Reformen

26. August 2021 16:45

Ar­beit­ge­ber­ver­band im Ab­seits

Die Neue Zür­cher Zei­tung von 24. Au­gust 2021 lässt kein gu­tes Haar am so ge­nann­ten So­zi­al­kom­pro­miss für die BVG-Re­form, die prak­tisch un­ver­än­dert vom Bun­des­rat über­nom­men und von der So­zi­al­kom­mis­si­on des Na­tio­nal­rats bis­her nur un­we­sent­lich an die Rea­li­tät an­ge­passt wur­de. 

Un­ter dem Ti­tel "In Gei­sel­haft der Ge­werk­schaf­ten – Der Ar­beit­ge­ber­ver­band steht bei der BVG-Re­form im Ab­seits" schreibt Fa­bi­an Schä­fer: 

"Pest und Cho­le­ra. Das sind et­wa die Op­tio­nen, die der Schwei­ze­ri­sche Ar­beit­ge­ber­ver­band (SAV) hat. Im zen­tra­len Ren­ten­dos­sier hat er sich in ei­ne sau­blö­de Si­tua­ti­on ge­bracht, wie es ein Ver­tre­ter ei­nes an­de­ren Ver­bands halb mit­lei­dig, halb spöt­tisch for­mu­liert. Der SAV, ei­ne der ein­fluss­reichs­ten Kräf­te in der Schwei­zer Po­li­tik, sieht sich ge­zwun­gen, in der De­bat­te um die be­ruf­li­che Vor­sor­ge (BVG) ei­ne merk­wür­di­ge Rol­le zu spie­len. ... Kri­ti­ker des Kom­pro­mis­ses mo­nie­ren, der SAV ha­be einen Vor­schlag aus­ge­han­delt, der noch schlech­ter sei als die Vor­la­ge von 2017. Da­mals wehr­te sich der Ver­band hef­tig ge­gen einen 70-Fran­ken-Zu­schlag für Neu­rent­ner in der AHV. Nun aber un­ter­stützt er Zu­schlä­ge von bis zu 200 Fran­ken. ... Was der SAV nicht mehr rück­gän­gig ma­chen kann: dass mit sei­ner Hil­fe das Ko­or­di­na­ten­sys­tem für die BVG-De­bat­te nach links ver­scho­ben wor­den ist. Wenn nun Neu­rent­ner, die nicht von der Re­form be­trof­fen sind, kei­nen Zu­schlag er­hal­ten, kön­nen die Ge­werk­schaf­ten dies be­reits als Ver­schlech­te­rung an­pran­gern." 

Oder an­ders for­mu­liert: In der Vor­la­ge soll­ten Rent­ner einen Zu­schlag er­hal­ten, die überhaupt keine Einbussen auf­grund der Sen­kung des Min­de­stum­wand­lungs­sat­zes hät­ten, weil sie in um­hül­len­den Pen­sios­n­kas­sen ver­si­chert sind. Wenn die­se nun den un­nö­ten Zu­schlag nicht er­hal­ten, wer­den die Ge­werk­schaf­ten dies als Ver­schlech­te­rung ge­gen­über dem Sta­tus Quo dar­stel­len – was nicht stimmt – und der Ar­beit­ge­ber­ver­band muss da­zu schwei­gen.  

Photo by marianne bos on Unsplash

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