Sonstige

11. März 2021 15:09

BFS-In­for­ma­tio­nen zur Übers­terb­lich­keit 2020

Das Bun­des­amt für Sta­tis­tik BFS hat die vier­te, über­ar­bei­te­te Ver­si­on der me­tho­di­schen Er­läu­te­run­gen zu den Öf­fent­li­chen «Sta­tis­ti­ken zu To­des­fäl­len, Übers­terb­lich­keit, To­des­ur­sa­chen und mel­de­pflich­ti­gen Er­kran­kun­gen» ver­öf­fent­licht. 

Das BFS weist mit dem Mor­ta­li­täts­mo­ni­to­ring für das Pan­de­mie­jahr 2020 ei­ne Übers­terb­lich­keit von meh­re­ren Tau­send Per­so­nen in der Al­ters­grup­pe der Über-65-Jäh­ri­gen aus. In der Stan­dard­pu­bli­ka­ti­on der To­des­ur­sa­chen­sta­tis­tik für die­ses Jahr wird spä­ter aber nur ein Teil die­ser Per­so­nen mit der To­des­ur­sa­che «Co­vid-19» als Grund­krank­heit auf­ge­führt sein. Per­so­nen, die im Zu­ge ei­ner Co­vid-19-In­fek­ti­on ver­stor­ben sind, ha­ben meis­tens an ei­ner oder meh­re­ren Vor­er­kran­kun­gen ge­lit­ten. Nach den Re­geln der WHO ist die­je­ni­ge Er­kran­kung als Grund­ur­sa­che des To­des fest­zu­stel­len, die am An­fang der zum Tod füh­ren­den Kau­sal­ket­te lag.

Die de­fi­ni­ti­ven Zah­len zur Übers­terb­lich­keit im Ge­samt­jahr 2020 wer­den vor­aus­sicht­lich am 6. April 2021 pu­bli­ziert.

Wie schon in ei­nem Beitrag am 31. Januar 2021 er­läu­tert, än­dert die Pan­de­mie nichts am Re­form­be­darf. 

Zum BFS-Do­ku­ment geht es hier

#Altersvorsorge #Zweite Säule #berufliche Vorsorge #COVID-19 #Pandemie #Übersterblichkeit

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