Sonstige

23. Juni 2021 17:15

PK-Netz kri­ti­siert Stän­de­rat

Das PK-Netz wirft dem Stän­de­rat vor, ge­gen die In­ter­es­sen der Ver­si­cher­ten zu ver­stos­sen. Letz­te Wo­che hat­te er ei­ne er­wei­ter­te Kom­pe­tenz des Bun­des­ra­tes zur Re­gu­lie­rung der Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit in der 2. Säu­le ab­lehnt. 

Bei der Wahl und in der Zu­sam­men­ar­beit mit Pen­si­ons­kas­se sind vie­le Ar­beit­ge­ber auf die Hil­fe von Ex­per­ten an­ge­wie­sen. Ei­ne gu­te Be­ra­tung kos­tet. Doch wer soll dies zah­len? Wie schon mehrfach vom ASIP kritisiert hat sich ein un­ge­rech­tes Ver­gü­tungs­mo­dell eta­bliert, bei dem die Be­ra­ter – auch Mak­ler oder Bro­ker ge­nannt – nicht durch den Auf­trag­ge­ber be­zahlt wer­den, son­dern durch die Pen­si­ons­kas­se, die den Zu­schlag er­hält. Wie un­ab­hän­gig ein Be­ra­ter dann noch be­ra­ten kann, sei da­hin­ge­stellt. 

So­lan­ge die Pen­si­ons­kas­sen, und nicht die Ar­beit­ge­ber, die Mak­ler ent­schä­di­gen, be­steht ein falscher An­reiz, die Ver­si­cher­ten zu Kas­sen mit ho­hen Pro­vi­sio­nen zu lot­sen.  Und die Pen­si­ons­kas­sen befinden sich im Gefangenendilemma. Macht nur ei­ne ein­zi­ge bei die­sem frag­wür­di­gen Mo­dell bin, sind al­le an­de­ren ge­zwun­gen nach­zu­zie­hen. 

Die Ver­si­cher­ten zah­len dann über die Ver­wal­tungs­kos­ten die Mak­le­rent­schä­di­gung mit, ob­wohl die Ar­beit­ge­ber da­für auf­grund von Art. 11 BVG zu­stän­dig wä­ren. Letz­te­re sind die Kun­den, soll­ten al­so auch für die Dienst­leis­tung be­zah­len müs­sen.

Bür­ger­li­che Be­für­wor­ter des Pro­vi­si­ons­mo­dells ar­gu­men­tie­ren da­mit, man sol­le den Ar­beit­ge­bern nicht die Wahl­frei­heit neh­men, denn es ge­be ja auch Mak­ler, die nach ef­fek­ti­vem Auf­wand ver­rech­nen. Das mag stim­men, aber die Pen­si­ons­kas­sen ha­ben auf­grund des Gefangenendilemmas kei­ne freie Wahl. Dies ist stos­send. Be­zeich­nen­der­wei­se sind es auch die Pen­si­ons­kas­sen, die sich für ein Ver­bot die­ser Pra­xis ein­set­zen. 

#BVG #Broker #Zweite Säule

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