ASIP-Stellungnahmen , Mindestzins
12. Oktober 2022 14:57
BVG-Mindestzinssatz: ASIP unterstützt Entscheid des Bundesrates
Der ASIP hat heute in einer Medienmitteilung veröffentlicht, dass er den Bundesratsentscheid für einen Mindestzinssatz bei weiterhin 1% unterstützt.
Der Bundesrat beschliesst, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2023 bei 1% zu belassen. Mit dem BVG-Mindestzinssatz wird bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium verzinst werden muss. Der ASIP schliesst sich den Überlegungen des Bundesrates an. Trotz der aktuell schwierigen Situation an den Märkten ist eine Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1% gerechtfertigt.
Die Performance des Jahres 2021 war gut. Im aktuellen Jahr haben die steigende Inflation und die steigenden Zinsen zu deutlichen Rückschlägen im Aktien- und Obligationenbereich geführt.
Zu berücksichtigen sind aber die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die Teuerung und das Lohnwachstum (und damit die Erfüllung des Leistungszieles gemäss Verfassung) und die Nachvollziehbarkeit des Entscheides.
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Werner Enz • 2 Jahre, 1 Monat her