Wissen

Vorsorgesystem

Die Alters-/ Hinterlassenen- und Invaliden- (AHI-) Vorsorge basiert auf drei eigenständigen Säulen. Jede Säule hat ihren Zweck und das dafür vorgesehene Finanzierungsverfahren. So können die Nachteile des einen Systems durch die Vorteile des anderen kompensiert werden, was international als vorbildlich gilt. Das anzustrebende Leistungsziel ergibt sich aus den Vorgaben der Bundesverfassung (Deckung des Existenzbedarfs/ Weiterführung des gewohnten Lebensstandards). Das duale Vorsorgesystem aus Umlagefinanzierung (AHV) und Kapitaldeckung (BVG) stellt die Erreichung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Ziele sicher. Die berufliche Vorsorge soll dabei zusammen mit der AHV/ IV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen (Art. 113 Abs. 2 lit. b Bundesverfassung). Als sozialpolitisches Leistungsziel ist eine Ersatzquote aus AHV und BVG von 60% des letzten Bruttolohns (AHV-Lohn) anzuvisieren.

Die 1. Säu­le um­fasst die Al­ters- und Hin­ter­las­se­nen­ver­si­che­rung (AHV), die In­va­li­den­ver­si­che­rung (IV) und die Er­gän­zungs­leis­tun­gen (EL). Das Ziel der 1. Säu­le ist die Exis­tenz­si­che­rung im Al­ter und bei In­va­li­di­tät. Die Leis­tun­gen der 1. Säu­le wer­den haupt­säch­lich im Um­la­ge­ver­fah­ren fi­nan­ziert, d.h. die Bei­trä­ge der Ar­beit­neh­mer und Ar­beit­ge­ber wer­den un­mit­tel­bar an die Leis­tungs­be­rech­tig­ten aus­be­zahlt. Der klei­ne­re Teil der Aus­ga­ben wird über Bei­trä­ge des Bun­des und Ein­nah­men aus der Mehr­wert­steu­er und Spiel­ban­ken­ab­ga­be fi­nan­ziert.

Download Video Generation Z 1. Säule DE

Die 2. Säu­le, die be­ruf­li­che Vor­sor­ge (BVG), leis­tet in der Schweiz seit Jahr­zehn­ten einen zen­tra­len Bei­trag zur Al­ters-, Hin­ter­las­se­nen- und In­va­li­den­vor­sor­ge. Die be­ruf­li­che Vor­sor­ge in der Schweiz wur­de nicht erst 1985 mit dem BVG ge­schaf­fen, son­dern hat ih­ren Ur­sprung im 19. Jahr­hun­dert. Mit dem 1985 als Rah­men­ge­setz in Kraft ge­tre­te­nen BVG wur­de der seit 1972 be­ste­hen­de Ver­fas­sungs­auf­trag auf Ge­set­zes­stu­fe um­ge­setzt. Die be­ruf­li­che Vor­sor­ge ist im Ka­pi­tal­de­ckungs­ver­fah­ren fi­nan­ziert, d.h. die Spa­ran­tei­le ei­nes je­den Ver­si­cher­ten wer­den am Ka­pi­tal­markt an­ge­legt. Das so ent­ste­hen­de Vor­sor­ge­ver­mö­gen wird dem Ver­si­cher­ten im Al­ter als Ren­te und/ oder Ka­pi­tal aus­ge­zahlt.
Ge­mä­ss dem Schwei­ze­ri­schen Un­fall­ver­si­che­rungs­ge­setz (UVG) sind al­le in der Schweiz be­schäf­tig­ten Ar­beit­neh­men­den ob­li­ga­to­risch ge­gen Un­fäl­le und Be­rufs­krank­hei­ten ver­si­chert. Wer min­des­tens 8 Wo­chen­stun­den beim glei­chen Ar­beit­ge­ber ar­bei­tet, ist eben­falls ge­gen Nicht­be­rufs­un­fäl­le ver­si­chert.

Download Video 2. Säule in Kürze 2022

Download Video Berufliche Vorsorge

Download Video Generation Z Altersvorsorge 2. Säule D

Download Video BVG Finanzierung und Zinsen

Die be­ruf­li­che Vor­sor­ge wird über Pen­si­ons­kas­sen, wel­che selbst­stän­di­ge Rechts­trä­ger sind, um­ge­setzt. Als Rechts­for­men sind Stif­tun­gen oder Ein­rich­tun­gen des öf­fent­li­chen Rechts mit ei­ge­ner Rechts­per­sön­lich­keit vor­ge­se­hen (frü­her auch Ge­nos­sen­schaf­ten; die­se sind nicht mehr vor­ge­se­hen). Das BVG de­fi­niert die Min­dest­leis­tun­gen, die sämt­li­che re­gis­trier­ten Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen aus­rich­ten müs­sen. Dar­über hin­aus ver­fü­gen die Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen ne­ben ei­nem ge­setz­lich ein­zu­hal­ten­den Min­dest­stan­dard (ob­li­ga­to­ri­sche be­ruf­li­che Vor­sor­ge als öf­fent­lich-recht­li­che Grund­la­ge) über einen Selbst­stän­dig­keits­be­reich (wei­ter­ge­hen­de be­ruf­li­che Vor­sor­ge, Über­ob­li­ga­to­ri­um). Ei­ne Kom­bi­na­ti­on die­ser bei­den Be­rei­che zeigt sich bei den in der Pra­xis über­wie­gend vor­herr­schen­den um­hül­len­den Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen. Bei die­sen han­delt es sich um je­ne re­gis­trier­ten Vor­sor­ge­ein­rich­tun­gen, die über den BVG-Min­dest­be­reich hin­aus wei­ter­ge­hen­de Leis­tun­gen vor­se­hen.

In der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge ge­win­nen sog. Sam­mel- und Ge­mein­schaft­sein­rich­tun­gen (vgl. Glossar) ei­ne im­mer grös­se­re Be­deu­tung. Als Ak­teu­re im Markt mit zahl­rei­chen Fir­men­an­schlüs­sen müs­sen sie sich mit ganz an­de­ren Fra­gen be­fas­sen als Fir­men­pen­si­ons­kas­sen.
 

 

Die 3. Säu­le um­fasst die pri­va­te Vor­sor­ge. Sie ist frei­wil­lig und wird wie die 2. Säu­le im Ka­pi­tal­de­ckungs­ver­fah­ren fi­nan­ziert. Da­durch, dass die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge vom steu­er­pflich­ti­gen Ein­kom­men ab­ge­zo­gen wer­den kön­nen, setzt der Staat einen An­reiz für das pri­va­te Spa­ren. Die 3. Säu­le dient der De­ckung von Zu­satz­be­darf und von Vor­sor­ge­lücken. 

Download Video

Erfahren Sie mehr

Für statistische Zwecke und um bestmögliche Funktionalität zu bieten, speichert diese Website Cookies auf Ihrem Gerät. Das Speichern von Cookies kann in den Browser-Einstellungen deaktiviert werden. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.