Deckungsgrad , Performance , Rahmenbedingungen
12. Mai 2020 17:11
Coronakrise verschärft politisches Problem der zu hohen Umwandlungssätze
Die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen wurden – nach einer sehr hohen durchschnittlichen Netto-Vermögensrendite von +10.4% im Jahr 2019 (gegenüber -2.8% im Vorjahr) – hart von der Coronakrise getroffen, wie die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) heute im Rahmen ihrer Jahresmedienkonferenz mitteilte.
Die starken Marktkorrekturen ab Mitte Februar 2020 reduzierten die ausgewiesenen Deckungsgrade per Ende April 2020 im Durchschnitt auf 105.6% (gegenüber 111.6% Ende 2019). Der Anteil der Unterdeckungen erhöhte sich in den ersten vier Monaten des Jahres 2020 entsprechend auf 25.4% (gegenüber 1.1% per Ende 2019).
Trotz weiteren Senkungen der Umwandlungssätze lagen die durchschnittlichen künftigen Zinsversprechen Ende 2019 mit 2.64% deutlich über dem durchschnittlichen technischen Zinssatz von 1.88%. Die Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten belief sich im Jahr 2019 auf 7.2 Milliarden Franken (gegenüber 5.1 Milliarden im Vorjahr). Die Notwendigkeit, die gesetzlich festgelegten technischen Parameter den ökonomischen und demographischen veränderten Realitäten anzupassen, ist durch die Coronakrise somit noch dringlicher geworden, schreibt die OAK BV.
Von den herrschenden Negativzinsen besonders hart betroffen seien die Freizügigkeitsstiftungen. Diese sehen sich mit einem existentiellen Problem konfrontiert, da bei der am häufigsten gewählten Form, namentlich der Kontolösung, eine negative Verzinsung grundsätzlich nicht zulässig wäre, effektiv für die Anbieter jedoch der wirtschaftlichen Realität entspricht. Behoben werden kann diese Problematik nur mit einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Negativzinsen.
Die OAK BV schreibt weiter: Gleichzeitig ist die Sanierungsfähigkeit vieler Vorsorgeeinrichtungen eingeschränkt. Das liegt daran, dass aufgrund der fortgeschrittenen Existenzdauer der Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz, die Bedeutung der Renten-Vorsorgekapitalien hoch ist und gleichzeitig die absoluten Höhen der Renten garantiert sind. Rentnerinnen und Rentner können nicht zu potentiellen Sanierungen herangezogen werden. Die Notwendigkeit, die gesetzlich festgelegten technischen Parameter, insbesondere den Mindestumwandlungssatz, rasch den ökonomisch und demographisch veränderten Realitäten anzupassen, ist durch die Coronakrise noch dringlicher geworden. Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert.
Der Schweizerische Pensionskassenverband hat schon vor einem Jahr einen Vorschlag lanciert, wie eine sinnvolle und zielführende BVG-Reform durchgeführt werden könnte. Diesen kann man hier nachlesen.
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