8. April 2021 07:16
Negativzins: Freizügigkeitsstiftungen in der Zwickmühle
Ein Bericht der NZZ am Sonntag beleuchtet die negativen Auswrikungen des Negativzinses auf Freizügigkeitsstiftungen:
Sie müssen Negativzinsen bezahlen, dürfen diese ihren Kunden bisher aber nicht verrechnen. Eine Arbeitsgruppe sucht jetzt nach Lösungen.
Freizügigkeitsstiftungen verwalten über 55 Mrd. Fr. Davon sind weniger als ein Viertel in Aktien, Fonds oder anderen Anlageklassen angelegt. 42 Mrd. Fr. halten die Vorsorgenehmer in Cash. Ein Grund dafür ist, dass viele Kontoinhaber das Geld nur kurzfristig bei einer Freizügigkeitsstiftung halten, beispielsweise, weil sie zwischen zwei Jobs eine Pause einlegen und ihr Pensionskassenkapital parkieren müssen. ... Im Gegensatz zu Pensionskassen besteht bei den FS für jeden Kunden ein Konto und Kontokorrent bei einer Bank. ...
Die Banken können einen Negativzins auf Bargeld erheben. Viele FS sind mit einer Partnerbank eng verbunden, weshalb ihnen bisher selten Negativzinsen verrechnet wurden. Doch das ist nicht in Stein gemeisselt, schliesslich senken die Banken die Schwelle für die Verrechnung von Negativzinsen auch für Unternehmen und reiche Kunden ständig. ...
Um das Problem des Negativzinses und seine Folgen für die FS zu prüfen, hat das Bundesamt für Sozialversicherung inzwischen eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
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