ASIP-Stellungnahmen , Reformen , Umwandlungssatz

27. Juni 2023 09:31

Ja zur BVG-Re­form (BVG 21)

Me­dien­mit­tei­lung

ASIP-Vor­stand sagt Ja zur be­schlos­se­nen BVG-Re­form (BVG 21) des Par­la­men­tes

Der ASIP-Vor­stand sagt un­ter Ab­wä­gung der Vor- und Nach­tei­le so­wie nach ei­ner Be­fra­gung sei­ner Mit­glie­der Ja zur BVG-Re­form. Er be­grüsst den zu­stim­men­den Ent­scheid des Par­la­men­tes. Der ASIP be­ur­teil­te ei­ne BVG-Re­form stets als not­wen­dig und drin­gend. In die­sem Sinn brach­te er sich auch im Ge­setz­ge­bungs­pro­zess ein. Mit der Sen­kung des Um­wand­lungs­sat­zes im BVG-Ob­li­ga­to­ri­um wird den öko­no­mi­schen und de­mo­gra­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen Rech­nung ge­tra­gen. Die Stell­schrau­ben im BVG wer­den neu so jus­tiert, dass sie eher der wirt­schaft­li­chen Rea­li­tät ent­spre­chen. Nach dem Ja des Par­la­men­tes gilt es nun, den Ver­si­cher­ten und der Be­völ­ke­rung mit­tels ei­ner pri­mär im di­gi­ta­len Be­reich ge­führ­ten Image- und Fak­ten­check-Kam­pa­gne die Vor­la­ge und de­ren In­halt sach­lich und ver­ständ­lich zu er­klä­ren. In die­sem Sinn wird sich der ASIP en­ga­gie­ren. 

Zwei­fel­los ge­winnt die BVG-Vor­la­ge kei­nen Schön­heits­preis. Das zeigt sich auch bei den Er­geb­nis­sen der Um­fra­ge un­ter den Mit­glie­dern. Gross­mehr­heit­lich wer­den die Mass­nah­men für den Spar­pro­zess be­grüsst. Kri­ti­scher wer­den die be­schlos­se­nen Aus­gleichs­mass­nah­men für die Über­gangs­ge­ne­ra­ti­on be­ur­teilt. Prak­tisch aus­ge­gli­chen sind die zu­stim­men­den und ab­leh­nen­den Vo­ten be­züg­lich Ge­samt­be­ur­tei­lung der Vor­la­ge. Die Kom­men­ta­re der Mit­glie­der zei­gen auch, dass es um mehr geht als nur ei­ne tech­ni­sche Be­ur­tei­lung der Vor­la­ge.

Der ASIP setzt sich für ei­ne star­ke 2. Säu­le ein und wehrt sich da­ge­gen, dass die Dis­kus­sio­nen um die Vor­la­ge da­zu be­nutzt wer­den, die 2. Säu­le mit fa­den­schei­ni­gen Ar­gu­men­ten und kru­den Falsch­in­for­ma­tio­nen schlecht zu re­den. Der ASIP lässt sich nicht ein­fach auf ei­ne rein tech­ni­sche Rol­le zu­rück­bin­den. Un­be­strit­ten sind die Mass­nah­men für die Über­gangs­ge­ne­ra­ti­on nicht im Sin­ne des ASIP aus­ge­fal­len. Der ASIP hat je­doch sei­ne Haupt­zie­le er­reicht: Es liegt ei­ne BVG-Re­form vor, mit der ei­ne Lö­sung für die not­wen­di­gen Aus­gleichs­mass­nah­men in­ner­halb der 2. Säu­le ge­fun­den wer­den konn­te. Bei der Fi­nan­zie­rung liegt ei­ne teil­zen­tra­le Lö­sung vor. Pen­si­ons­kas­sen, die aus­rei­chend Re­ser­ven für die Re­form ge­bil­det ha­ben, wer­den die­se ih­rem Ver­wen­dungs­zweck zu­füh­ren. Po­si­tiv zu wer­ten ist, dass die Vor­la­ge das Leis­tungs­ni­veau im BVG-Ob­li­ga­to­ri­um ins­ge­samt si­cher­stellt und vor al­lem die im­mer wie­der ge­for­der­te Ab­si­che­rung von Teil­zeit­be­schäf­tig­ten ver­bes­sert. Im Sin­ne ei­ner vor­sor­ge­po­li­ti­schen Ge­samt­sicht kann der ASIP-Vor­stand da­her die­se Vor­la­ge un­ter­stüt­zen. Schei­tert die­se BVG-Re­form, wird ei­ne gros­se Chan­ce ver­passt, die ob­li­ga­to­ri­sche be­ruf­li­che Vor­sor­ge zu re­for­mie­ren und den neu­en Ge­ge­ben­hei­ten un­se­rer Ge­sell­schaft an­zu­pas­sen.

Vor die­sem Hin­ter­grund setzt sich der ASIP zum Ziel, die Ver­ständ­lich­keit der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge zu ver­bes­sern und gleich­zei­tig Falsch­in­for­ma­tio­nen ent­ge­gen­zu­wir­ken. Wich­tig für den ASIP ist ei­ne aus­ge­wo­ge­ne und fach­lich fun­dier­te Mei­nungs­bil­dung der Stimm­be­völ­ke­rung. Der ASIP hat dies­be­züg­lich un­ter htt­ps://bv­gre­form-fak­ten­check.asip.ch/ auch be­reits einen Fak­ten­check auf­ge­schal­tet. Un­ab­hän­gig vom Aus­gang der Ab­stim­mung steht für den ASIP die lang­fris­ti­ge Sta­bi­li­tät der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge im Zen­trum. Da­für wird er sich wei­ter­hin ein­setzen. 

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