26. April 2022 12:30
Faktencheck BVG21: Das Rentenniveau bleibt erhalten
In letzter Zeit geistern immer mehr Falschinformationen zur Reform der zweiten Säule durch die Medien, durchs Internet und sie finden sich auch Werbematerialen. Wir lancieren hiermit eine Serie von Artikeln, die diese Falschaussagen korrigieren.
Dabei orientieren wir uns am Gesetzestext, an den Veröffentlichungen der Organe des eidgenössischen Parlaments (vor allem hier) und an Berechnungen durch kompetente Fachpersonen. Solche Berechnungen dienen beispielsweise dem Vergleich der Auswirkungen unterschiedlicher Reformvorschläge. Grundlage dafür sind repräsentative Beispiele für typische Versicherte. Diese liefern Hinweise, wie sich ein bestimmter Reformvorschlag konkret auswirkt. Die Qualität des Ergebnisses hängt dabei von der Güte der Auswahl der Beispiele ab. Weil es ein sehr breites Spektrum an Lebens- und Arbeitssituationen gibt, kann für praktisch jede Aussage zur Reform ein Beispiel gefunden werden, das diese Aussage untermauern würde – z.B. von der Aussage, Frauen würden benachteiligt bis hin zur Aussage, Frauen würden erheblich profitieren. Praktisch alles kann belegt werden. Brauchbare Aussagen bekommt man nur, wenn die Beispiele als Grundlage der Berechnungen repräsentativ sind. Die benötigten Daten stammen aus offiziellen Quellen. Dies sind vor allem (zum Teil vertrauliche) Daten des Bundesamts für Sozialversicherungen, der Gesetzestext und die öffentlichen Kommissionsunterlagen. Transparenz ist uns dennoch wichtig. Deshalb sind wir gerne bereit, die Berechnungen gegenüber der Politik offenzulegen und Auskunft zu weitergehenden Fragen zu erteilen – sofern dadurch keine Vertraulichkeitsvereinbarungen verletzt werden.
Die erste Falschaussage, der wir uns widmen, behauptet, aufgrund des Reformvorschlags des Nationalrats müssten die Versicherten «mehr bezahlen, würden aber weniger erhalten».
Diese Aussage ist falsch.
Das Gegenteil ist der Fall, denn der Erhalt des Rentenniveaus ist eine Grundbedingung für sämtliche Reform-Modelle. Der Vorschlag der bürgerlichen Parteien reduziert die heutige Umverteilung von den Jungen an die Rentenbezüger (der so genannte tatsächliche Rentenklau) erheblich. Dieser ist zum einen unerwünscht, weil sie «systemwidrig» ist. Damit ist gemeint, dass in der zweiten Säule im Prinzip jede und jeder für sich selbst spart. Aus dem so Ersparten Kapital wird später die Rente ausbezahlt. Es findet keine Umverteilung statt, wie in der AHV. Dadurch wird die Altersvorsorge gegenüber demographischen Veränderungen stabiler. Zweitens ist die Umverteilung unerwünscht, weil der Teil der Rendite, der zur Quersubventionierung der Rentenbezüger verwendet wird, den aktiven Versicherten beim Aufbau ihrer eigenen Altersvorsorge fehlt. Aufgrund des Zinseszins-Effekts kann dies erhebliche Auswirkungen auf die spätere Rente haben. Auch die Formulierung «mehr bezahlen» ist falsch, denn in Tat und Wahrheit handelt es sich um Sparbeiträge. Das «bezahlte» Geld gehört den Versicherten weiterhin. Es müsste also korrekt heissen «mehr sparen», und weil das Rentenniveau mindestens gehalten wird: «mehr sparen und dadurch genügend Geld für eine längere Lebenserwartung haben». (Die Lebenserwartung ist seit Beginn des BVG um ca. ein Drittel gestiegen. Dementsprechend länger muss die Rente ausgezahlt werden.)
Quelle: Berechnungen durch c-alm
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