Mindestzins , Performance , Reformen , Umwandlungssatz
16. Dezember 2020 13:34
Irreführender Bericht in SRF-ECO
Die Wirtschaftssendung ECO des Schweizer Fernsehens brachte am Montag einen Bericht, der aufgrund inhaltlicher Lücken einen falschen Eindruck erweckte. Korrekt dargestellt wurde die Tatsache, dass Pensionskassen u.a. das Kapital im Überobligatorium nicht mit dem BVG-Mindestzins verzinsen müssen. Die Führungsorgane der Pensionskassen beschliessen sozialpartnerschaftlich die massgebenden Grundlagen. Sie kamen/ kommen nicht umhin, sich an den Realitäten der weiterhin steigenden Lebenserwartung und des Tiefzinsumfeldes zu orientieren und entsprechende Massnahmen zu treffen.
Gemäss den neusten technischen Grundlagen hat sich die Lebenserwartung der Rentner im Verlauf der letzten fünf Jahre verlängert. Jene der 65-jährigen Männer hat um 0.65 Jahre auf 20.42 Jahre zugenommen, jene der Frauen um 0.27 Jahre auf 22.20 Jahre. Es geht somit um die langfristige Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts der PK. Weil die heutigen Rentner und Neurentner für eine derart lange Pension nicht genügend Alterskapital angespart haben (konnten), die Pensionskassen die Rentenversprechen aber einhalten müssen, bleibt den Pensionskassen nichts anderes übrig, als diese Renten querzufinanzieren. Dies ist jedoch keine Folge von Willkür oder böser Absicht, wie man aufgrund des Berichts meinen könnte, sondern eine Notwendigkeit aufgrund von falsch eingestellten Stellschrauben um System der beruflichen Vorsorge.
Das bedeutet, dass die Führungsorgane durchaus ihren Handlungsspielraum nutzen und in Kenntnis der versicherungstechnischen Grundlagen, aber auch aufgrund sozialpolitischer Erwägungen wohl überlegt ihre Entscheide fällen. Zudem wird, wenn immer möglich, versucht, Anpassungen des Leistungsziels mit einer Verstärkung des Sparprozesses und Übergangsbestimmungen für die älteren Versicherten abzufedern oder auszugleichen.
Diese Zusammenhänge kamen leider im Beitrag nicht zum Ausdruck. Im Bericht wird zudem fälschlicherweise suggeriert, die Mittelschicht werde geschröpft, und es wird gefordert, man solle das Überobligatorium regulieren, um eine Mindestverzinsung zu gewährleisten. Eine ganz kuriose und systemfremde Auffassung, die keinem hilft – im Gegenteil.
Nach Meinung des ASIP und sämtlicher Pensionskassen-Experten führt kein Weg daran vorbei, das Problem mit einer BVG-Reform an der Wurzel zu packen. Nur eine Senkung des BVG-Mindest-Umwandlungssatzes, zusammen mit Ausgleichsmassnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus, kann die zweite Säule wieder ins Lot bringen. Der in ECO präsentierte Vorschlag würde sie hingegen nur ein wenig drehen. Schief wäre sie dann immer noch, wenn nicht sogar noch ein wenig schiefer.
Für die Reform der zweiten Säule liegt seit März 2019 ein Vorschlag des ASIP bereit. Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrats ist der Vorschlag der Pensionskassen praxisorientiert und kommt ohne neue Lohnabzüge aus. Mehr dazu hier.
Diesen Eintrag kommentieren
Mia Mendez • 3 Jahre, 11 Monate her