23. Februar 2021 12:15
Neue Anforderungen an Transparenz und interne Kontrolle für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) erlässt per 1. März 2021 die Weisungen W – 01/2021 «Anforderungen an Transparenz und interne Kontrolle für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb». Die Weisungen stellen laut OAK eine einheitliche Aufsicht über Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb sicher. Gemäss Angaben der OAK verschaffen die Weisungen den regionalen Aufsichtsbehörden und den externen Kontrollorganen, aber auch dem obersten Organ der Einrichtung die für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben notwendigen Informationen zur Verteilung der finanziellen Risiken innerhalb der betroffenen Einrichtung. Die Weisungen sind ausschliesslich auf Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren angeschlossenen Arbeitgebern oder Rentnerbeständen, die im Wettbewerb um weitere Anschlüsse stehen, anwendbar. Laut Vorsorgeforum ist man in Kreisen der betroffenen Sammelstiftungen «wenig erbaut. “Man habe lange dagegen gekämpft, aber bei der OAK auf Granit gebissen”, hört man. Die Weisung wird als “Papiertiger” bezeichnet. Positiv wird lediglich vermerkt, dass für die meisten Stiftungen sich der Aufwand im Rahmen halte. Für einige sei er aber beträchtlich.» Diese Diskussion zeigt, dass Sicherheit durch Regulierung ihren Preis haben kann, nicht selten in Form höherer Verwaltungskosten.
Zum Original der OAK-Meldung geht es hier.
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