Reformen

9. Mai 2023 17:31

OAK: Um­ver­tei­lung bleibt ge­ring, aber...

 

Die Ober­auf­sichts­kom­mis­si­on Be­ruf­li­che Vor­sor­ge (OAK BV) hat am 9. Mai 2023 die ak­tu­el­len Zah­len zur fi­nan­zi­el­len La­ge der Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen ver­öf­fent­licht. Die für die gan­ze Schweiz ein­heit­li­che und ri­si­ko­ori­en­tier­te Frü­her­he­bung bei Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen er­mög­licht ei­ne ak­tu­el­le Ge­samt­sicht über die fi­nan­zi­el­le La­ge des Sys­tems der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge mit Stich­tag 31. De­zem­ber 2022.

Die Um­ver­tei­lung bleibt ge­ring, aber... das gilt nicht für die Ver­si­cher­ten, die nur am un­ters­ten Li­mit ver­si­chert sind. Für sie bleibt der Um­wand­lungs­satz zu hoch und die Um­ver­tei­lung er­hal­ten, wie der fol­gen­de Aus­zug aus der Medienmitteilung zeigt: 

Die Schät­zung der Um­ver­tei­lung zeigt im Be­richts­jahr wie im Vor­jahr ein prak­tisch aus­ge­gli­che­nes Ver­hält­nis der Auf­wen­dun­gen für die ak­ti­ven Ver­si­cher­ten und die Ren­ten­be­zie­hen­den, je­doch fällt sie erst­mals seit der Schät­zung durch die OAK BV (ab 2014) zu Guns­ten der ak­ti­ven Ver­si­cher­ten aus (0,2 Mil­li­ar­den Fran­ken). Ent­spre­chend hat sich auch die Um­ver­tei­lung im Durch­schnitt über die letz­ten fünf Jah­re
(0,4 % des Vor­sor­ge­ka­pi­tals der ak­ti­ven Ver­si­cher­ten und Ren­ten­be­zie­hen­den) wei­ter ver­rin­gert.

Es ist zu er­war­ten, dass mit den von den Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen wäh­rend den letz­ten min­des­tens zehn Jah­ren ge­trof­fe­nen Mass­nah­men (Sen­kung Um­wand­lungs­satz und Sen­kung tech­ni­sche Zins­sät­ze) so­wie mit dem im Be­richts­jahr be­ob­ach­te­ten deut­li­chen
An­stieg des Zins­ni­ve­aus die Um­ver­tei­lungs­pha­se zu­las­ten der ak­ti­ven Ver­si­cher­ten zu ih­rem En­de ge­kom­men ist. Zu be­ach­ten ist, dass dies nicht für die BVG-Mi­ni­mal­kas­sen gilt. Für die­se Ein­rich­tun­gen wird es erst mit der im Par­la­ment ver­ab­schie­de­ten BVG-Re­form mög­lich sein, ein na­he­zu oh­ne Um­ver­tei­lung fi­nan­zier­ba­res Leis­tungs­ni­veau um­zu­set­zen.

Da die Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen von der Um­ver­tei­lung sehr un­ter­schied­lich be­trof­fen sind und wa­ren, wird es für sie wich­tig sein, die Aus­wir­kun­gen der in den letz­ten Jah­ren ent­stan­de­nen Um­ver­tei­lung für ih­re Ver­si­cher­ten zu ana­ly­sie­ren und für einen Aus­gleich zwi­schen den un­ter­schied­lich be­han­del­ten Ge­ne­ra­tio­nen zu sor­gen.
 

Der Be­richt zur fi­nan­zi­el­len La­ge der Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen 2022 (PDF, 346 kB) kann hier her­un­ter­ge­la­den wer­den. 

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