23. März 2021 11:41
Und wenn die Rückstellungen für die BVG21 nicht reichen?
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Das Vorsorgeforum hat sich gestern mit dem Tauziehen um die Frage der Finanzierung der Reform der zweiten Säule befasst. Der ASIP und die Verfechter des Mittelwegs beharren auf einer dezentralen Finanzierung. Denn nur dann können die Pensionskassen auf die extra für einen solchen Fall gemachten Rückstellungen zurückgreifen. Kein Reformmodell ist deshalb günstiger. Und zusätzlich braucht es keine Lohnabzüge zur Finanzierung. Auf der anderen Seite stehen vor allem die Gewerkschaften. Sie bevorzugen eine zentrale Lösung, die über generelle Lohnabzüge finanziert wird, die dann anschliessend verteilt werden. Mit anderen Worten: besser Verdienende sollen zur Kasse gebeten werden, was jedoch eigentlich nicht das Ziel der Reform der zweiten Säule ist. Das Ziel wäre eine massive Reduktion der Umverteilung. Stattdessen wollen die Gewerkschaften eine zusätzliche Umverteilung zulasten des Mittelstandes einführen.
Die Diskussion wäre wegen der offensichtlichen Vorteile des ASIP-Modells schnell erledigt, gäbe es da nicht die Bedenken, die Rückstellungen seien womöglich gar nicht vorhanden. Während der ASIP davon ausgeht, dass sich praktisch alle Pensionskassen an die gesetzlichen Vorhaben (FRP 2) halten, die Rückstellungen also gebildet haben, führt das Vorsorgeforum noch ein anderes, nicht minder korrektes Argument ins Feld: «FRP 2 hin oder her, die Mittel stehen entweder bereit oder sie müssen zwangsweise bereitgestellt werden können. Dies aufgrund folgender Überlegung: Nehmen wir an, es kommt zur Abstimmung und die Revision wird ein weiteres Mal abgelehnt. Nicht ganz unrealistisch. Was folgt? Es gilt weiterhin ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent, bis dann in ferner Zukunft der Satz tatsächlich gesenkt wird. Und es besteht Hoffnung, dass das System deswegen nicht zusammenbricht und auch die Kassen mit BVG- oder BVG-nahen Leistungen weiterhin funktionieren. Das Szenario entspricht finanziell im ersten Jahr nach der Abstimmung der Situation bei gesenktem Umwandlungssatz. Ob im Gesetz 6 oder 6,8 Prozent steht, hat keinen Einfluss.»
Damit gibt es nun wirklich gar keine Argumente mehr, die gegen eine dezentrale Finanzierung («Rückstellungsmodell») sprechen würden. Es ist an der Zeit, dies zu akzeptieren.
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