1. Oktober 2020 12:30
Mitbestimmung des Personals beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung
Der ASIP hat eine neue Fachmitteilung "Mitbestimmung des Personals beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung" veröffentlicht.
Ausgangslage ist, dass das Bundesgericht festgehalten hat, dass Arbeitnehmern beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung (VE) durch den Arbeitgeber ein echtes Mitbestimmungsrecht zusteht. Dies bedeutet, dass die Kündigung des Anschlussvertrages mit der bisherigen Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber die vorgängige Zustimmung des Personals voraussetzt. Fehlt diese, ist die Kündigung ungültig.
Dieses Urteil hat Auswirkungen auf den Prozess des Wechsels von Anschlüssen an Vorsorgeeinrichtungen, insbesondere an Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Vor allem steht die Frage, ob im Hinblick auf eine Teilliquidation eine rechtsgenügende Auflösung des Anschlussvertrages vorliegt, im Fokus.
Richtigerweise hat das Bundesgericht zwar festgehalten, dass die Mitbestimmung keine «Alibiübung» sein darf, gleichwohl müssen das Verfahren und die Modalitäten, die zum Einverständnis des Personals führen, in der Praxis – insbesondere auch aus Sicht der Vorsorgeeinrichtung – mit vernünftigem Aufwand bewältigbar sein. Wir gehen nachfolgend auf den massgebenden Inhalt des Urteils ein und zeigen die Konsequenzen bzgl. Durchführung für die betroffenen VE sowie involvierten Partner auf.
Die Fachmitteilung kann hier heruntergeladen werden.
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