Reformen , Umwandlungssatz , ASIP Faktenchecks
20. Juli 2023 17:01
BVG-Umwandlungssatz muss trotz Zinswende gesenkt werden
In den letzten Wochen gab es immer wieder mal irreführende Informationen zur Senkung des BVG-Mindest-Umwandlungssatzes. Zum einen bezeichneten gewisse Akteure dessen Senkung im Titel eines Blogartikels wieder einmal falsch als Rentensenkung («Die Zinswende muss weitere Rentensenkungen stoppen»). Das dies nicht stimmt, haben wir hier im Faktencheck bereits dargelegt.
Darüberhinaus stellten sie – allen voran der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB – aber auch die steile These auf, «dass die Versicherten vom Gesetz nicht genügend geschützt werden. Denn der vom Gesetz garantierte Mindestzins sollte eigentlich so festgelegt werden, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden müssen. Doch der Mindestzins hinkt den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren weit hinterher. Seit rund einem Jahr liegt er sogar tiefer als der risikolose Zins einer 10-jährigen Bundesobligation. Jene, die am stärksten von dieser Schere zwischen realen Renditeerträgen und einem tiefen Garantiezins profitieren – die Versicherer – werden von der Analyse der Oberaufsicht nicht einmal abgedeckt. Trotz steigenden Zinsen geben sie den angeschlossenen Arbeitnehmenden eine skandalös tiefe Verzinsung weiter. ... Die Versicherten haben gelitten und tun dies weiterhin. Vor diesem Hintergrund ist das Referendum gegen die vom Parlament verabschiedete Pensionskassen-Reform bitter nötig: eine weitere Verschlechterung der Leistungs-Garantien ist inakzeptabel.»
Was der SGB hier verschweigt: Die «skandalös tiefe Verzinsung» ist eine Folge des für die heutige Lebenserwartung zu hohen Mindest-Umwandlungssatzes. Weil dieser höhere Renten verspricht, als die Pensionierten auf ihrem jeweiligen Sparkonto bei der Pensionskasse haben, müssen ihre Renten quersubventioniert werden und das tun die Pensionskassen, indem sie einen Teil des Zinses nehmen, der eigentlich den Jüngeren gehören würde. Eine Erhöhung des Mindestzinses, wie von den Gewerkschaften gefordert, würde es noch schwieriger machen, die längere Lebenserwartung – und damit Rentenbezugsdauer – zu finanzieren.
Die Gewerkschaften sollten sich entscheiden, ob sie lieber eine höhere Verzinsung oder einen weiterhin zu hohen BVG-Mindest-Umwandlungssatz haben wollen. Beides zusammen ist für die Versicherten, die nur mit dem BVG-Minimum versichert sind, nicht möglich.
Immerhin sind das nur 14 Prozent der Versicherten.
Bei den übrigen 86 Prozent ist die Verzinsung gut und in der Regel deutlich über dem Minimum. Das haben wir hier im Faktencheck schon früher erklärt. So gesehen verwundert es auch nicht, dass der Bericht der Oberaufsicht «glasklar» verdeutlicht: «den Pensionskassen geht es gut». Das trifft aber im wesentlichen nur auf die Pensionskassen der 86 Prozent zu, die über dem Minimum versichert sind. Die anderen brauchen die Reform #BVG21 umso dringender. Und bei ihren Versicherten handelt es sich ausgerechnet um die Tieflohnempfänger, für die Gewerkschaften sich angeblich so leidenschaftlich einsetzen. Ein Widerspruch, egal wie man zur vom Parlament beschlossenen Reform der zweiten Säule steht...
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