Mindestzins

19. Januar 2021 14:50

Axa Stif­tung ver­zinst BVG-Gut­ha­ben im Ob­li­ga­to­ri­um mit 2,25%

Im­mer wie­der wird der Min­dest­zins mit dem ef­fek­ti­ven Zins ver­wech­selt, mit dem die Pen­si­ons­kas­sen das Al­ters­ka­pi­tal ih­rer Ver­si­cher­ten ver­zin­sen. Erst letz­te Wo­che be­haup­te­te der Ktipp, die Pen­si­ons­kas­sen wür­den nur den (Min­dest-) Zins von 1 Pro­zent zah­len. Der Min­dest­zins be­deu­tet aber nur das ge­setz­li­che Mi­ni­mum. Wenn mög­lich, zah­len Pen­si­ons­kas­sen im­mer mehr aus. Mög­lich ist dies dann, wenn sie ei­ne ge­nü­gend ho­he Ren­di­te er­wirt­schaf­ten konn­ten und wenn sie zu­dem die­se Ren­di­te nicht voll­stän­dig be­nö­ti­gen, um die lau­fen­den Ren­ten quer­zu­sub­ven­tio­nie­ren. Letz­te­res ist nö­tig, so­lan­ge der BVG-Min­dest-Um­wand­lungs­satz nicht an die ver­län­ger­te Le­bens­er­war­tung an­ge­passt wur­de.

Dass der Ktipp Fa­ke News ver­brei­tet, wird heu­te ein­drück­lich durch die Axa Stif­tung be­legt. Sie gab be­kannt, dass sie die BVG-Al­ters­gut­ha­ben mit sat­ten 2.25% ver­zinst.

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