ASIP-Stellungnahmen , Performance
1. Oktober 2020 15:18
Äpfel und Birnen in der Handelszeitung
Harry Büsser, Mitglied der Chefredaktion der Handelszeitung, vergleicht heute in einem Kommentar in der aktuellen Ausgabe Äpfel mit Birnen. Konkret: die Vermögensverwaltungskosten von Pensionskassen mit denen der Schweizerischen Nationalbank (SNB), der Assetmanagement-Einheit der UBS und mit dem norwegischen Staatsfonds. Sein Fazit lautet, die Pensionskassen seien «völlig ineffizient. Die Politik könnte reagieren, denn ... würde es helfen, wenn die Versicherten die freie Wahl bekämen, bei welcher Pensionskasse sie sein wollen.»
Diese Forderung taucht in letzter Zeit nicht zum ersten Mal auf. Wie so oft ist nicht alles Gold, was glänzt. Eine freie Wahl der Pensionskasse hätte andere Nachteile. Unter anderem würde das Anlagerisiko vom Kollektiv auf den Einzelnen abgewälzt. Es ist kaum vorstellbar, dass das von den versicherten gewünscht wäre. Siehe hierzu auch unser Medienmitteilung vom 14. Juni 2002 «Freie Pensionskassenwahl vergrössert Risiken»
Entscheidend für so manchen Effizienzunterschied sind gesetzliche Vorgaben
Und was hat es nun mit der angeblichen Ineffizienz auf sich?
Da werden Äpfel mit Birnen verglichen. Schaut man genauer hin, zeigt sich, wie falsch das ist.
Fakt ist: die Vermögensverwaltungs-Kosten in der 2. Säule sind deutlich tiefer, als bei den privaten Anlegern. Schliesslich sind auch die Vergleiche mit dem Ausland abgedroschen und wenig hilfreich, denn hier gelten ganz andere Rechtsgrundlagen. Andere Regulierungen führen zu anderen Kosten. Diesen Faktor müsste man zuerst einmal herausrechnen, was Herr Büsser natürlich nicht getan hat, würde es doch seine These stören.
Die Erfüllung der permanenten Aufgaben der Pensionskassen pro versicherte Person ist infolge der grossen Regulierung und systembedingt aufwändiger, als jene der erwähnten Banken oder des norwegischen Staatsfonds. Ins Gewicht fallen die Daten- und individuelle Kontenführung, die Informations- und Auskunftstätigkeit gegenüber den Versicherten sowie die laufenden Buchhaltungsarbeiten. Weiter zu beachten sind die Verarbeitung von verschiedenen Ereignissen (u.a. Ein- und Austritte, Vorbezüge für den Erwerb von Wohneigentum…). Schliesslich fällt auch die Abwicklung von Invaliditätsfällen ins Gewicht: Die Pensionskassen haben einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung von Invaliditätsfällen.
Es ist falsch, nur auf die Kosten zu achten
Wer die Kostenfrage ins Zentrum stellt, leistet den Versicherten einen Bärendienst. Das Ziel einer Vorsorgeeinrichtung darf nicht nur in der Minimierung der Vermögensverwaltungskosten bestehen, sondern muss das Erzielen einer möglichst hohen Nettorendite sein. Wer davon ablenkt, fügt den Versicherten Schaden zu. Obwohl das im heutigen Umfeld äusserst herausfordernd ist, erbringen die Pensionskassen hier eine sehr gute Leistung. Dafür setzt sich auch der ASIP ein.
Bei allem Kostenbewusstsein darf dieser Blick nicht verloren gehen. Es ist daher falsch, nur auf die Kosten zu achten.
Letztlich hängt die Rentenleistung – die Höhe der ausgezahlten Renten – einzig und allein vom Gewinn ab, den eine Pensionskasse erwirtschaftet, von der so genannten Nettorendite, aber nicht von den Kosten, die beim Erwirtschaften der Rendite angefallen sind. Denn höhere Ausgaben beim Erwirtschaften können durchaus auch zu einem deutlich höheren Gewinn führen, und damit zu höheren Renten.
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M. Vetterli • 4 Jahre, 1 Monat her