch keine SNB-Gewinne oder andere Bundesmittel verwendet werden.
Reformen in der beruflichen Vorsorge sind dringend notwendig. Gemäss dem Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP soll aber eine Reform die langfristige Sicherung der Renten im Kapitaldeckungsverfahren gewährleisten, bei dem sichergestellt wird, dass das Ersparte vollumfänglich beim Versicherten bleibt. Ein Umlageverfahren wie bei der AHV, bei dem Geld von besser Verdienenden zu weniger gut Verdienenden umgelagert wird, widerspricht dem Sinn und Zweck der zweiten Säule. Dafür wurde die erste Säule geschaffen. Bei der Finanzierung soll auf die Rückstellungen zurückgegriffen werden, die alle Pensionskassen extra für diesen Zweck bilden mussten. Zudem soll die Reform finanziell für die Versicherten und Arbeitgeber tragbar und durch die Pensionskassen operativ einfach umsetzbar sein. Der ASIP fordert vom Parlament eine Abkehr vom Vorschlag des Bundesrates und eine Überarbeitung in Richtung der vorgeschlagenen praxistauglichen Lösung.
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