Kapitalbezug

9. April 2021 07:20

Ka­pi­tal­be­zug: Ave­nir Suis­se für mehr Fle­xi­bi­li­tät

«Ren­te oder Ka­pi­tal – was soll ich be­zie­hen?» Die Ant­wort auf die­se Fra­ge hängt von per­sön­li­chen Pa­ra­me­tern wie dem Ge­sund­heits­zu­stand des Ver­si­cher­ten und sei­nes Ehe­gat­ten, sei­nem Ver­mö­gen und sei­nem Le­bens­stil ab. Sie hängt auch von ex­ter­nen Fak­to­ren wie der Ent­wick­lung der Um­wand­lungs­sät­ze und der er­war­te­ten An­la­ge­ren­di­ten ab. Die Mög­lich­keit ei­nes Ka­pi­tal­be­zugs hängt je­doch vor al­lem von re­gu­la­to­ri­schen Be­din­gun­gen ab. Jérô­me Co­san­dey, Di­rec­teur ro­mand von Ave­nir Suis­se meint, je­der soll­te frei wäh­len kön­nen, ob er bei der Kas­se sei­nes ehe­ma­li­gen Ar­beit­ge­bers an­ge­schlos­sen blei­ben möch­te oder ob er lie­ber ein Frei­zü­gig­keits­kon­to er­öff­net. Ei­ne sol­che Fle­xi­bi­li­tät wä­re auch wün­schens­wert für Ver­si­cher­te mit ei­nem 1e-Plan.

Wei­ter­le­sen: 

https://www.avenir-suisse.ch/die-portabilitaet-von-vorsorgevermoegen-flexibilisieren/

Claudio Schwarz, Unsplash

#BVG #Zweite Säule #berufliche Vorsorge #Kapitalbezug

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