25. Mai 2021 16:07
Millionen an Broker – ASIP fordert Abkehr vom heutigen Modell
«Im Kampf um neue Kunden setzen Versicherungen auf Makler. Die Kosten wälzen sie auf Erwerbstätige ab. Damit soll nun Schluss sein,» konnte letzte Woche in verschiedenen Tamedia-Zeitungen gelesen werden. Der ASIP fordert dies schon lange, wie eine Stichwortsuche auf dieser Website zeigt.
«Es geht um viel Geld. Ungefähr 180 Millionen Franken geben Pensionskassen jährlich für Versicherungsvermittler aus, sogenannte Broker. Dies gemäss einer Schätzung des St. Galler Beratungsunternehmens C-Alm. Die Broker suchen im Auftrag von Arbeitgebern eine Pensionskasse. Denn viele Unternehmen, vor allem kleine und mittelgrosse Firmen, versichern ihre Angestellten vermehrt bei einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung und haben keine betriebseigene Pensionskasse mehr. Mittlerweile gehören über 70 Prozent der erwerbstätigen Versicherten solchen Vorsorgeeinrichtungen an.
Die Kosten für die einzelnen Versicherten für die Broker reichen von einigen Franken bis zu mehreren 100 Franken pro Jahr. Die Brokerentschädigungen werden von den Pensionskassen in der Regel den Verwaltungskosten zugeschlagen, die die Angestellten und ihre Arbeitgeber mit Lohnbeiträgen bezahlen. Laut der C-Alm-Studie machen Brokerkosten bei den Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen rund ein Viertel der Verwaltungskosten aus.
Die Entschädigungen der Pensionskassen in Form sogenannter Courtagen an die Broker sind stark umstritten. Sowohl der Pensionskassenverband Asip als auch das PK-Netz fordern eine Abkehr vom heutigen Entschädigungsmodell, bei dem die Pensionskassen die Brokerkosten zum Teil auf die Versicherten abwälzen. Ein Rechtsgutachten des Asip kommt gar zum Schluss, dass die Zahlung von Entschädigungen an Broker durch die Pensionskassen gegen das Gesetz verstösst. Es handle sich um «eine zweckwidrige Verwendung von Vorsorgevermögen», heisst es im Gutachten von Laurence Uttinger und Raphael Zellweger.
Auch der Bundesrat hält die Zahlungen der Pensionskassen an Broker für «problematisch» und schlägt eine Gesetzesänderung vor, die letzte Woche in der Sozialkommission des Ständerats diskutiert wurde. Entschädigungen an den Versicherungsvermittler, die aus dem Vorsorgevermögen bezahlt werden, seien nicht im Interesse der Versicherten und mit dem Vorsorgeziel nicht vereinbar, hält der Bundesrat in seiner Botschaft fest.» Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hingegen sieht keinen Handlungsbedarf bei den Entschädigungen für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften und hat eine Anpassung am Freitag leider abgelehnt.
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