Umwandlungssatz

7. Juni 2022 11:08

Um­wand­lungs­sät­ze in der Über­sicht

In der Sonn­tags­zei­tung wur­den im Zu­sam­men­hang mit ih­rem Pen­si­ons­kas­sen-Ran­king ei­ne Über­sicht über die un­ter­schied­li­chen Um­wand­lungs­sät­ze ver­schie­de­ner Pen­si­ons­kas­sen ver­öf­fent­licht.

Die Ta­bel­le zeigt ein­drück­lich, wie weit ent­fernt vom BVG-Min­dest-Um­wand­lungs­satz die ef­fek­ti­ven Um­wand­lungs­sät­ze um­hül­len­der Pen­si­ons­kas­sen schon sind. Die­se wa­ren auf­grund der über­ob­li­ga­to­ri­schen Ver­si­che­rung ih­rer Ver­si­cher­ten in der La­ge, ih­re je­wei­li­gen Um­wand­lungs­sät­ze der ge­stie­ge­nen Le­bens­er­war­tung an­zu­pas­sen. Pen­si­ons­kas­sen, die ih­re Ver­si­cher­ten nur mit dem BVG-Mi­ni­mum ver­si­chern, konn­ten das nicht. Des­halb braucht es für sie ei­ne Re­form mit ei­ner Sen­kung des BVG-Min­dest-Um­wand­lungs­sat­zes. In ih­nen sind et­wa 14 Pro­zent der Ver­si­cher­ten ver­si­chert.

Für die rest­li­chen 86 Pro­zent braucht es we­der ei­ne Re­form, noch Aus­gleichs­zah­lun­gen, weil es nichts aus­zu­glei­chen gibt. Es bleibt zu hof­fen, dass der Stän­de­rat bei die­sem The­ma nicht sei­ner zu­stän­di­gen Kom­mis­si­on folgt, son­dern sich auf ei­ne Re­form ei­nigt, die ihr Ziel er­füllt, oh­ne mit dem Giess­kan­nen­prin­zip un­nö­ti­ge Ren­ten­er­hö­hun­gen bei Gut­ver­die­nern zu be­schlies­sen, die am En­de jahr­zehn­te­lang von den jün­ge­ren Ge­ne­ra­tio­nen sub­ven­tio­niert wer­den müs­sen. 

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