18. Mai 2021 16:40
"Warum der Umwandlungssatz überschätzt wird"
Claude Chatelain hat seine Kolumne im Sonntagsblick dem Umwandlungssatz gewidmet.
«Die Senkung des Umwandlungssatzes ist stets ein Reizthema in der beruflichen Vorsorge. (...) Sollen die Renten trotz Senkung des Umwandlungssatzes unverändert bleiben, muss man das Kapital (...) aufstocken.
Das geschieht, indem die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge erhöht werden. (...)
Seit Jahren ist die Rede davon, den Umwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent zu senken. Dabei haben doch praktisch alle Vorsorgeeinrichtungen ihren Umwandlungssatz wegen der stetig steigenden Lebenserwartung schon längst nach unten korrigieren müssen. Das ist möglich, weil nur der obligatorische Teil von der BVG-Revision betroffen ist. Also jener Teil des Guthabens, den man aufgrund der gesetzlichen Mindestvorgaben angespart hat. (...)
Von den gut eine Billion Franken, die bei all den Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule liegen, sind nur etwa 40 Prozent obligatorisch. Die übrigen 60 Prozent sind überobligatorisch und von der laufenden BVG-Revision nicht betroffen. Die Pensionskassen können selber bestimmen, zu welchem Satz sie das überobligatorische Guthaben in eine Rente umwandeln.
Wie weit die Renten sinken, entscheidet letztlich nicht der Gesetzgeber, sondern die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen. Die meisten von ihnen haben mit dem überobligatorisch angesparten Guthaben eine Manövriermasse, die von der Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes nicht betroffen ist.»
Mehr dazu hier:
https://www.cash.ch/news/politik/finanzen-berufliche-vorsorge-warum-der-umwandlungssatz-ueberschaetzt-wird-1765188?amp
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