9. Februar 2021 17:00
BVG21 – sozial oder unfair?
Letzten Freitag berichtete die SRF Tagesschau über die Anhörung der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK zum Thema BVG-Reform (siehe auch Video weiter unten).
Im Bericht wurden dann die aktuell diskutierten Modelle mittels einer Grafik (s. oben) verglichen: das Modell des Bundesrats und der als Mittelweg oder Rückstellungsmodell bezeichnete Vorschlag des ASIP, dem eine Mehrheit der Bevölkerung eindeutig Vorrang gibt.
Die Grafik zeigt auf einen Blick, wieso der Vorschlag des ASIP in der Bevölkerung eine Zustimmung von 53% findet und der des Bundesrats nur 40%. Beim Vorschlag des ASIP entstehen keine unnötigen Kosten und vor allem braucht es keine Lohnabzüge, mit denen im Modell des Bundesrats Ausgleichsmassnahmen auch für Besserverdienende finanziert würden, die das gar nicht nötig hätten.
Hingegen zeigt die Grafik ebenfalls, dass nur im ASIP-Modell die Idee der zweiten Säule gewahrt bleibt, wonach jeder (im Kollektiv) für sich selbst spart.
Oder anders formuliert: nur im Modell des ASIP ist sichergestellt, dass das angesparte Kapital tatsächlich weiterhin dem oder der gehört, die es eingezahlt hat. Im Modell des Bundesrats hingegen soll ein Teil der Arbeitnehmenden zweimal zur Kasse gebeten werden – zur Reform der eigenen und zur Reform von fremden Pensionskassen.
Was daran sozial sein soll, wie in der Grafik suggeriert, muss ein Rätsel bleiben. Für einen sozialen Ausgleich von Besserverdienenden zu Tieflohnempfängern wurde die AHV geschaffen. In der zweiten Säule gilt das Prinzip des Schutzes des Privateigentums. Dieses Prinzip aufzuweichen wäre gelinde formuliert unfair. In der zweiten Säule hat eine soziale Umverteilung zwischen den Pensionskassen nichts zu suchen. Sollte dieser Damm erst einmal brechen, wären die Folgen unabsehbar.
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