1. Dezember 2020 17:45
Das BVG: ein Gesetz für die Altersvorsorge in der Schweiz
Das BVG als Gesetz ist vielen Schweizerinnen und Schweizern zwar ein Begriff, sie sind jedoch nicht mit den Details vertraut. Bei ASIP widmen wir uns als Dachverband der Pensionskassen der Aufgabe, für mehr Informationen und damit mehr Bewusstsein in Bezug auf die Altersvorsorge in der Schweiz zu sorgen. Damit Sie wissen, wie zentral die 2. Säule der Vorsorge für Sie ist, können Sie beispielsweise unsere Webseite aufsuchen.
BVG: das Gesetz als wichtiger Teil der Altersvorsorge
Die drei Buchstaben BVG sind ein Kürzel, welches ausgeschrieben das „Berufliche Vorsorge Gesetz“ lautet. Das BVG ist als Gesetz die 2. Säule innerhalb der Altersvorsorge in der Schweiz. Diese und die 1. Säule sind obligatorisch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie stehen damit der 3. Säule gegenüber, die alle freiwilligen Vorsorgeaufwände beinhaltet. Das BVG als Gesetz soll dazu beitragen, dass die Menschen für das Pensionsalter die Sicherheit von Mindestleistungen haben. Zusätzlich stellt es eine Pflichtversorgung bei Invalidität dar und hilft Hinterbliebenen im Todesfall.
Das BVG ist ein Gesetz, das sich bewährt hat
Eingeführt wurde das BVG als Gesetz 1985. Der soziale Gedanke dahinter richtete sich zum einen an die Versicherten selbst und zum anderen an deren Angehörige. Wird der Versicherte so alt, dass er die Pensionierung erreicht, hat er über die Jahre der Beitragszahlung einen Betrag angesammelt, der nun ausgezahlt wird. Das BVG als Gesetz unterstützt damit die 1. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz, in der die AHV, die „Alters- und Hinterlassenenversicherung“ und die IV, die „Invalidenversicherung“ für eine Minimalvorsorge einstehen. Gemeinsam mit AHV und IV können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dank des BVG meist bis zu 60 Prozent des alten Einkommens in der Pension beziehen. Kommt es zum frühzeitigen Tod, erhalten die Hinterbliebenen die Zahlung. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden dabei gleichberechtigt zur Ehe bewertet.
Das BVG: ein Gesetz, das reformiert werden könnte
Der ASIP setzt sich als Schweizerischer Pensionskassenverband nicht nur dafür ein, dass Schweizerinnen und Schweizer gut informiert sind, sondern möchte als engagierter Dachverband auch die Zukunft mitgestalten. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit über 930 Pensionskassen und das Wissen aus Theorie und Praxis machen wir uns dafür stark, dass das jetzige BVG durch ein Gesetz reformiert und damit schlanker wird. Wir sind der Meinung, dass die bestehende Form für alle Beteiligten einfacher werden kann und damit ein konstruktiveres Miteinander ermöglicht. Derzeit gibt es eine starke Regulierung, die für Pensionskassen den Handlungsspielraum eher klein hält und vielen Chancen von Beginn an einen Riegel vorschiebt. Ein neues BVG als Gesetz der Moderne könnte auf die Rahmenbedingungen unserer Zeit besser reagieren.
BVG: mehr zum Gesetz und mehr zu ASIP
Sie möchten mehr über das BVG als Gesetz zur beruflichen Vorsorge wissen? Unser Team von ASIP und die Ziele unserer Arbeit interessieren Sie im Detail? In beiden Fällen stehen wir auch für persönliche Anfragen zur Verfügung. Nutzen Sie dank ausführlicher Informationen das Drei-Säulen-Prinzip der Altersvorsorge in der Schweiz, damit Sie im Pensionierungsalter nicht nur mehr Zeit haben, sondern diese auch geniessen können.
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