29. Oktober 2021 17:08
BVG-Reform: Kommission lehnt Bundesratsvorschlag ab
Medienmitteilung Mittelweg/ASIP vom 29. Oktober 2021
BVG-Reform: Kommission lehnt Bundesratsvorschlag ab und reduziert systemwidrige Umverteilung im BVG
Eine Mehrheit der SGK-N lehnt den Vorschlag des Bundesrates zurecht ab und präsentiert - angelehnt an den Mittelweg/ASIP-Vorschlag - ein eigenes Reformkonzept. Positiv zu beurteilen ist diesbezüglich, dass für die Übergangsgeneration nicht im Giesskannenprinzip Rentenzuschläge an Versicherte verteilt werden, die überhaupt keine Einbussen haben. Stattdessen liegt der Fokus nun zielgerichtet auf jenen rund 14 Prozent aller Versicherten, die tatsächlich und unmittelbar von einer Umwandlungssatzsenkung betroffen wären. Mit diesem sachlich korrekten, sozialen und fairen Vorgehen wird einerseits im Vergleich zum Bundesratsmodell die Umverteilung von Jung zu Alt deutlich reduziert, und anderseits werden über die fixen Rentenzuschläge die tieferen Einkommen gestärkt.
Sinnvolle zielgerichtete Kompensation
Die in der Reform vorgesehene schnelle Reduktion des BVG-Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0% würde ohne Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration zu einer Leistungsreduktion führen. Durch garantierte, fixe Rentenzuschläge wird dieser Effekt abgefedert. Die Rentenzuschläge stehen dabei immer im Zusammenhang mit der Reduktion des BVG-Umwandlungssatzes. So entlastet diese Senkung die Pensionskassen finanziell und unmittelbar, während die garantierten Rentenzuschläge wiederum eine neue Belastung für die Pensionskassen darstellen.
Die Kommission hat jetzt klargestellt, wie diese Rentenzuschläge möglichst zielgerichtet und effizient finanziert werden sollen. Sie hat eine Kollektivierung der Ausgleichsmassnahmen zur Sicherung des Leistungsniveaus abgelehnt und eine dezentrale Finanzierung unter eingeschränkter Einschaltung des Sicherheitsfonds beschlossen: Die Pensionskassen sollen nur diejenigen Kosten dem Sicherheitsfonds in Rechnung stellen dürfen, welche die jeweilige Entlastung übersteigen.
Rückstellungen zweckkonform verwendet
Damit wird eine solidarische Finanzierung der Kosten für die Rentenzuschläge, welche die Entlastung übersteigen, verankert, und die Umverteilung zwischen den Pensionskassen deutlich reduziert. Mit diesem Vorschlag ist auch sichergestellt, dass die vorhandenen Rückstellungen zweckkonform für die Finanzierung der Rentenzuschläge verwendet werden und keine unnötigen Ausgaben entstehen.
Im Hinblick auf die Beratungen im Nationalrat ist zu unterstreichen, dass das Modell Mittelweg/ASIP die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und der Teilzeitangestellten insgesamt verbessert und sicherstellt, dass das Rentenniveau trotz Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes auf 6% erhalten bleibt. Dies alles zu einem besseren Preis-/ Leistungsverhältnis. In diesem Sinn unterstützen wir im Hinblick auf die Beratungen im Nationalrat auch einzelne Minderheitsanträge (z.B. bzgl. Definition Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle).
Unsere Grundsätze
Gemäss Mittelweg/ASIP muss eine Reform die langfristige Sicherung der Renten im Kapitaldeckungsverfahren gewährleisten, um so sicherzustellen, dass das Ersparte vollumfänglich beim Versicherten bleibt. Der Einbau einer Umlagekomponente widerspricht dem Sinn und Zweck der zweiten Säule. Dafür wurde die erste Säule geschaffen. Zudem soll die Reform finanziell für die Versicherten und Arbeitgeber tragbar und durch die Pensionskassen operativ einfach umsetzbar sein. Überflüssige Ausgaben sind im Sinne des treuhänderischen Auftrags der Pensionskassen zu vermeiden, ebenso wie Reformvorschläge, die diesem Auftrag widersprechen.
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