27. Februar 2023 12:21
Gewinner und Verlierer der BVG-Reform
Wie das Vorsorgeforum am Donnerstag informierte, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Auswertung publiziert, welche die Gewinner (höhere reglementarische Renten) und die Verlierer (tiefere Renten) in Franken pro Monat für die vorliegenden Kompensationsmodelle gemäss BR, NR, SR und SGK-N grafisch leicht lesbar darstellt.
«Die Ausgleichsmodelle setzen sich aus der Kombination der Verstärkung des Sparprozesses im Obligatorium (langfristige Massnahmen) und Rentenerhöhungen/-zuschläge für die Übergangsgeneration (kurzfristige Massnahmen) zusammen.
Die zugrunde gelegten Parameter sind das Alter im Jahr des Inkrafttretens der Reform, der Bruttolohn des Versicherten und der Umhüllungsgrad (Anteil Ueberobligatorium) der PK des Versicherten.
Das ideale Kompensationsmodell sollte weder Gewinner noch Verlierer kennen, da die Revision ursprünglich nicht zur Leistungsverbesserung gedacht war und andererseits die Leistungen im Bereich des Obligatoriums und darüber hinaus auch nicht verringert werden sollten.
Aufgrund des hohen, generellen Zuschlags, schafft die bundesrätliche Vorlage (Kompromiss) kurzfristig die meisten Gewinner, weist aber auch Verlierer auf. Es folgen die Lösung des SR und der SGK-N, welche ganz unnötigerweise ebenfalls viele Profiteure der Revision schaffen.
Reto Leibundgut (c-alm) weist darauf hin, dass die Abbildungen einen wichtigen Schwachpunkt der Kompensationslösung des Ständerats offen legen. Es wird ersichtlich, dass für die höchste Altersgruppe (60-65) die Kompensation bei geringem überobligatorischem Altersguthaben (tiefe Umhüllung) deutlich schwächer ist als der Vorschlag des Nationalrats.
Leibundgut hält fest: “Die Lösung des Nationalrates mit dem Anrechnungsprinzip ist hier genau die richtige Lösung! Es gibt für diese Altersgruppe erstens (fast) keine Verlierer bzw. roten Felder und zweitens ist auch die Anzahl und das Ausmass der “Überkompensationen” bzw. grüne Felder deutlich kleiner als beim Ständerat.»
Während diverse Akteure sich um eine korrekte Darstellung der komplexen Thematik bemühen, hat der Journalist Danny Schlumpf im gestrigen SonntagsBlick mal wieder massiv Falsch- oder irreführende Informationen verbreitet. Dies, trotz eines klärenden Gesprächs, in dem ihm die korrekten Fakten erklärt wurden:
1. Nur die Übergangsgeneration der 14 Prozent der Versicherten, die lediglich mit dem BVG-Minimum versichert sind, würden bei einer Senkung des BVG-Mindest-Umwandlungssatzes eine Rentensenkung erfahren. Nur für sie braucht es deshalb eine Kompensation, ganz sicher aber nicht für die Hälfte der Versicherten oder noch mehr.
2. Steigende Lohnbeiträge an die zweite Säule sind keine Kosten, sondern Sparbeiträge, die auf dem persönlichen Alterssparkonto des oder der Versicherten eingezahlt und dann durch die Pensionskasse wertvermehrend angelegt werden. Es handelt sich nicht um Ausgaben, sondern um Spareinlagen!
Auf alle anderen Falschinformationen im Sonntagsblick gehen wir jetzt nicht auch noch ein, sondern verweisen allgemein auf den ASIP-Faktencheck.
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