23. Juni 2021 17:15
PK-Netz kritisiert Ständerat
Das PK-Netz wirft dem Ständerat vor, gegen die Interessen der Versicherten zu verstossen. Letzte Woche hatte er eine erweiterte Kompetenz des Bundesrates zur Regulierung der Vermittlungstätigkeit in der 2. Säule ablehnt.
Bei der Wahl und in der Zusammenarbeit mit Pensionskasse sind viele Arbeitgeber auf die Hilfe von Experten angewiesen. Eine gute Beratung kostet. Doch wer soll dies zahlen? Wie schon mehrfach vom ASIP kritisiert hat sich ein ungerechtes Vergütungsmodell etabliert, bei dem die Berater – auch Makler oder Broker genannt – nicht durch den Auftraggeber bezahlt werden, sondern durch die Pensionskasse, die den Zuschlag erhält. Wie unabhängig ein Berater dann noch beraten kann, sei dahingestellt.
Solange die Pensionskassen, und nicht die Arbeitgeber, die Makler entschädigen, besteht ein falscher Anreiz, die Versicherten zu Kassen mit hohen Provisionen zu lotsen. Und die Pensionskassen befinden sich im Gefangenendilemma. Macht nur eine einzige bei diesem fragwürdigen Modell bin, sind alle anderen gezwungen nachzuziehen.
Die Versicherten zahlen dann über die Verwaltungskosten die Maklerentschädigung mit, obwohl die Arbeitgeber dafür aufgrund von Art. 11 BVG zuständig wären. Letztere sind die Kunden, sollten also auch für die Dienstleistung bezahlen müssen.
Bürgerliche Befürworter des Provisionsmodells argumentieren damit, man solle den Arbeitgebern nicht die Wahlfreiheit nehmen, denn es gebe ja auch Makler, die nach effektivem Aufwand verrechnen. Das mag stimmen, aber die Pensionskassen haben aufgrund des Gefangenendilemmas keine freie Wahl. Dies ist stossend. Bezeichnenderweise sind es auch die Pensionskassen, die sich für ein Verbot dieser Praxis einsetzen.
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