19. Januar 2021 14:50
Axa Stiftung verzinst BVG-Guthaben im Obligatorium mit 2,25%
Immer wieder wird der Mindestzins mit dem effektiven Zins verwechselt, mit dem die Pensionskassen das Alterskapital ihrer Versicherten verzinsen. Erst letzte Woche behauptete der Ktipp, die Pensionskassen würden nur den (Mindest-) Zins von 1 Prozent zahlen. Der Mindestzins bedeutet aber nur das gesetzliche Minimum. Wenn möglich, zahlen Pensionskassen immer mehr aus. Möglich ist dies dann, wenn sie eine genügend hohe Rendite erwirtschaften konnten und wenn sie zudem diese Rendite nicht vollständig benötigen, um die laufenden Renten querzusubventionieren. Letzteres ist nötig, solange der BVG-Mindest-Umwandlungssatz nicht an die verlängerte Lebenserwartung angepasst wurde.
Dass der Ktipp Fake News verbreitet, wird heute eindrücklich durch die Axa Stiftung belegt. Sie gab bekannt, dass sie die BVG-Altersguthaben mit satten 2.25% verzinst.
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