ASIP-Stellungnahmen , Kosten , Performance , Transparenz , ASIP Faktenchecks
26. Januar 2023 09:00
Stellungnahme des ASIP zum Bericht der EFK: Evaluation der Verwaltungskosten in der 2. Säule
«Wer bei Pensionskassen nur auf die Kosten achtet, erweist den Versicherten einen Bärendienst!»
Die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK publizierte unter dem Titel Evaluation der Verwaltungskosten in der 2. Säule einen Bericht mit Empfehlungen. Die Evaluation zeigt gemäss EFK, dass die „Kostentransparenz in der beruflichen Vorsorge insgesamt zufriedenstellend ist.“
Zweifellos ist Kosteneffizienz wichtig. Kosten sind keineswegs irrelevant, aber für die Finanzierung der Rentenleistungen ist – neben den Sparbeiträgen der Versicherten und Arbeitgeber – letztlich die erzielte Nettorendite entscheidend. Bei allem Kostenbewusstsein darf dieser Blick nicht verloren gehen. Es ist daher falsch, nur auf die Kosten zu achten. Letztlich hängt die Rentenleistung – die Höhe der ausgezahlten Renten – einzig und allein vom Gewinn ab, den eine Pensionskasse erwirtschaftet, von der so genannten Nettorendite, aber nicht von den Kosten, die beim Erwirtschaften der Rendite angefallen sind. Denn höhere Ausgaben beim Erwirtschaften können durchaus auch zu einem deutlich höheren Gewinn führen, und damit zu höheren Renten.
Diese Zusammenhänge sind den Führungsorganen der Pensionskassen sehr wohl bekannt. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in diesen Führungsorganen tragen dafür auch die Verantwortung. Zudem legen sie ihren Versicherten gegenüber jährlich transparent Rechenschaft ab über die anfallenden Kosten. Die Versicherten können somit direkt über ihre Vertreter im Stiftungsrat agieren und Rechenschaft verlangen. In jedem Geschäftsbericht sind diese Informationen transparent dargelegt. Und für Pensionskassen, die im Wettbewerb stehen (also Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen), nehmen private Vergleichsdienste von Beratungs- und Expertenbüros diese Funktion bereits wahr. Die Versicherten können direkt über ihre Vertreter im Stiftungsrat agieren und Rechenschaft verlangen.
Zu den Verwaltungskosten
Zu Recht hält das BSV in seiner Stellungnahme zum Bericht fest, dass die Verwaltungskosten einer Pensionskasse nicht im Geringsten vergleichbar sind mit denen der AHV. Die Unterschiede sind letztlich systembedingt zu erklären. Sie hängen mit der Selbständigkeit, der Vielzahl und Vielfalt der Pensionskassen und Vorsorgelösungen zusammen: Grundpfeiler der beruflichen Vorsorge, an denen nicht zu rütteln ist. Entscheidend ist das regulatorische Umfeld. Je mehr reguliert wird, je mehr Pensionskassen die Erfüllung von Vorschriften nachweisen müssen, desto höher der Aufwand und damit die Verwaltungskosten. Die Erfüllung der permanenten Aufgaben der Pensionskassen ist systembedingt aufwändig. Ins Gewicht fallen die Daten- und individuelle Kontenführung, die Informations- und Auskunftstätigkeit gegenüber den Versicherten sowie die laufenden Buchhaltungsarbeiten. Weiter zu beachten sind die Verarbeitung von verschiedenen Ereignissen (u.a. Ein- und Austritte, Vorbezüge für den Erwerb von Wohneigentum…). Schliesslich fällt auch die Abwicklung von Invaliditätsfällen ins Gewicht: Die Pensionskassen haben einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung von Invaliditätsfällen.
Mit dem im Bericht geforderten effizienteren Austausch der Daten zwischen den verschiedenen Akteuren der 2. Säule befasst sich die Branche bereits. Das betrifft auch die Abwicklung der Freizügigkeitsfälle, die aber letztlich nur einen Teilbereich der administrativen Abläufe der Pensionskassen darstellen.
Zu den Vermögensverwaltungskosten
Verschiedene Studien zeigen, dass die 2013 erlassenen OAK-BV-Weisungen zum Ausweis der Vermögensverwaltungskosten den gewünschten Transparenzschub gebracht haben. Die Weisungen werden von den Pensionskassen mit einer Kostentransparenzquote von fast 100% sehr gewissenhaft umgesetzt. Eine inhaltliche Ausweitung der Transparenzanforderungen ist angesichts dieser Ergebnisse nicht angezeigt. Schliesslich sind Pro-Kopf-Vergleiche bei den Vermögensverwaltungskosten in keiner Form aussagekräftig, vielmehr müssen diese ins Verhältnis zum bewirtschafteten Vermögen gesetzt werden.
Dank permanenter Verbesserungen in den letzten Jahren ist die Darstellung der Vermögensverwaltungskosten in der Schweiz sogar transparenter als im Ausland. Heute sind Transparenz und Benchmarks gegeben. Dass die Kosten immer noch zu hoch sein sollen, ist reines Empfinden der System-Kritiker und widerspricht einer nüchternen Betrachtung der Fakten.
Fazit
Die Studie der EFK kommt nicht zu nennenswert neuen Ergebnissen. Der ASIP setzt sich schon immer für eine im Interesse der Versicherten liegende Kostentransparenz ein. Wer sie fordert, rennt bei den Pensionskassen offene Türen ein. Ziel der Pensionskassen ist es jedoch, eine möglichst hohe Nettorendite zugunsten der Versicherten zu erzielen. Im Fokus steht dabei nicht nur der Preis allein, sondern vielmehr das Preis-Leistungsverhältnis. Die Höhe der Kosten ist zwar wichtig. Langfristig sagt aber vor allem die Nettorendite, also der Erfolg nach Kosten, etwas darüber aus, wie erfolgreich eine Anlagestrategie für die Versicherten effektiv ist und wie effizient eine Pensionskasse die Verwaltungsabläufe strukturiert. Es braucht diesbezüglich keine weiteren Massnahmen. Zudem gibt es bereits heute auch Gesamterhebungen, mit denen man diese Daten vergleichen kann.
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