Umwandlungssatz

23. Februar 2022 15:55

"Die Um­ver­tei­lung von Jung zu Alt lässt sich nicht «so­zi­al» be­grün­den"

Han­su­e­li Schöch­li be­rich­tet in der heu­ti­gen NZZ über die neu­es­te Stu­die zur wirt­schaft­li­chen La­ge der Haus­hal­te. Die­se wur­de ges­tern vom Bun­des­amt für So­zi­al­ver­si­che­run­gen (BSV) vor­ge­stellt. Durch­ge­führt wur­de sie von der Uni­ver­si­tät Genf für das Jahr 2015. Die Ana­ly­se be­ruht auf ei­nem Zu­sam­men­zug di­ver­ser Da­ten­ban­ken na­ment­lich zu Steu­ern, Haus­halts­er­he­bun­gen und So­zi­al­hil­fes­ta­tis­ti­ken. Er­fasst wur­de et­wa die Hälf­te der Ge­samt­be­völ­ke­rung.

Ge­mes­sen an den ge­sam­ten Net­to­ver­mö­gen stan­den die Rent­ner dem­nach 2015 im Mit­tel deut­lich bes­ser da als die Er­werbs­tä­ti­gen. Die Mehr­heit der Rent­ner­haus­hal­te scheint fi­nan­zi­ell gut ge­bet­tet zu sein. Der ent­schei­den­de Satz im Ar­ti­kel lau­tet: "Die in der AHV und der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge wei­ter­hin vor­herr­schen­de Ten­denz zur ver­steck­ten Um­ver­tei­lung von Jung zu Alt lässt sich nicht «so­zi­al» be­grün­den."

Dies un­ter­stützt die Po­si­ti­on der Pen­si­ons­kas­sen und der Mehr­heit des Na­tio­nal­rats, dass im Rah­men der ak­tu­el­len Re­form der zwei­ten Säu­le die heu­ti­ge Um­ver­tei­lung nicht durch ei­ne oder meh­re­re neue er­setzt wer­den darf. Viel­mehr ist am Sinn und Zweck der Re­form fest­zu­hal­ten, wo­nach die Um­ver­tei­lung deut­lich re­du­ziert wer­den soll. Mög­lich ist dies nur mit dem Mo­dell des Na­tio­nal­rats oder mit dem vor­he­ri­gen Mo­dell, das als Mit­tel­weg/ASIP be­zeich­net wur­de. 

Zum NZZ-Ar­ti­kel geht es hier.htt­ps://www.asip.ch/de/newsroom/so­cial­newsroom/post/218#

#BVG #Umwandlungssatz #Umverteilung

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