Performance , Reformen , ASIP Faktenchecks
27. Juli 2023 12:19
Keine Verschnaufpause für die Rentenreform
Laut Swisscanto haben sich im zweiten Quartal 2023 die geschätzten Deckungsgrade der Schweizer Pensionskassen leicht erholt. Die privatrechtlichen Kassen liegen jedoch mit einem geschätzten Deckungsgrad von 113,6 Prozent noch weit entfernt von den Höchstständen Ende 2021 (122.1 Prozent). Dennoch zeigt sich eine Verbesserung gegenüber dem Vorquartal. Inzwischen haben 45.6 Prozent der privatrechtlichen Kassen und 13.5 Prozent der öffentlich-rechtlichen Kassen eine Deckung von mehr als 115 Prozent.
Massgeblich zur Rendite der Pensionskassen beigetragen haben die Aktienmärkte, während die Renditen bei Obligationen uneinheitlich waren. Die Rohstoffe haben in der ersten Jahreshälfte 2023 aufgrund der eingetrübten Wachstumsaussichten in den Industriestaaten Verluste von 10.9 Prozent verzeichnet.
Laut Swisscanto liegt die durchschnittliche Performance einer Schweizer Pensionskasse im zweiten Quartal 2023 bei 1.43 Prozent. Prognosen für das zweite Halbjahr seien schwierig, da die Aktienmarkterholung aufgrund unsicherer Konjunkturerwartungen und möglicher Rezessionsszenarien als fragil eingeschätzt wird.
So positiv die neuesten Zahlen des Swisscanto-Pensionskassen-Monitors sind, so ärgerlich ist es, dass solche Meldungen regelmässig für Desinformations-Propaganda zur zweiten Säule missbraucht werden. Es muss deshalb darauf hingewiesen werden, dass derartige Erholungen des Deckungsbeitrags nicht das grundlegende Problem der zweiten Säule lösen. Dieses besteht darin, dass für ca. 14% der Versicherten der gesetzliche Mindest-Umwandlungssatz zu hoch ist.
Die wichtigste Ursache dafür ist die gestiegene Lebenserwartung – um ein Drittel seit Einführung des BVG. Weil im BVG jede/r Versicherte/r das Geld für die spätere Rente quasi auf einem persönlichen Konto bei der Pensionskasse einzahlt und anspart, bräuchte es eine unrealistisch hohe Verzinsung, damit unter den gegebenen Rahmenbedingungen das Geld für ein derart längeres Rentnerleben ausreicht.
Forderungen nach einem Teuerungsausgleich in der zweiten Säule sind deshalb unrealistisch. Man müsste sich dazu beim eigenen Sparkonto bedienen. Auf diesem befindet sich aber nur, was drauf ist und nicht mehr. Wer soll also einen Teuerungsausgleich finanzieren?
Auch Behauptungen stimmen nicht, wonach die BVG-Reform, über die wir 2024 abstimmen, mehr kosten würde und die Renten würden sinken. Würden Sie, geschätzte Leserinnen und Leser es als Kosten bezeichnen, wenn Sie Geld für sich selbst aufs eigene Sparkonto einzahlen?
Die Renten werden nicht sinken, weil es im Rahmen der Reform für 50% der Versicherten Ausgleichszahlungen als Kompensation für die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes geben wird. Wer rechnen kann, wird herausfinden: 50% Versicherte minus 14% Betroffene ergibt 36% Versicherte, die sogar noch eine Rentenerhöhung bekommen.
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