6. Februar 2023 15:45
Meine Pensionskasse, das unbekannte Wesen
Die Handelszeitung hat sich kürzlich damit befasst, dass Wissenslücken in Sachen Altersvorsorge gang und gäbe sind. Sie würden sich kaum schliessen, da viele Erwerbstätige nichts von ihren Lücken wüssten.
«Es ist paradox. Gemäss Sorgenbarometer gehört die Altersvorsorge aktuell zu den grössten Sorgen der Schweizer Bevölkerung, gleichzeitig ist sich diese der Bedeutung der beruflichen Vorsorge für ihr Einkommen im Alter aber nicht bewusst und sehr viele Erwerbstätige weisen in Sachen Vorsorge enorme Wissenslücken auf. Während die einen meinen, bei den BVG-Abzügen handle es sich um eine Art Steuer, halten andere die Beiträge für eine Gebühr, die bezahlt werden muss. Dies, obwohl BVG-Lohnabzüge direkt ins Vorsorgekonto einbezahlt werden.»
Oder anders formuliert: de wenigsten Versicherten ist bewusst, dass die Lohnabzüge für die Pensionskasse auf ein Sparkonto einbezahlt werden, mit dem später die Rente finanziert wird. Noch weniger dürften wissen, dass jeder einbezahlte Franken durch den Arbeitgeber mindestens verdoppelt wird. Die meisten Arbeitgeber zahlen mehr als das obligatorische Minimum. Das ist auch der Grund, weshalb nur 14 Prozent der Versicherten von einer Senkung des BVG-(Mindest-)Umwandlungssatzes im Rahmen der laufenden BVG-Reform betroffen wären.
Finanz und Wirtschaft hat dazu geschrieben («Rentenreform in der Schwebe»: «Eine Mehrheit der Sozialkommission des Ständerats ist betreffend Kompensation der von der Senkung betroffenen Übergangsjahrgänge mit 12 Mrd. Fr. Kosten bislang grosszügiger als der Nationalrat mit 9 Mrd. In der politischen Debatte wird oft übersehen, dass 85% der Pensionskassen in der Schweiz bereits Leistungen anbieten, die über den obligatorischen Teil hinausgehen. Sie haben die Senkung des Umwandlungssatzes vorweggenommen. Die Kompensation sollte daher diejenigen unterstützen, die tatsächlich betroffen sind, wie der Nationalrat es vorsieht.» Doch leider hat sich der Nationalrat letzte Woche dem politischen Druck gebeugt und sieht nun Ausgleichszahlungen auch für Versicherte vor, bei denen es gar keinen Rentenverlust auszugleichen gibt. Bezahlt wird dies von den Jüngeren. Fair ist das nicht.
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