26. August 2021 16:45
Arbeitgeberverband im Abseits
Die Neue Zürcher Zeitung von 24. August 2021 lässt kein gutes Haar am so genannten Sozialkompromiss für die BVG-Reform, die praktisch unverändert vom Bundesrat übernommen und von der Sozialkommission des Nationalrats bisher nur unwesentlich an die Realität angepasst wurde.
Unter dem Titel "In Geiselhaft der Gewerkschaften – Der Arbeitgeberverband steht bei der BVG-Reform im Abseits" schreibt Fabian Schäfer:
"Pest und Cholera. Das sind etwa die Optionen, die der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat. Im zentralen Rentendossier hat er sich in eine saublöde Situation gebracht, wie es ein Vertreter eines anderen Verbands halb mitleidig, halb spöttisch formuliert. Der SAV, eine der einflussreichsten Kräfte in der Schweizer Politik, sieht sich gezwungen, in der Debatte um die berufliche Vorsorge (BVG) eine merkwürdige Rolle zu spielen. ... Kritiker des Kompromisses monieren, der SAV habe einen Vorschlag ausgehandelt, der noch schlechter sei als die Vorlage von 2017. Damals wehrte sich der Verband heftig gegen einen 70-Franken-Zuschlag für Neurentner in der AHV. Nun aber unterstützt er Zuschläge von bis zu 200 Franken. ... Was der SAV nicht mehr rückgängig machen kann: dass mit seiner Hilfe das Koordinatensystem für die BVG-Debatte nach links verschoben worden ist. Wenn nun Neurentner, die nicht von der Reform betroffen sind, keinen Zuschlag erhalten, können die Gewerkschaften dies bereits als Verschlechterung anprangern."
Oder anders formuliert: In der Vorlage sollten Rentner einen Zuschlag erhalten, die überhaupt keine Einbussen aufgrund der Senkung des Mindestumwandlungssatzes hätten, weil sie in umhüllenden Pensiosnkassen versichert sind. Wenn diese nun den unnöten Zuschlag nicht erhalten, werden die Gewerkschaften dies als Verschlechterung gegenüber dem Status Quo darstellen – was nicht stimmt – und der Arbeitgeberverband muss dazu schweigen.
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