Allgemein , Reformen

19. März 2021 12:00

«Ren­ten­al­ter wur­de fast nie er­reicht»

Reichskanzler Otto von Bismarck führte die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Bildquelle: Pixabay.de

In ei­nem Plädoyer für ein flexibles Rentenalter be­leuch­tet Fi­nanz und Wirt­schaft die Ge­schich­te des star­ren Ren­ten­al­ters. Zum Zeit­punkt sei­ner Ein­füh­rung lag das Ren­ten­al­ter deut­lich ober­halb der durch­schnitt­li­chen Le­bens­er­war­tung zur da­ma­li­gen Zeit. 

«Wir wer­den uns in Zu­kunft des­halb wohl oder übel vom star­ren Pen­si­ons­al­ter 65 ver­ab­schie­den müs­sen. Ge­schicht­lich be­trach­tet ist die­se heu­te fast als Na­tur­recht be­trach­te­te Al­ters­gren­ze ei­gent­lich Zu­fall. Sie stammt aus Deutsch­land, wo Bis­marck in den Jah­ren 1883 bis 1889 erst­mals ei­ne Al­ters­ver­si­che­rung für Ar­bei­ter ein­führ­te. Al­ler­dings wur­de das Pen­si­ons­al­ter ur­sprüng­lich auf 70 Jah­re fest­ge­legt. Die­ses Al­ter sorg­te da­für, dass die Ren­te fast nie aus­be­zahlt wer­den muss­te. Ein Ar­bei­ter schuf­te­te da­mals noch 60 Stun­den pro Wo­che und starb im Nor­mal­fall lan­ge vor dem Er­rei­chen des sieb­zigs­ten Al­ters­jahrs.

Die Fi­nan­zie­rung wur­de dem­zu­fol­ge erst zu ei­nem The­ma wäh­rend des ers­ten Welt­krie­ges, als das Ren­ten­al­ter auf 65 ge­senkt wur­de und auch An­ge­stell­te ein An­recht auf Ren­te be­ka­men. Trotz­dem schaff­te man es in der Fol­ge, am Ren­ten­al­ter von 65 fest­zu­hal­ten, und erst seit 2012 wird das Ren­ten­al­ter mit lan­gen Über­gangs­fris­ten suk­zes­si­ve auf 67 Jah­re an­ge­ho­ben. In der Schweiz wur­de das Ren­ten­al­ter von 65 Jah­ren bei der Ein­füh­rung der AHV im Jah­re 1948 über­nom­men, wo­bei das Al­ter für Frau­en dann spä­ter in den 1960er-Jah­ren so­gar auf 62 ge­senkt wur­de.»

Im Rah­men der lau­fen­den AHV-Re­form soll nun das Ren­ten­al­ter für Frau­en wie­der auf 65 er­höht wer­den. Die po­li­ti­sche Lin­ke lehnt dies ab, «so­lan­ge kei­ne Lohn­gleich­heit be­steht». Da­für ern­tet sie al­ler­dings Kri­tik sei­tens bür­ger­li­cher Jung­po­li­ti­ker. Für Matt­hi­as Mül­ler zum Bei­spiel, Prä­si­dent der Jung­frei­sin­ni­gen, ist laut 20 Minuten der Wi­der­stand «heuch­le­risch»: «Selbs­t­er­nann­te Fe­mi­nis­tin­nen und Fe­mi­nis­ten for­dern Lohn­gleich­heit, leh­nen die wich­ti­ge Gleich­be­hand­lung bei der AHV aber ab.» 

SVP-Stän­de­rat Han­nes Ger­mann hat laut 20 Minuten eben­falls kein Ver­ständ­nis für die­se Hal­tung: «Wir kön­nen kei­ne AHV-Re­form ma­chen, wenn Links-Grün die Gleich­stel­lung von Mann und Frau in die­sem Punkt ka­te­go­risch ab­leh­nen.» Die feh­len­de Lohn­gleich­heit müs­se da­bei als Aus­re­de her­hal­ten: «Ers­tens ist die Lohn­gleich­heit be­reits in wei­ten Tei­len si­cher­ge­stellt. Und zwei­tens ist die AHV ein So­zi­al­werk, ein Ge­ne­ra­tio­nen­ver­trag, der nichts mit Lohn­gleich­heit zu tun hat.» Dass Fe­mi­nis­tin­nen über­all Gleich­stel­lung for­der­ten, nicht aber beim AHV-Al­ter, ist für Ger­mann «Ro­si­nen­pi­cke­rei».

Man darf ge­spannt sein, wie die De­bat­te wei­ter­geht. Auch der ASIP sieht in sei­nem Vorschlag zur BVG-Revision ei­ne Gleich­stel­lung von Mann und Frau beim Ren­ten­al­ter vor. 

#Zweite Säule #berufliche Vorsorge #BVG21 #BVG-Mindest-Umwandlungssatz #Dreisäulen-System

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