ASIP-Stellungnahmen , Mindestzins
25. August 2021 10:50
BVG-Mindestzinssatz: ASIP unterstützt Empfehlung der BVG-Kommission
Medienmitteilung des ASIP vom 25.8.2021
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2022 bei 1% zu belassen. Mit dem BVG-Mindestzinssatz wird bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium verzinst werden muss.
Zu beachten ist, dass es sich um einen Mindestzins handelt. Die verantwortlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in den Führungsorganen der Pensionskassen sind frei, eine höhere Verzinsung zu beschliessen, wenn dies ihre individuelle Lage erlaubt.
In Erinnerung zu rufen ist zudem auch, dass in einigen Vorsorgeeinrichtungen den Versicherten nicht die gesamte Performance auf dem Anlagevermögen gutgeschrieben werden kann. Infolge zu hoher (BVG)-Umwandlungssätze können weiterhin Pensionierungsverluste entstehen, die durch die erzielten Erträge zu finanzieren sind.
Zu Recht berücksichtigt die BVG-Kommission bei ihrer Empfehlung auch die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die Teuerung und das Lohnwachstum (und damit die Erfüllung des Leistungszieles gemäss Verfassung), die Auswirkungen auf die Sollrenditen der Vorsorgeeinrichtungen und die Nachvollziehbarkeit des Entscheides. Vor diesem Hintergrund unterstützt der ASIP die Empfehlung, den BVG-Mindestzins bei 1% zu belassen.
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