13. Mai 2022 17:29
ASIP-Mitglieder wählen Martin Roth zum neuen Präsidenten
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP hat einen neuen Präsidenten. Im Fokus der 25. ASIP-Mitgliederversammlung stand die Wahl von Martin Roth zum neuen ASIP-Präsidenten, wie der Verband in einer Medienmitteilung heute bekanntgegeben hat.
Roth ist Geschäftsführer der Pensionskasse Manor. Der neu gewählte Präsident unterstrich in seinem Ausblick die Notwendigkeit einer BVG-Reform. Er wies jedoch klar darauf hin, dass die Vorschläge der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) für die BVG-Reform nicht mehrheitsfähig sind. Unter dem Strich resultiere ein dem Ziel der Reform widersprechender und unnötiger Leistungsausbau, den vor allem die jüngeren Generationen teuer bezahlen müssen.
Die Reform hat zum Ziel, die systemwidrige und unfaire Umverteilung von Jung zu Alt im BVG zu reduzieren. Der Vorschlag des Bundesrats hätte die Umverteilung jedoch nicht reduziert, sondern sogar noch ausgebaut. Statt diesem arbeitete der Nationalrat einen sachlich korrekten, sozialen und fairen Gegenvorschlag aus, der die Umverteilung von Jung zu Alt im BVG reduziert. Dennoch stärkt er über fixe Rentenzuschläge die Renten für tiefere Einkommen und Teilzeitarbeitende, insbesondere Frauen. Für die Übergangsgeneration, die zu kurz vor der Rente steht, um mittels zusätzlicher Sparbeiträge eine Reduktion der Rente zu vermeiden, sieht der Vorschlag gezielte Ausgleichszahlungen vor.
Daran hätte sich auch die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) orientieren können. Eine - immerhin knappe - Mehrheit schlägt nun aber für die BVG-Reform ein Modell vor, das leider in wesentlichen Bereichen von demjenigen des Nationalrates abweicht. Anstatt dass die Umverteilung reduziert würde, würde sie massiv ausgebaut, und es kämen viele Personen in den Genuss eines Rentenausbaus, die einen solchen gar nicht benötigen – wiederum zulasten der jüngeren Generationen. Weitgehend ignoriert wird die Tatsache, dass es keine Lohnzuschläge braucht, sondern die Finanzierung über die bei den Pensionskassen vorhandenen Rückstellungen erfolgen könnte.
Zudem werden neuerdings sehr viele Falschinformationen verbreitet. Der ASIP hat diesbezüglich unter https://bvgreform-faktencheck.asip.ch/ einen Faktencheck aufgeschaltet.
Letztlich geht es darum, mit einer fairen Lösung die langfristige Sicherung der Renten im Kapitaldeckungsverfahren zu gewährleisten, ohne die Generationensolidarität überzustrapazieren. Zudem sollte die Reform für die Versicherten und Arbeitgebenden finanziell tragbar und durch die Pensionskassen auch operativ einfach umsetzbar sein. In diesem Sinn sind Politik und Sozialpartner gefordert. Die Pensionskassen ihrerseits bieten Hand zu einer echten, auf Fakten basierenden Lösung.
Mehr dazu und zum Jahresbericht in der heutigen Medienmitteilung.
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