Allgemein , Rahmenbedingungen , Reformen , Umwandlungssatz
28. April 2020 17:12
COVID-19: Übersterblichkeit ändert nichts am BVG-Reformbedarf
Viele Pensionskassenverantwortliche fragen sich zurzeit, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die Pensionskassen haben wird. Das Bundesamt für Statistik (BfS) publiziert wöchentlich (jeweils einige Tage verzögert) die Anzahl der eingetretenen Todesfälle bei der Altersgruppe ab Alter 65 und vergleicht diesen Wert mit dem langjährigen Durchschnitt. Anfang des Jahres 2020 lag diese beobachtete Sterblichkeit noch etwas unter dem langjährigen Durchschnitt, stieg jedoch ab Mitte März deutlich an.
Obwohl das BfS keine Angaben zu den Todesursachen macht, kann davon ausgegangen werden, dass die Übersterblichkeit hauptsächlich auf die COVID-19 Ausbreitung zurückzuführen ist. Gemäss letzter Publikation vom 5. April 2020 lag die Anzahl Todesfälle der vorangehenden Woche rund 43% über dem langjährigen Durchschnitt.
Aktuell ist eine verlässliche Prognose der effektiven Übersterblichkeit aufgrund COVID-19 nicht möglich. Daher haben die Vorsorgeexperten von Libera anhand von drei denkbaren Szenarien versucht, die Effekte der Übersterblichkeit im Jahr 2020 auf die Pensionskassen abzuschätzen.
Im Ergebnis wird sichtbar, dass durch die Übersterblichkeit im Jahr 2020 sich für die Pensionskassen nicht viel verändern wird. "Ohnehin dürften die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 und die damit verbundenen Kursverluste an den Anlagemärkten die Effekte der Übersterblichkeit um ein Vielfaches übersteigen. Es ist auch nicht auszuschliessen, dass die Übersterblichkeit im Jahr 2020 zu einer etwas geringeren Sterblichkeit in den Folgejahren führen wird."
Unter dem Strich nimmt also die Dringlichkeit einer BVG-Reform nicht ab, sondern bleibt weiterhin hoch. Siehe hierzu der Reform-Vorschlag des ASIP.
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