7. Oktober 2022 16:18
Faktencheck BVG21: Keine Kürzungen der Renten von 99% der Bevölkerung
Während der Abstimmung über die AHV21 war viel die Rede von Falschinformationen, die verbreitet wurden, um die Abstimmung zu gewinnen. Auch bei der Reform der zweiten Säule werden Falschinformationen verbreitet – teils aufgrund von mangelndem Wissen und teils gezielt, um Einfluss auf die Debatte zu gewinnen. In den kommenden Wochen werden wir uns mit diesen Falschinformationen befassen und sie nach und nach richtigstellen.
Wir beginnen mit der folgenden Falschinformation: «Die Senkung des Umwandlungssatzes zwischen 2004 und 2014 von 7,2% auf 6,8% entspricht Kürzungen der Renten von 99% Prozent der Bevölkerung (nicht reiche Bevölkerung) und wälzt Kosten auf sie ab.»
Diese Aussage ist mehrheitlich falsch.
Fast alle Pensionskassen, die ihren effektiven Umwandlungssatz in den letzten Jahren senkten, haben Renteneinbussen durch Ausgleichszahlungen verhindert. Welche Kosten gemäss dieser Aussage auf die 99% abgewälzt worden sein sollen, ist schleierhaft und wird nicht genauer angegeben. Somit kann man diese Aussage auch nicht widerlegen. Es handelt sich somit um eine nicht begründbare, haltlose Unterstellung.
Weitere Richtigstellungen von Falschinformationen finden sich im ASIP-Faktencheck.
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