ASIP-Stellungnahmen , Performance , Rahmenbedingungen
24. März 2022 11:48
Pensionskassen haben genug Spielraum
Eine Streichung der Anlagevorschriften für die zweite Säule würde die Renditen kaum verbessern. Dafür drohen zusätzliche Vorschriften.
von Hanspeter Konrad
Führungsorgane von Pensionskassen haben die Aufgabe, die ihnen anvertrauten Gelder so zu bewirtschaften, dass die aktuellen und künftigen Leistungen gesichert sind. Basis dafür bildet eine Anlagestrategie, welche die tatsächliche Risikofähigkeit und -bereitschaft berücksichtigt. In den vergangenen Jahren konnten die Pensionskassen in der Anlage der Vorsorgegelder gute Ergebnisse vorweisen. Die immer wieder erhobenen pauschalen Vorwürfe seitens der Finanzindustrie, die Pensionskassen verantwortlichen seien bezüglich Vermögensbewirtschaftung zu wenig professionell, sind somit falsch.
Die Pensionskassenverantwortlichen haben, basierend auf der Risikofähigkeit und Risikobereitschaft, eine breit diversifizierte Anlagestrategie für ihre Kasse mit den entsprechenden Anlagekategorien (von Geldmarktanlagen über Obligationen, Aktien und Immobilien bis zu alternativen Anlagen) zu definieren. In diesem Zusammenhang wird seitens der Finanzindustrie seit Jahren gefordert, die aktuellen Anlagevorschriften zugunsten einer Prudent Investor Rule nach angelsächsischem Vorbild zu überarbeiten. In die gleiche Richtung geht eine Motion der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Mit diesen Forderungen wird implizit behauptet, dass die Führungsorgane der Pensionskassen heute lediglich nach dem in der massgebenden Verordnung (BVV 2) definierten Anlagekatalog investierten und dass sie automatisch bessere Anlageer gebnisse erzielten, würde man diesen Katalog abschaffen. Der erste Teil ist eine nicht gerechtfertigte Unterstellung; die zweite Aussage ist eine nicht belegbare Vermutung.
Eine Richtschnur, kein Korsett
Die heutigen Anlagevorschriften stipulieren bereits einen Entscheidungsprozess, der inhaltlich den Vorgaben der Prudent Investor Rule entspricht. Die heutigen Bestimmungen nehmen nämlich zentrale Elemente des Prudent Investors auf: Sorgfaltspflichten, Asset Liability Management, Diversifikation, prozessorientiertes Vorgehen, Steuerung und Überwachung der Anlageresultate, Loyalität in der Vermögensverwaltung, Kostenkontrolle, die Erzielung einer marktkonformen Rendite und die Vorgabe einer genügenden Liquidität. Die vorgesehenen Erweiterungsmöglichkeiten der Limiten bieten den Pensionskassen zudem den nötigen Handlungsspielraum. Die Pensionskassenverantwortlichen können zielorientiert investieren und viele der Limiten mit einer fachmännischen Begründung überschreiten. Die Anlagevorschriften sind somit eine Richtschnur, entbinden aber die Pensionskassen nicht von Rendite-Risiko-Überlegungen. In diesem Sinn sind weitere Anpassungen auf Gesetzes oder Verordnungsstufe nicht notwendig. Zentral ist die Einhaltung der «Prudent Pension Fund Investor»-Grundsätze. Diese bieten insgesamt genügend Spielraum für risikogerechte und erfolgversprechende Anlagestrategien. Die Pensionskassen können im Rahmen ihrer Risikofähigkeit das volle Anlageuniversum nutzen und tun dies auch. Wie Umfragen zeigen, fühlen sich die Kassen durch die aktuellen Vorschriften auch nicht eingeschränkt. Es besteht kein Korsett. Die Streichung der Anlagequoten verbessert das Ertragspoten zial nicht per se. Fallen die Anlagevorschriften weg, ist zu befürchten, dass die Komplexität erneut zunimmt und der Regulator zusätzliche Vorschriften für Governance und Aufsicht erlässt. Für kleinere Pensionskassen kann dies rasch zum Problem werden, können doch im Fall von Krisen wesentliche zusätzliche Regulierungsforderungen gestellt werden.
Die massgebenden Bestimmungen bieten den Pensionskassen genügend Spielraum, der auch im Interesse der Versicherten genutzt wird. Entscheidend sind letztlich die von den Kassen eigenverantwortlich vorzunehmenden Rendite-Risiko-Überlegungen. Viel wichtiger als eine Diskussion um Quoten sind klar definierte Prozesse in der Vermögensbewirtschaftung mit definierten Kompetenzen und Pflichten. Die heutige Lösung mit grundsätzlichen Risikomanagementanforderungen, kombiniert mit Anlagelimiten, ist effizient und kommt im Vergleich zur Finanzindustrie mit einer geringeren Regulierungsdichte und tieferen Kosten aus.
Neben Anpassungen auf der Verpflichtungsseite sind zweifellos auch immer Massnahmen zur Effizienz in der Anlagetätigkeit notwendig. Es besteht aber bezüglich Vermögensbewirtschaftung und Risikomanagement insgesamt kein Anlass zu einer weiteren Legiferierung. Gerade im Hinblick auf die Milizstruktur in der beruflichen Vorsorge sind weitere gesetzliche Vorgaben bezüglich Anlagekompetenzen nicht zielführend.
Dieser Artikel erschien zuerst im Schweizer Monat.
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