ASIP-Stellungnahmen , Reformen , Umwandlungssatz
17. März 2023 10:11
BVG-Reform: Vorteile und Nachteile für die berufliche Vorsorge
Zur heutigen Verabschiedung der Reform der zweiten Säule (BVG21) hat der ASIP soeben die folgende Medienmitteilung veröffentlicht:
BVG-Reform: Vorteile und Nachteile für die berufliche Vorsorge
Der ASIP-Vorstand nimmt die Ergebnisse der Schlussabstimmungen des Parlamentes zur BVG-Reform zur Kenntnis. Eine abschliessende Gesamtwürdigung erfolgt nach einer Konsultation bei den Mitgliedern. Unter dem Strich hat die heute beschlossene Fassung aus Sicht des Vorstands jedoch mehr Nach- als Vorteile. Die Vorlage verpasst die angestrebten Ziele – zielführender Ausgleich der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes und Reduktion der Umverteilung.
Der ASIP hat als Fachverband zu Beginn der Beratungen mit einer eigenen Vorlage den Weg für eine BVG-Reform aufgezeigt. Wir haben den parlamentarischen Prozess mit zahlreichen Vorschlägen intensiv begleitet. Unser Ziel war und ist es, mit einer fairen Lösung die langfristige Sicherung der BVG-Renten der unmittelbar betroffenen 14% der Versicherten im Kapitaldeckungsverfahren zu gewährleisten, ohne die Generationensolidarität überzustrapazieren. Dafür sollten vor allem die Umverteilung für Jüngere deutlich reduziert und eine zu hohe finanzielle Belastung der Versicherten und der Arbeitgebenden vermieden werden. Zudem sollte die Reform für alle Versicherten und Arbeitgebenden finanziell tragbar und durch die Pensionskassen möglichst effizient, unter Vermeidung unnötiger Verwaltungskosten umsetzbar sein.
Positiv kann immerhin festgehalten werden, dass das Parlament den Sozialpartner-Kompromiss zu Recht deutlich abgelehnt hat. Dieser hätte die Umverteilung, sowie die finanzielle Belastung der jüngeren Generationen und der KMU sogar noch wesentlich deutlicher erhöht als die aktuelle Vorlage. Tiefgreifende, negative und systemische Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge wären die Konsequenzen gewesen.
Ein prozentualer Koordinationsabzug und eine Anpassung der Eintrittsschwelle ermöglichen mehr Menschen den Zugang zur beruflichen Vorsorge. Diese Massnahmen tragen zu einer Modernisierung der beruflichen Vorsorge bei.
Das ursprüngliche Ziel war die Neuausrichtung der Parameter, um ohne Rentenkürzungen die langfristige Finanzierung für die betroffenen 14% der Versicherten zu gewährleisten.
Nun führt insbesondere das politisch beschlossene Konzept für die Übergangsgeneration bezüglich Mechanik und Finanzierung zu einem massiven und teuren Leistungsausbau der Vorsorge und schiesst somit weit am ursprünglichen Ziel vorbei.
Faktisch werden den Jüngeren Kosten auferlegt, die nicht nur mögliche Renteneinbussen für die Übergangsgeneration ausgleichen, sondern ausserdem noch die Renten von Versicherten erhöhen, die von der Reform eigentlich gar nicht betroffen wären. Anstatt die Umverteilung von den Jüngeren zu den Rentenbeziehenden zu reduzieren, wird diese mit dem beschlossenen Konzept massiv ausgebaut. Die Ungleichheiten zwischen den Generationen werden verschärft.
Zudem ist die Lösung bzgl. Umsetzung äusserst komplex und weist zahlreiche ungeklärte Probleme auf, die dann erst über die Verordnung gelöst werden sollen (u.a. Umgang mit Einkäufen, Scheidungen, Rentenvorbezügen etc.). Die Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtungen werden dadurch einmal mehr massiv erhöht.
In diesem Sinn hat die Revisionsvorlage Vor- und Nachteile, die es nach einer Befragung der Mitglieder in einer Gesamtbeurteilung zu würdigen gilt.
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