Sicherheit , Transparenz

23. Februar 2021 12:15

Neue An­for­de­run­gen an Trans­pa­renz und in­ter­ne Kon­trol­le für Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen im Wett­be­werb

Die Ober­auf­sichts­kom­mis­si­on Be­ruf­li­che Vor­sor­ge (OAK BV) er­lässt per 1. März 2021 die Wei­sun­gen W – 01/2021 «An­for­de­run­gen an Trans­pa­renz und in­ter­ne Kon­trol­le für Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen im Wett­be­werb». Die Wei­sun­gen stel­len laut OAK ei­ne ein­heit­li­che Auf­sicht über Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen im Wett­be­werb si­cher. Ge­mä­ss An­ga­ben der OAK ver­schaf­fen die Wei­sun­gen den re­gio­na­len Auf­sichts­be­hör­den und den ex­ter­nen Kon­troll­or­ga­nen, aber auch dem obers­ten Or­gan der Ein­rich­tung die für die Er­fül­lung ih­rer ge­setz­li­chen Auf­ga­ben not­wen­di­gen In­for­ma­tio­nen zur Ver­tei­lung der fi­nan­zi­el­len Ri­si­ken in­ner­halb der be­trof­fe­nen Ein­rich­tung. Die Wei­sun­gen sind aus­sch­liess­lich auf Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen mit meh­re­ren an­ge­schlos­se­nen Ar­beit­ge­bern oder Rent­ner­be­stän­den, die im Wett­be­werb um wei­te­re An­schlüs­se ste­hen, an­wend­bar. Laut Vorsorgeforum ist man in Krei­sen der be­trof­fe­nen Sam­mel­stif­tun­gen «we­nig er­baut. “Man ha­be lan­ge da­ge­gen ge­kämpft, aber bei der OAK auf Gra­nit ge­bis­sen”, hört man. Die Wei­sung wird als “Pa­pier­ti­ger” be­zeich­net. Po­si­tiv wird le­dig­lich ver­merkt, dass für die meis­ten Stif­tun­gen sich der Auf­wand im Rah­men hal­te. Für ei­ni­ge sei er aber be­trächt­lich.» Die­se Dis­kus­si­on zeigt, dass Si­cher­heit durch Re­gu­lie­rung ih­ren Preis ha­ben kann, nicht sel­ten in Form hö­he­rer Ver­wal­tungs­kos­ten.

Zum Ori­gi­nal der OAK-Mel­dung geht es hier

#BVG #Altersvorsorge #Zweite Säule #OAK #Transparenz

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