21. April 2022 15:31
«Reserven verfünffacht» – Fake News auch
Unter dem Titel „Reserven verfünffacht – Renten sinken trotzdem“ berichten die TA-Media-Zeitungen heute über eine „Analyse“ des Schweizerische Gewerkschaftsbunds (SGB). Dem Autor Fabian Renz gebührt Dank, dass er die Ergebnisse der Untersuchung nicht unkommentiert übernommen, sondern diese durch Fachleute hat einordnen lassen. So geht aus dem Artikel eindeutig hervor, dass der SGB Fake News verbreitet, indem er an und für sich korrekte Informationen aus dem Zusammenhang reisst oder wichtige Fakten einfach ignoriert, so dass sie ein falsches Bild der tatsächlichen Situation ergeben.
Zum Beispiel erweckt der SGB den Eindruck, die Pensionskassen würden Gewinne in die „eigene Tasche“ erwirtschaften, während es sich faktisch um einen nach der Finanzkrise dringend benötigten Wiederaufbau von Reserven handelte.
Das aktuelle Umfeld fordert die Führungsorgane von Pensionskassen zweifellos heraus. Es zwingt sie, die Finanzierungs- und Leistungspläne immer wieder zu überprüfen und allenfalls anlagepolitische sowie versicherungstechnische Massnahmen zu ergreifen. Da die Pensionskassen nach den guten letzten Anlagejahren aber im Durchschnitt stabil aufgestellt sind, dürfen insbesondere vor dem Hintergrund der drohenden Inflation und steigender Zinsen keine hektischen Entscheide gefällt werden. Schliesslich geht es auch um die Sicherheit der Alterskapitalanlagen.
Ginge es nach dem SGB, würden Renditen direkt in Renten umgewandelt, mit dem Risiko, dass die Pensionskassen in einer weiteren Finanzkrise saniert werden müssten. Das kann aber niemand wollen. Zu Recht bildeten die Pensionskassen daher nach der Finanzkrise 2008 wieder entsprechende Reserven. Diese zwischenzeitlich aufgebauten Reserven leisten einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Stabilität.
Zudem bleibt jeder Vorsorgefranken im Vorsorgekreislauf und wird letztlich nur zugunsten der Versicherten eingesetzt. Es kann durchaus sein, dass sich in den kommenden Jahren vermehrt Fragen bezüglich der „gerechten“ Zuordnung von Mitteln auf die Destinatäre unter Berücksichtigung unterschiedlicher Rentnergenerationen stellen werden. Doch heute sind wir noch nicht soweit. Der diesbezüglich vom SGB in seiner „Analyse“ völlig frei konstruierte Zusammenhang mit dem Reformbedarf zielt daher ins Leere.
Die berufliche Vorsorge muss ihr Licht keineswegs unter den Scheffel stellen. Führungsorgane von Pensionskassen haben unter anderem die Aufgabe, die ihnen anvertrauten Gelder – zurzeit über CHF 1000 Mia. – so zu bewirtschaften, dass die aktuellen und künftigen Leistungen langfristig gesichert sind. Die Versicherten wollen ihre Vorsorgegelder professionell angelegt wissen.
Dabei ist auch in Erinnerung zu rufen, dass die Pensionskassen im Vergleich zu vielen in- und ausländischen Finanzinstituten zwei schwere Finanzkrisen 2002 und 2008 ohne grössere Liquiditäts- und Solvenzprobleme gemeistert hatten.
Die berufliche Vorsorge nimmt somit ihren Kernauftrag – die preiswerte Produktion von Rentenleistungen – wahr und leistet damit einen echten Beitrag zu einer nachhaltigen, vertrauenswürdigen und verlässlichen Vorsorge in der Schweiz.
Zu guter Letzt sei noch erwähnt, dass der Bundesratsvorschlag, für den der SGB mit seiner „Analyse“ wieder einmal versucht, Werbung zu machen, zu einer grösseren Belastung für die Versicherten und Arbeitgeber führen würde (höhere Lohnprozente). Dieser Vorschlag würde die Umverteilung ausbauen, statt sie abzubauen – ganz entgegen dem Ziel der Reform.
Der Bundesratsvorschlag würde aber nicht nur sein eigentliches Ziel verfehlen. In Zeiten steigender Inflation und wirtschaftlicher Unsicherheit wäre es Gift für den Werkplatz Schweiz, von Arbeitnehmern und Arbeitgebern nochmals höhere Abgaben zu verlangen, insbesondere – und darin liegt eine echte Ironie des Bundesratsvorschlags, für den die Gewerkschaften so sehr werben – wenn damit Rentenerhöhungen für Besserverdienende durch die Allgemeinheit finanziertwerden sollen. Das kann es nicht sein!
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