17. Mai 2022 11:25
Pensionskassen verzinsen deutlich über Mindestzins
Wie die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) heute gegenüber den Medien informierte, hatten die Pensionskassen 2021 ein sehr gutes Anlagejahr, das die finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen weiter verbesserte. Sie erzielten eine durchschnittliche Netto-Vermögensrendite von 8.0 % (Vorjahr: 4.4%). Anders, als gewisse Kreise immer wieder den Pensionskassen unterstellen, wurde dieses Geld nicht «gehortet». Denn statt mit einem Mindestzins von 1 Prozent verzinsten die Pensionskassen das Alterskapital ihrer Versicherten im Durchschnitt mit 3.69 Prozent, also fast dem Vierfachen des Mindestzinses. Die Versicherten kamen somit direkt in den Genuss einer besseren Verzinsung ihrer Altersersparnisse.
Weil die meisten Pensionskassen – so genannte umhüllende Pensionskassen – ihre Umwandlungssätze der gestiegenen Lebenserwartung schon angepasst und in Eigenregie gesenkt haben, betrug die Umverteilung von Jung zu Alt 2021 nur noch 0.2 Milliarden Franken (Vorjahr: 4.4 Milliarden Franken). Von der Umverteilung betroffen waren somit vor allem noch die Versicherten in den Pensionskassen, die nicht umhüllend sind, also nur am BVG-Minimum versichern.
Diese Tatsache zeigt, dass das Parlament sich im Rahmen der Reform der zweiten Säule bei den Ausgleichszahlungen als Kompensation für die Senkung des Umwandlungssatzes auf diejenigen Versicherten beschränken kann, die am BVG-Minimum versichert sind. Die Anzahl der so Betroffenen beträgt nur 14 Prozent der Versicherten. Ausgleichszahlungen für die sechsfache Anzahl – 88 Prozent der Versicherten, wie von der Ständeratskommission vorgeschlagen – würden die Reform unnötig verteuern.
Denn sie würden die Pensionskassenrente für Versicherte erhöhen, die dies gar nicht nötig haben. Bezahlen müssten das über einen Zeitraum von 60 Jahren die jüngeren Generationen, denen dann das Geld für deren eigene Rente fehlen würde. Eine solche Lösung würde nicht nur das Ziel der Reform verfehlen (die Reduktion der Umverteilung), sondern wäre auch unfair gegenüber den jüngeren Jahrgängen.
Auch beim Reform-Vorschlag des Nationalrats kommen deutlich mehr Versicherte in den Genuss von Ausgleichszahlungen, als betroffen sind. Jedoch handelt es sich dabei einzig um Tieflohnempfänger, also vor allem Frauen. Dies ist nicht nur vertretbar, sondern auch von den Pensionskassen so erwünscht, weil es sich um eine faire Lösung handelt.
Die OAK BV erwartet, dass die jährliche Umverteilung auch künftig tiefer als der aktuelle Fünfjahresdurchschnitt von 4.7 Milliarden Franken ausfallen wird. Die Vorsorgeeinrichtungen sind nun gefragt, für einen Ausgleich zwischen den in den letzten Jahren unterschiedlich behandelten Jahrgängen zu sorgen.
Zu den Unterlagen der OAK geht es hier.
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