Reformen

23. Mai 2023 16:38

Bes­ser­stel­lung der äl­te­ren Ar­beit­neh­men­den

«Man kann die BVG-Re­vi­si­on gut fin­den oder schlecht. Wer sie schlecht fin­det, soll­te sei­nen un­be­strit­te­nen Vor­teil nicht aus­ser Acht las­sen: die Bes­ser­stel­lung der äl­te­ren Ar­beit­neh­men­den auf dem Ar­beits­markt.» So steht es im Blick online. Und dort wird auch er­klärt, wie­so das so ist. Wür­de das BVG nach den Vor­stel­lun­gen des Par­la­ments in Kraft ge­setzt, be­trü­ge die Al­ters­gut­schrift bis zum 44. Al­ters­jahr 9 Pro­zent, ab 45 wä­ren es ein­heit­lich 14 Pro­zent. Mehr da­zu hier im Blick online

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