16. August 2023 15:30
Kolumne mit Fehler und Lücken
In einer Kolumne mit dem Titel «Sicherung der Altersvorsorge: Wie soll es mit den Pensionskassen weitergehen?» beschreibt Nationalratskandidatin Nadine Jürgensen im Tages-Anzeiger die Inhalte der Reform der zweiten Säule, über die 2024 abgestimmt wird. Im Grossen und Ganzen fasst ihre Kolumne die Reform recht gut zusammen. Jeodch fehlen sehr wichtige Inhalte, ohne die ein völlig falsches Bild entstehen kann, wie es seit Monaten auch von gewissen politischen Kreisen verbreitet wird. Konkret:
- «Die Senkung des Umwandlungssatzes gilt für alle…» … diese Aussage ist falsch. Es gibt nicht «den» Umwandlungssatz, denn es ist zu unterscheiden zwischen dem BVG-Mindest-Umwandlungssatz und dem effektiven Umwandlungssatz der einzelnen Pensionskassen. Der BVG-Mindest-Umwandlungssatz gilt einzig und allein für Versicherte, die nur mit dem BVG-Minimum versichert sind. Die 86 Prozent der Versicherten, die überobligatorisch versichert sind, haben eigene Umwandlungssätze, die von den einzelnen Pensionskassen frei festgelegt werden können, solange der obligatorische Teil einen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent hat. Ihre effektiven Umwandlungssätze (der Durchschnitt aus den Umwandlungssätzen für den obligatorischen und den überobligatorischen Anteil) können unter 5 Prozent liegen. Sie sind von der Senkung des BVG-Mindest-Umwandlungssatzes deshalb auch nicht betroffen, denn ihre Pensionskassen haben deren effektiven Umwandlungssatz bereits gesenkt.
Korrekt müsste die Aussage deshalb lauten: «Die Senkung des Umwandlungssatzes gilt für 14 Prozent der Versicherten», wenn man schon allgemein vom Umwandlungssatz spricht. Ganz korrekt wäre dann: «Die Senkung des BVG-Mindest-Umwandlungssatzes gilt für 14 Prozent der Versicherten»
- Die Kolumne unterschlägt die Ausgleichsmassnahmen, die beschlossen wurden. Damit die Senkung des BVG-Mindest-Umwandlungssatzes nicht zu Rentensenkungen führt, sondern gemäss der Zielsetzung der Reform das Rentenniveau erhalten bleibt, hat das Parlament diverse Ausgleichsmassnahmen beschlossen. Indem jährlich mehr gespart wird und indem ein höherer Lohnanteil versichert wird, können Versicherte, die noch länger als 15 Jahre bis zur Rente haben, hypothetische Rentenverluste ausgleichen. Denn 6.8 Prozent von 100’000 sind so viel wie 6 Prozent von 113’333 – indem mehr gespart wird, gibt es bei einem niedrigeren Umwandlungssatz trotzdem gleich viel Rente.
Im Original kann die Reform hier nachgelesen werden: https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2023/785/de
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