ASIP-Stellungnahmen , Mindestzins , Performance , Reformen , ASIP Faktenchecks
6. November 2022 15:05
Das Fake News-Debakel in der zweiten Säule
Regelmässig bevor im Parlament über die zweite Säule gesprochen wird, verbreiten gewisse Medien Halbwahrheiten, Falschinformationen und nicht überprüfbare Unterstellungen zur beruflichen Vorsorge. So auch heute wieder im Sonntagsblick, der über ein morgen erscheinendes Buch berichtet, das mit ebensolchen Fehlinformationen gespickt zu sein scheint.
Ein Schelm, wer dabei nicht daran denken muss, dass in der kommenden Session der Ständerat über die BVG-Revision debattieren wird und dass der Zeitpunkt so gewählt sein könnte, dass die Lektüre dieses reisserischen Werkes bis dahin noch möglich sein sollte…
Das Buch kritisiert, wie Banken und Versicherungen die Vorsorgegelder aus der zweiten Säule anlegen. Angeblich sollen den Versicherten 200 Mrd. Franken entgangen sein, weil ein erheblicher Teil des Geldes aktiv statt passiv angelegt wurde.
Während eine passive Anlagestrategie einfach nur darin besteht, in einen Index wie den S&P 500 zu investieren und diesen dann zu verfolgen, beinhaltet eine aktive Anlagestrategie die Verwendung von Werkzeugen, um die Rendite zu steigern. Dazu gehört die Auswahl von Einzelaktien, die Überwachung des Marktes und die Reaktion auf Veränderungen. Ziel ist es immer, den Markt zu schlagen und eine höhere Rendite zu erwirtschaften. Aktive Strategien sind anspruchsvoller und teurer, aber sie erzielen in der Regel bessere Ergebnisse. Teurer sind sie, weil es mehr zu tun gibt.
Die Autoren des Buches behaupten nun zum einen, dass Banken und Versicherungen 200 Mrd. Franken mehr Gewinn für die Versicherten hätten erwirtschaften können, wenn sie seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG, 1985) mindestens 40% der Vorsorgegelder passiv statt aktiv angelegt hätten. Sie hätten das berechnet, behauptet Sonntagsblick-Wirtschaftsredaktor Danny Schlumpf. Dabei gibt er aber nicht an, wer das berechnet hat, mit welchen Methoden und mit welcher Datenbasis.
Zweitens behaupten sie, dass Banken und Versicherungen dies nicht taten, weil sie an einer aktiven Bewirtschaftung mehr verdienen, dass sie also ihren eigenen Profit zulasten der Rendite der Versicherten steigerten.
Was ist dran, an diesen Unterstellungen?
Der erste lässt sich alleine schon dadurch entkräften, dass es 1985 noch gar keine passiven Anlageprodukte gab. Sie entstanden erst später. Dass man solche Lösungen nicht durchsetzen kann, bevor sie überhaupt existieren, müsste selbst den Autoren klar sein. Zudem war 1985 überhaupt noch nicht klar, ob eine günstige Indexierung der Praxis überhaupt funktioniert. Schliesslich waren passive Produkte früher auch weniger günstig. Man kann nicht die heutigen Kosten für passive Produkte auf die letzten 35 Jahre applizieren, weil es solche Lösungen damals nicht gab. Hinzu kommen die oben geschilderten offenen Fragen und ein zusätzliches grosses Fragezeichen, von welcher real erwirtschafteten Rendite die Autoren beim Vergleich ausgehen.
Auch die zweite Unterstellung ist nicht mehr als eine Unterstellung. Wieviel Profit bei einer Bank oder Versicherung nach dem Abzug der Lohn- und weiterer Kosten für die aktive Bewirtschaftung eines Anlage-Portfolios wirklich hängenbleibt, kann niemand wirklich sagen. Es wird zudem von Bank zu Bank und Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Stattdessen zu behaupten, dass jede Gebühr sich ohne (Lohn- und andere Kosten) direkt in Gewinn umwandelt, ist nichts anderes als Propaganda-Rhetorik, die an Verleumdung grenzt und einer genauen Überprüfung nicht wird standhalten können.
Natürlich ist man im Nachhinein immer schlauer. Hätte man zum Beispiel sämtliche Vorsorgegelder ab 1985 in die richtigen Aktien investiert, hätte eine schier unendliche Rendite von vielen Milliarden mehr resultiert. Davon ist in der heutigen Berichterstattung aber keine Rede. Nur weil man mit anderen Lösungen mehr Geld verdient hätte, kann deshalb keine Basis für die genannten Unterstellungen sein.
Zu guter Letzt zu diesem Thema: Die Quittung für rein passive Portfolios sieht man jetzt im Jahr 2022. Gut diversifizierte Pensionskassen verlieren aufs Jahr rund 5 Prozent, traditionell passive mit rund 15 Prozent drei Mal so viel. Diese Differenz von 10 Prozent macht einen grossen Unterschied, auch langfristig.
Neben den beiden zentralen Unterstellungen gegenüber der Finanzindustrie werden aber auch Falschinformationen oder irreführende Informationen über Pensionskassen im Artikel verbreitet. Dazu nimmt der ASIP wie folgt Stellung.
Nein, die Kosten sind es nicht, die eine Revision der zweiten Säule notwendig machen. Die Kosten der Verwaltung von Pensionskassengeldern sind seit Jahren mehr als gut adressiert und die Kosten kennen nur eine Richtung: nach unten. Der ASIP-Kostenvergleich beweist das, weil man mit weniger als 0.5 Prozent Kosten pro Jahr schon sehr günstig unterwegs ist. Zum Vergleich: wenn Sie für 100 Franken Lebensmittel kaufen, dann dürfen Sie für die Tragtasche 50 Rappen zahlen, um ein analoges Verhältnis bei den Kosten zu haben. Zudem zeigen die Kosten der grossen Pensionskassen mit rund 0.2 Prozent, pro Jahr dass es gar nicht möglich ist, viel mehr einzusparen. Die Kostentransparenzquote liegt bei 99.7 Prozent.
An den Kosten liegt es also nicht. Das BVG braucht nur deshalb eine Reform, weil etwa 14 Prozent der Versicherten nur mit dem Minimum versichert sind und deren Pensionskassen keinen weiteren Spielraum haben, um die gestiegene Lebenserwartung zu finanzieren, ohne Geld von den jüngeren, noch berufstätigen Generationen zu den Pensionierten umzuverteilen. Während dies für die grosse Mehrheit der Pensionskassen kein Problem darstellt, ist es dennoch notwendig, auch für die kleine Minderheit von 14 Prozent eine funktionierende Lösung zu finden. Das ist der wahre Grund für den Reformbedarf. Und es ist auch der Grund, weshalb der Vorschlag des Bundesrats am Ziel vorbeischiesst und die Umverteilung sogar noch vergrössert. Einzig der Vorschlag des Nationalrats löst das Problem genau dort, wo es überhaupt besteht und kommt deshalb mit deutlich geringeren Kosten für die Gesamtbevölkerung und Unternehmen – vor allem KMU – aus.
Ebenfalls falsch sind die Aussagen der beiden Autoren zum Zins, der den Versicherten gutgeschrieben wird. Korrekt ist, dass die Versicherten in der Regel deutlich mehr als den Mindestzins erhalten, wie wir hier (Link) schon einmal erläutert haben. Auch bei der Verzinsung gilt: damit auch die BVG-nahe Minderheit von 14 Prozent in den Genuss einer besseren Verzinsung kommt, braucht es eine Reform der zweiten Säule auf Grundlage des nationalrätlichen Vorschlags bzw. des Modells Mittelweg/ASIP.
Es bleibt festzuhalten: Das 3-Säulen-System der Schweiz gilt international als vorbildlich, weil es die Verantwortung für die Vorsorge auf mehrere Schultern verteilt (Staat, Unternehmen, Privat). Es besteht kein Grund dies zu ändern, nur weil einige Manager zu hohe Kosten verrechneten. Schwarze Schafe gibt es überall. Man stelle sich nur vor, wie riskant es wäre, wenigen Personen einer staatlichen Stelle das ganze Geld anzuvertrauen. Die Tragweite von Anlagefehlern wäre enorm! Und wem möchte man die Verantwortung für die Vorsorge eines ganzen Landes übergeben? Das entstehende Klumpenrisiko wäre für die Bevölkerung wirklich nicht zumutbar.
Auch die Gesetze sind weder lasch noch die Aufsicht schwach. Andere Länder haben engere Vorgaben. Die Pensionskassen dort rentieren viel schlechter. Für die Behauptung, eine strengere Regulierung führe zu einer höheren Rendite fehlt schlicht die Evidenz. Es handelt sich um eine «wilde Behauptung» und um nicht mehr.
Die wahren Absichten der Buch-Autoren, von denen der eine beim Blick, der andere aber beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen SRF angestellt ist, scheinen offensichtlich: mit Propaganda, einseitigen und halbwahren Unterstellungen Stimmung gegen die zweite Säule machen, um im Parlament den Gewerkschaften und linken Parteien mehr Gewicht zu verschaffen.
Ein Indiz hierfür ist, dass der ASIP bis am Freitag das Gespräch mit den Autoren suchte, um je nach Buch-Inhalt eine Stellungnahme abnehmen zu können. Diese Möglichkeit wurde ihm verweigert, genauso wie man die Vertreter des ASIP im Unklaren darüber liess, ob der Sonntagsblick heute berichten würde. Stattdessen wurde Direktor Hanspeter Konrad an den Verlag verwiesen, der sich aber erst gar nicht zurückmeldete.
Dabei handelt es sich um einen groben Verstoss gegen die Regeln der ausgewogenen Berichterstattung. Nach Meinung des Schweizerischen Verbands der Pensionskassen müsste dies nun ein politisches Nachspiel haben.
Was das Buch angeht, wird der ASIP dieses morgen studieren und dann weitere Stellungnahmen prüfen.
Weitere Faktenchecks zu Fehlinformationen über die zweite Säule finden Sie im ASIP-Faktencheck hier:
https://bvgreform-faktencheck.asip.ch
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Stephan Hunziker • 2 Jahre her