ASIP-Stellungnahmen , Reformen , Umwandlungssatz

11. Dezember 2020 16:58

Vi­deo er­klärt ASIP-BVG-Re­form­vor­schlag

Der BVG-Re­form­vor­schlag des ASIP un­ter­schei­det sich in ei­nem zen­tra­len Punkt von dem des Bun­des­rats und der So­zi­al­part­ner. Für die Fi­nan­zie­rung der Aus­gleichs­mass­nah­men, die das Ziel ha­ben, dass auch die Über­gangs­ge­ne­ra­ti­on kei­ne Ren­ten­ein­bus­sen er­lei­det, setzt der ASIP auf die ex­tra hier­für ge­bil­de­ten und vor­han­de­nen Rück­stel­lun­gen bei den Pen­si­ons­kas­sen. Es braucht bei die­sem Vor­schlag für die Re­form der zwei­ten Säu­le kei­ne Lohn­ab­zü­ge zu­las­ten von Ar­beit­neh­mern und Ar­beit­ge­bern. Um sei­nen Vor­schlag ei­ner brei­te­ren Öf­fent­lich­keit zu prä­sen­tie­ren, hat der ASIP die­ses Vi­deo pro­du­zie­ren las­sen. 

#BVG #BVG-Reform #Altersvorsorge #Zweite Säule #Pensionskassen #Rente #berufliche Vorsorge #Umwandlungssatz

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Simone Degen • 3 Jahre, 10 Monate her

Sehr gute Lösung. Nun gilt es die Bevölkerung, wie auch die BVG-Kommission und den Bundesrat von diesem Vorschlag zu überzeugen! Offene und ehrliche Aufklärung tut Not! Vor allem auch an der Basis. Eine Frage stellt sich mir noch: "Besitzen alle Pensionskassen die entsprechenden Rückstellungen? Was wenn einzelne zuwenig Rückstellungen haben, um den Ausgleich zu finanzieren. Wird da der SIFO oder der Bund Zuschüsse übernehmen?"
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ASIP Schweizerischer Pensionskassenverband • 3 Jahre, 9 Monate her

Antwort des ASIP: Entgegen den Darstellungen in der Botschaft wird für unsere Kompensationsmassnahme kein zusätzliches Geld benötigt. Sämtliche betroffenen Pensionskassen (PK) werden mit diesem Vorschlag entlastet. Zu behaupten, nicht alle PK hätten genügend hohe Rückstellungen, um die Kompensationsleistungen zu bezahlen, ist schlicht irreführend: Keine PK wird mit dem Kompensationsmodell des Mittelweg/ ASIP-Vorschlages schlechter gestellt als heute. Es ist offensichtlich, dass bei einer stufenweisen Senkung des BVG-Umwandlungssatzes über 10 Jahre – und nichts anderes ist im Ergebnis dieses Kompensationsmodell – jede einzelne betroffene PK entlastet wird und keine zusätzlichen Mittel zur Finanzierung der Übergangsgeneration benötigt. Nur ganz wenige PK finanzieren heute die Pensionierungsverluste direkt über Beiträge. Auch jene PK werden aber entlastet, denn sie benötigen zukünftig ganz einfach weniger Zusatzbeiträge. Im Botschaftsmodell wird durch die Finanzierung der Kompensationsmassnahmen über den Rentenzuschlag der ersten 15 Jahre allen Vorsorgeträgern, auch den Vollversicherern, ermöglicht, die für den höheren Umwandlungssatz zurückgestellten Mittel vollständig und ohne Gegenleistung zu Gunsten der (freien) Reserven aufzulösen. Das ist nicht im Sinne einer systemgerechten Lösung. Die Rückstellungen sind zugunsten der Versicherten zu verwenden, wofür denn sonst!
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