Jahresbericht
2021
Im Berichtsjahr, welches erneut durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt war, befasste sich der ASIP insbesondere mit verschiedenen Fragestellungen zur BVG-Reform 21, der Bedeutung einer nachhaltigen, verantwortungsvollen Vermögensbewirtschaftung und erarbeitete verschiedene Stellungnahmen zu geplanten Gesetzes-
anpassungen und Weisungen der OAK BV. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten viele der Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für Pensionskassen-Verantwortliche virtuell durchgeführt werden.
Jahresbericht 2021 (PDF)
Rundschau 2021 (PDF)
Unsere Zielsetzungen: Eine starke zweite Säule!
Unsere Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden-Vorsorge soll weiterhin auf drei eigenständigen Säulen basieren. Die kapitalgedeckte, kollektive berufliche Vorsorge als zweite Säule nimmt in diesem System
einen wichtigen Stellenwert ein. Der ASIP fokussiert sich daher auf die Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge. Dabei ist insbesondere der demografischen Entwicklung, der Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse, den wirtschaftlichen Veränderungen und dem Wandel der Finanzmärkte Rechnung zu tragen.
Wir bringen die Position der Mitglieder zu vorsorgepolitischen Fragen in die politische Diskussion ein und stehen im Dialog mit allen wichtigen Organisationen und Institutionen der Vorsorge-Branche –
immer mit dem Ziel, die Qualität der beruflichen Vorsorge zu
erhalten und zu stärken.
Der ASIP setzt sich ein für:
- ein langfristig ausgerichtetes Vorsorgesystem
- faire, generationengerechte Vorsorgelösungen
- ökonomisch realistisch definierte Leistungsziele
- Professionalität, Transparenz und Nachhaltigkeit in der
Bewirtschaftung des Vorsorgevermögens
- sozialpartnerschaftlich geführte Pensionskassen (PK)
- eine Deregulierung der Vorsorgebestimmungen
- eigenverantwortlich handelnde, gut ausgebildete
Führungsorgane
- die Förderung des Verständnisses der beruflichen Vorsorge
- die Stärkung des Vertrauens in die berufliche Vorsorge.
Schwerpunkte 2021
Vorsorgepolitisch haben wir uns vor allem mit der BVG-Reform 21 befasst. Diese soll die langfristige Sicherung der Renten im Kapitaldeckungsverfahren gewährleisten und so sicherstellen, dass das Ersparte vollumfänglich bei den Versicherten bleibt.
Das Covid-Jahr 2021 in Kürze
Diesbezüglich hat der Nationalrat ein ausgewogenes Konzept verabschiedet. Zudem standen Fragen der nachhaltigen Vermögensbewirtschaftung auf der Agenda. Die Corona-Pandemie führte zu Anpassungen der Verbandsaktivitäten.
BVG-Reform 21: noch ein weiter Weg...
Aus Sicht des ASIP und wichtiger Akteure der Wirtschaft (u.a. Schweizerischer Baumeisterverband, Gastro-Suisse, Arbeitgeber Banken, Swiss Retail Federation, Bauernverband, aber auch Kaufmännischer Verband und Angestellte Schweiz) hat der Nationalrat mit 126 zu 66 Stimmen richtigerweise das Konzept des Bundesrates abgelehnt. Die Vorlage des Nationalrates reduziert die Umverteilung, die zulasten der jüngeren Generationen geht, sieht für die Übergangsgeneration faire Kompensationsmassnahmen vor, die nicht zu einem Abbau der Vorsorge führen, und gewährleistet den langfristigen Erhalt des Leistungsziels. Letzteres vor allem auch für Tieflohnbeziehende und Teilzeitarbeitende, insbesondere Frauen.
Wir schlagen im Hinblick auf die Beratungen im Ständerat vor,
› auf die vorgesehene starke Reduktion der Eintrittsschwelle in Verbindung mit einer deutlichen Reduktion des Koordinationsabzugs zu verzichten. Sie führt zu massiv höheren Kosten. Das ASIP / Mittelweg-Modell kann als Alternative dienen.
› bezüglich Kompensation der Übergangsgeneration die Konzeption des Nationalrates zu übernehmen. Insbesondere das Anrechnungsprinzip sowie die Finanzierung sind unbedingt beizubehalten. Eine Übergangsfrist von 15 Jahren ist tendenziell jedoch zu lang.
Vermögensbewirtschaftung: Dauerbrenner ESG
Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance-Aspekte (ESG-Kriterien) sind Teil der ökonomischen Risiken und werden zu Recht durch die Pensionskassen analysiert. Die Anlagepolitik ist und bleibt Aufgabe der paritätischen Organe. In Erinnerung zu rufen ist aber, dass es nicht den Königsweg in der ESG-Umsetzung gibt.
Der ASIP verfolgt das Ziel, über ein regelmässiges Reporting eigenverantwortlich die Transparenz bezüglich ESG-Umsetzung zu erhöhen. Aufgrund der treuhänderischen Pflicht müssen Pensionskassen alle relevanten Risiken, also auch Nachhaltigkeits- und Klimarisiken, adressieren. Pensionskassen sollten daher künftig gegenüber den Versicherten vermehrt aufzeigen, in welcher Form sie die ESG-Kriterien in ihren Anlageprozess einbauen.
Weitere Vorsorgefragen
Das Parlament hat in der Wintersession 2021 die Vorlage «AHV 21» verabschiedet. Im Rahmen dieser Vorlage, über die voraussichtlich im Herbst 2022 abgestimmt wird, werden auch Fragen des BVG-Rentenalters (65 für Mann und Frau) sowie die damit verknüpften Flexibilisierungsmöglichkeiten geregelt.
Link zu Sozialpolitische Rundschau 2021
Unter dem Titel «Modernisierung der Aufsicht in der ersten und Optimierung in der zweiten Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge» berät das Parlament eine weitere Vorlage. Im Fokus stehen Bestimmungen zur Übernahme von Rentnerbeständen und zur Entschädigung von Vermittlungstätigkeiten. Der ASIP unterstützt die vorgeschlagenen Regelungen.
ASIP-Aktivitäten
Aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie konnte die zu Beginn des Berichtsjahres geplante Jahresstart-Veranstaltung 2021 nicht physisch in Bern durchgeführt werden. Im Rahmen einer digitalen Grussbotschaft zeigten Präsident und Direktor den Mitgliedern die für das Vorsorgejahr 2021 relevanten Themen und Schwerpunkte aus Sicht des ASIP auf. Präsident Jean Rémy Roulet wies darauf hin, dass die sozialpolitische Agenda der Schweiz aktuell vor allem von der Diskussion um die Ausgestaltung unserer Altersvorsorge geprägt sei. Aufgrund des demografischen Wandels und der wirtschaftlichen Zwänge besteht hinsichtlich der Stabilisierung von AHV und beruflicher Vorsorge Handlungsbedarf. Im Rahmen dieser Diskussionen ist es unsere Aufgabe, immer wieder die Stärken der zweiten Säule hervorzuheben.
Insgesamt sind viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit gefragt, um das Vertrauen der Versicherten in das Vorsorgesystem langfristig zu stärken und den Versicherten die Notwendigkeit einer Reform verständlich zu erklären. Das wird dann erfolgreich sein, wenn die Leistungsversprechen glaubwürdig sind und nachhaltig eingelöst werden können. Wir müssen wieder vermehrt zeigen, wie die Pensionskassen ihre Aufgaben auch in einem schwierigen Umfeld erfolgreich bewältigen und sich den Herausforderungen, vor denen sie stehen, erfolgreich stellen.
Auch 2021 musste die ASIP-Mitgliederversammlung nochmals auf schriftlichem bzw. elektronischem Weg durchgeführt werden. Im Fokus standen die aufgrund mehrerer Rücktritte notwendig gewordenen Neuwahlen. So traten die langjährigen, aktiven Vorstands-Mitglieder Gertrud Stoller-Laternser, Jacques Antoine Baudraz, Rolf Bolliger und Markus Hübscher zurück. Ihnen allen wurde für ihre Mitarbeit im ASIP-Vorstand herzlich gedankt. Aufgrund dieser Rücktritte und im Hinblick auf die im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen an der Mitgliederversammlung 2022 zu erwartenden weiteren Mutationen wurden im Sinne einer längerfristigen Personalplanung Ergänzungswahlen vorgenommen. Neu in den Vorstand gewählt wurden Raymond Alder (Vorsorgestiftung Emmi, Geschäftsführer), Christine Holstein (PK Nest; Mitglied der Geschäftsleitung), Iwan Lanz (PK SBB, Geschäftsführer), Martin Roth (PK Manor, Geschäftsführer), Reto Tarreghetta (LUPK, Geschäftsführer) und Bojana Vukasin (PK Bank J. Safra Sarasin, Geschäftsführerin).
Der ASIP als Fachverband war auch 2021 ein kompetenter Ansprechpartner für seine Mitglieder, die Politik und die Medien. So haben wir unseren Mitgliedern auf der neu gestalteten Website zahlreiche Informationen und Fachmitteilungen angeboten und Lösungsmöglichkeiten zu aktuellen Fragestellungen aufgezeigt. In Fachmitteilung Nr. 127 haben wir z.B. die Umsetzung der IV-Revision skizziert. Mit dieser Reform wurde auf den 1. Januar 2022 das vierstufige Rentensystem durch ein «stufenloses» Rentensystem ersetzt. Dieses gilt nicht nur in der IV, sondern auch für Ansprüche auf IV-Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Die Übernahme des stufenlosen Rentensystems im überobligatorischen Leistungsbereich setzt eine entsprechende Regelung im Vorsorgereglement voraus, und die Versicherten müssen über diese Änderung informiert werden. Viele Pensionskassen haben zwischenzeitlich das stufenlose Rentensystem übernommen.
Im Herbst konnten wir zwei Tagungen – eine Weiterbildung für Führungsorgane unter dem Titel «Auf den Punkt gebracht» und ein ESG-Kompaktseminar – wieder vor Ort durchführen.
Weiterhin nutzte der ASIP die Schweizer Personalvorsorge als Publikationsorgan für Verbandsmitteilungen. Auch das vom ASIP als Partner unterstützte VPS-Symposium in Zürich vom 29./30. September 2021 bot wiederum eine willkommene Gelegenheit, Informationen und Erfahrungen mit unseren Mitgliedern auszutauschen sowie Entwicklungstendenzen in der beruflichen Vorsorge zu erkennen.
Der ASIP äusserte sich über verschiedene Medienkanäle sowie Social Media zu aktuellen Fragestellungen. Dies z.B. zum Entscheid des Bundesrates zum BVG-Mindestzinssatz 2022 oder zur Frage der Entschädigung der Broker. Beherrschendes Thema 2021 waren jedoch die Beratungen der Vorlage BVG-Reform 21 in der zuständigen nationalrätlichen Kommission (SGK-N) und im Nationalrat. Die den ASIP / Mittelweg-Vorschlag tragenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Organisationen sowie die Fachverbände haben sich stark engagiert und den deutlichen Entscheid des Nationalrates positiv zur Kenntnis genommen. Es ist jetzt alles daran zu setzen, dass sich auch der Ständerat den Grundsatzüberlegungen der Mehrheit des Nationalrates anschliesst. Entscheidend ist, dass eine gewisse Opfersymmetrie gewahrt wird, indem einerseits die Finanzierungslast nicht zu stark auf die jungen Erwerbstätigen abgewälzt und anderseits die Revision für die Älteren insgesamt sozialverträglich vorgenommen wird. In diesem Sinn engagiert sich der ASIP als Partner in der (sozial)politischen Meinungsbildung und bringt als Fachverband die Stimme der Branche ein. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Weiter haben wir auf unserer Website neue Erklärvideos (Short-Clips) zum freien Download aufgeschaltet. Die Videos bieten einen guten Einstieg in die bevorstehenden Diskussionen zur BVG-Reform.
Gegen Ende Jahr haben wir mit einem neuen Format «ASIP vor Ort» den Austausch mit unseren Mitgliedern intensiviert. In Zürich, Luzern, Genf und Neuenburg wurden im Rahmen von Mittagsveranstaltungen mit den Teilnehmenden verschiedene Fragestellungen diskutiert, so u.a. die BVG-Reform. Dieses Format wird sehr geschätzt und daher auch 2022 weitergeführt.
Als Anlaufstelle für die Mitglieder und alle Stakeholder leistete die ASIP-Geschäftsstelle unter der Leitung von Hanspeter Konrad auch in Zeiten der Corona-Pandemie wertvolle Dienste. An dieser Stelle sei daher Maria Arrigo Kryenbühl, Dr. Michael Lauener sowie Yves-Marie Hostettler als Vertreter des ASIP in der Romandie für ihren engagierten und grossen Einsatz herzlich gedankt.
Ausblick 2022
In der Altersvorsorge sind die chronischen Reformblockaden zu beheben. In der AHV werden wir voraussichtlich im Herbst über die Vorlage, die u.a. ein dringend notwendiges einheitliches Rentenalter für Mann und Frau von 65 Jahren vorschlägt, abstimmen. Die Beratungen der Vorlage BVG 21 werden im kommenden Sommer im Ständerat fortgesetzt. Weiterhin stehen eine ESG-orientierte Anlagepolitik sowie die Umsetzung des Datenschutzgesetzes (DSG) im Fokus.
Das am 25. September 2020 vom Parlament verabschiedete revidierte DSG wird frühestens anfangs 2023 in Kraft treten. Da Art. 85a BVG weiterhin nur in der obligatorischen beruflichen Vorsorge anwendbar ist, werden die Bestimmungen des DSG für die registrierten Vorsorgeeinrichtungen mit umhüllender Vorsorgelösung ergänzend anwendbar sein, für die nicht registrierten Vorsorgeeinrichtungen jedoch ausschliesslich. Der ASIP hat die gesamte Thematik in einer Fachmitteilung skizziert und bereitet weitere Umsetzungsmassnahmen vor.
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Neben der Wahrnehmung der Interessenvertretung der Pensionskassen stehen die effiziente Erbringung der ASIP-Dienstleistungen im Fokus unserer Aktivitäten (ASIP als Dienstleistungs-/ Servicezentrum). So gehen wir heute davon aus, dass es 2022 wieder möglich sein wird, Fachtagungen und Weiterbildungsveranstaltungen für Mitglieder des obersten Führungsorgans, für Geschäftsführende sowie Mitarbeitende von Pensionskassen physisch durchzuführen. Zudem setzen wir die Veranstaltungen «ASIP vor Ort» fort. Verbandspolitisch werden die Wahlen des Vorstands und vor allem des Präsidiums im Fokus stehen.
Insgesamt ist es uns ein zentrales Anliegen, Sie weiterhin mit stets aktualisierten Inhalten und umfassenden Informationen zu unterstützen: über unsere Website und mittels Fachmitteilungen und weiterer Publikationen. So haben wir bereits anfangs Jahr die BAK-Studie «Volkswirtschaftliches Portrait der Pensionskassen» publiziert. Das Altersvorsorgesystem der Schweiz verfügt über eine stark ausgebaute, kapitalgedeckte zweite Säule: die berufliche Vorsorge (BV). BAK Economics hat die damit einhergehende volkswirtschaftliche Bedeutung der Pensionskassen im Auftrag des ASIP untersucht. Die Studie ist ein Up-date des 2018 erschienenen «Volkswirtschaftlichen Portraits der Pensionskassen». -
Zwei sich in den letzten Jahren verstärkende Trends prägen die Pensionskassenbranche. Erstens lässt sich eine anhaltende Konsolidierung feststellen. Während 2004 noch über 2935 Pensionskassen aktiv waren, ist diese Zahl im Jahr 2020 auf 1438 gesunken. Zweitens führt(e) dieser Prozess zu einer Verlagerung der Versicherten weg von firmeneigenen Pensionskassen hin zu Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE). Inzwischen sind über 71% der aktiven Versicherten in SGE versichert. Zudem ist ein
stetiges und deutliches Wachstum der Bilanzsummen der Pensionskassen festzustellen. Während die Bilanzsumme 2004 noch CHF 484 Mia. betrug, verzeichnen die 1438 Pensionskassen 2020 einen Wert von über CHF 1064 Mia. Zudem ist die Zahl der Aktiv-Versicherten in dieser Zeitspanne um rund 37% gestiegen (vgl. Daten der PK-Statistiken). Es gibt nicht einen klaren, diese Konsolidierung begünstigenden Treiber. Zu nennen sind mehrere Gründe, so vor allem die zunehmende Komplexität der Thematik «Berufliche Vorsorge», die eintretenden Skaleneffekte, die unter Umständen die Effizienz steigern und so zu einer Kostenreduktion führen können, sowie die abnehmende Bedeutung der Selbstbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in Führungsorganen von Pensionskassen.
Exemplarisch dafür ist die stets wachsende Zahl an sozialpolitischen und ökologischen Forderungen gegenüber der 2. Säule. Beurteilt man die aktuellen Diskussionen, so könnte man den Eindruck gewinnen, dass von den Pensionskassen erwartet wird, alle (sozial)politischen Probleme zu lösen. Sie geraten zunehmend in den Sog einer von einem «politischen Moralismus» geprägten Debatte, die eine sachlich geführte Diskussion verhindert («NZZ» vom 16. April 2021). Die stetig wachsenden Begehrlichkeiten – von der Förderung des Weltfriedens bis hin zur Bekämpfung der Erderwärmung – schränken den Handlungsspielraum der Pensionskassen zunehmend ein und führen immer öfter zu Zielkonflikten. Die Pensionskassen-Branche widersetzt sich den berechtigten Reformanliegen nicht. Ihre primäre Aufgabe ist aber die Erbringung von Vorsorgeleistungen gegenüber den Versicherten zu einem optimalen Preis-/ Leistungsverhältnis. Es ist daher wenig zielführend, die Pensionskassen im Rahmen der Reformdiskussionen in ein immer enger werdendes regulatorisches Korsett zu zwängen. Stattdessen ist es vielmehr notwendig, den bereits auf Pensionskassen-Ebene getroffenen, erprobten Lösungen Rechnung zu tragen. Zudem sind das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer kosteneffizienten, transparenten Pensionskassen-Führung zu schärfen sowie strukturelle Schwachstellen aufgrund der veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen im Finanzierungs- und/ oder Leistungsbereich auszumerzen. Ein Ende des politischen Reformstaus im BVG wäre diesbezüglich ein positiver Anfang.