15. Dezember 2020 16:45
Vorbezug aus der Pensionskasse
Ein Vorbezug aus der Pensionskasse ist in besonderen Fällen möglich. Wenn Sie einen Vorbezug aus der Pensionskasse wünschen und schon vor der Pensionierung von Ihrem Vorsorgeguthaben profitieren möchten, dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Ein Vorbezug aus der Pensionskasse ist beispielsweise möglich, wenn Sie Wohneigentum erwerben oder sich selbstständig machen möchten. Auch bei einer definitiven Ausreise aus der Schweiz kann ein Vorbezug aus der Pensionskasse geltend gemacht werden.
Vorbezug aus der Pensionskasse: ASIP engagiert sich für die Zukunft
Häufig wird der Vorbezug aus der Pensionskasse genutzt, um Wohneigentum zu finanzieren. Wenn das vorhandene Eigenkapital für die Finanzierung von Wohneigentum nicht ausreicht, ist ein Vorbezug aus der Pensionskasse eine interessante Möglichkeit. Wer Wohneigentum erwerben möchte, kann einen Vorbezug aus der Pensionskasse geltend machen oder sich für eine Verpfändung der Gelder in der 2. Säule entscheiden.
Allerdings hat ein Vorbezug aus der Pensionskasse immer Konsequenzen. Das BVG – Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge – sieht grundsätzlich einen Vorbezug aus der Pensionskasse vor, wenn man selbst genutztes Wohneigentum erwerben möchte. Ein Vorbezug aus der Pensionskasse bringt zwar Eigenkapital und Immobilienkäufer benötigen weniger Fremdkapital, sie können aber auch weniger Schuldzinsen steuerlich geltend machen.
Zudem werden die Leistungen aus der 2. Säule durch einen Vorbezug aus der Pensionskasse gekürzt. Diese Kürzungen sollten durch private Vorsorgemassnahmen im Rahmen der 3. Säule aufgefangen werden.
Vorbezug Pensionskasse: Selbstständigkeit oder Ausreise aus der Schweiz
Ein Vorbezug aus der Rentenkasse ist auch möglich, wenn man sich selbstständig macht und nicht mehr der beruflichen obligatorischen Vorsorge untersteht. Wer die Schweiz definitiv verlassen und sich im Ausland niederlassen möchte, kann ebenfalls einen Vorbezug aus der Pensionskasse beantragen.
Vorbezug aus der Pensionskasse: immer gut abwägen
Ein Vorbezug aus der Pensionskasse ist immer auch mit gewissen Risiken verbunden. Informieren Sie sich beim Schweizerischen Pensionskassenverband über die vielen Vorteile der Pensionskassen und lassen Sie sich rund um die 2. Säule in der Schweiz beraten. Bei jedem geplanten Vorbezug sollte Ihnen zudem ihre Pensionskasse die Vor- und Nachteile eines Vorbezugs aufzeigen. Der Entscheid liegt letztlich aber immer beim Versicherten.
Verbot des Vorbezugs?
Der ASIP begrüsst Massnahmen grundsätzlich, den Finanzhaushalt der Ergänzungsleistungen (EL) in den Griff zu bekommen. Ergänzend zu grundsätzlichen Anpassungen im Recht der EL, gab uns gibt es aber immer wieder auch Vorschläge, Vorbezüge im BVG zu untersagen oder einzuschränken, insbesondere Vorbezüge zur Finanzierung von Selbständigkeit. Letztlich ist zwischen Eigenverantwortung und Stärkung des EL-Finanzhaushaltes zu entscheiden. Der ASIP spricht sich gegen eine Streichung des Vorbezugs aus. Ein solches Verbot würde wenig nützen, aber viele bestrafen und der Freiheit im Umgang mit ihrem Kapital berauben.
Vorbezüge für den Erwerb von Wohneigentum:
Für den Erwerb von Wohneigentum soll ein Vorbezug nach wie vor möglich sein. Das Haus oder die Wohnung stellt einen Wert dar, der der Altersvorsorge erhalten bleibt.
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