Jahresbericht
2020
Das Berichtsjahr 2020 wurde von der Covid-19-Pandemie dominiert und geprägt. Sie stellte nicht nur das Gesundheitswesen, die Politik, unsere Wirtschaft sowie Gesellschaft vor grosse Herausforderungen, sondern auch die Pensionskassen. Vorsorgepolitisch standen für den ASIP 2020 die BVG-Reform, Themen der Vermögensbewirtschaftung, Stellungnahmen zu verschiedenen geplanten Gesetzesanpassungen sowie Weisungen der OAK BV im Fokus. Zudem unterstütz(t)en wir unsere Mitglieder tatkräftig bei den sich aufgrund der Covid-19-Pandemie stellenden Fragen.
Jahresbericht 2020 (PDF)
Rundschau 2020 (PDF)
Unsere Zielsetzungen: Eine starke zweite Säule!
Die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden-Vorsorge soll weiterhin auf drei eigenständigen Säulen basieren. Als kapitalgedeckte, kollektive berufliche Vorsorge nimmt die zweite Säule in diesem System einen zentralen Stellenwert ein. Der ASIP fokussiert sich daher auf die Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge. Gleichzeitig ist der demografischen Entwicklung, der Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse, den wirtschaftlichen Veränderungen und dem Wandel der Finanzmärkte Rechnung zu tragen.
Der ASIP setzt sich ein:
- für ein langfristig ausgerichtetes Vorsorgesystem
- für faire, generationengerechte Vorsorgelösungen
- für ökonomisch realistisch definierte Leistungsziele
- für Professionalität, Transparenz und Nachhaltigkeit in der
Bewirtschaftung des Vorsorgevermögens
- für eine Reduktion der Regulierung und Komplexität
- für sozialpartnerschaftlich und dezentral geführte Pensionskassen
- für eigenverantwortlich handelnde, gut ausgebildete Führungsorgane
- für die Förderung des Verständnisses der beruflichen Vorsorge
- für die Stärkung des Vertrauens in die berufliche Vorsorge.
Schwerpunkte 2020
Das Fundament unserer Altersvorsorge ist intakt - gleichwohl sind Reformen notwendig. Das Tiefzinsumfeld und die steigende Lebenserwartung verlangen eine Anpassung der Berechnungsgrundlagen der Renten in der beruflichen Vorsorge. In der aktuellen Lage hat die BVG-Revision weiter an Dringlichkeit
gewonnen.
Das Covid-Jahr 2020 in Kürze
In diesem Sinne fokussierte sich der ASIP im Berichtsjahr vor allem auf die BVG-Reform. Zudem befassten wir uns mit der Integration der ESG-Kriterien in die Anlagepolitik der Pensionskassen. Aufgrund der Covid-Pandemie
mussten auch die Verbandsaktivitäten angepasst werden.
BVG-Reform
Nach einer verlängerten Vernehmlassungsfrist bis Ende Mai 2020 verabschiedete der Bundesrat am 25. November 2020 die Botschaft zuhanden des Parlaments. Er hält bedauerlicherweise am sogenannten „Sozialpartnerkompromiss“ fest, obwohl dieser in der Vernehmlassung sowohl von den bürgerlichen Parteien als auch wichtigen Verbänden sowie einzelnen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen abgelehnt wurde.
Der ASIP hat kein Verständnis dafür, dass der Bundesrat weiterhin am pauschalen Rentenzuschlag festhält und damit massive Mehrkosten in Kauf nimmt. Zwischenzeitlich gewinnt aber die auf dem ASIP-Vorschlag basierende Alternative (Mittelweg/ ASIP-Vorschlag) zunehmend an Bedeutung und wird politisch verstärkt diskutiert.
ESG-orientierte Anlagepolitik im Fokus der Pensionskassen
Die Pensionskassen tragen den Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance-Aspekten (ESG-Kriterien) vermehrt Rechnung. So zeigt eine Umfrage unter unseren Mitgliedern, dass die Zahl der Pensionskassen, welche die ESG-Kriterien in ihrem Anlageprozess berücksichtigen, laufend zunimmt. Das liegt im Interesse der Versicherten, denn es geht um die langfristige Werthaltigkeit der Anlagen.
Wie Pensionskassen den Risiken im Rahmen des Anlageprozesses konkret Rechnung tragen, steht jedoch in der Verantwortung der obersten Führungsorgane. Sie tragen die treuhänderische Verantwortung für eine nachhaltige, zukunftsorientierte Bewirtschaftung der Vermögen ihrer Versicherten.
ASIP-Aktivitäten
Zu Beginn des Berichtsjahres konnte die Jahresstart-Veranstaltung 2020 noch physisch in Bern durchgeführt werden. Dr. Stefan Kull, Dozent Hochschule Luzern, Wirtschaft, nahm unter dem Titel «Weltwirtschaft und Finanzmärkte» eine finanzmarktpolitische Standortbestimmung vor. Präsident Jean Rémy Roulet diskutierte mit dem Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen, Dr. Stéphane Rossini, aktuelle vorsorgepolitische Fragen. Schliesslich standen in einem Podiumsgespräch mit Nationalrätin Ruth Humbel (CVP) und Nationalrat Andri Silberschmidt (FDP) die aktuellen Revisionen AHV und BVG im Fokus. Irene Brügger alias Fräulein Da Capo bot als «multiinstrumentales Einfrauorchester» mit ihren Mundartliedern zum Schluss beste Unterhaltung.
Aufgrund der Entwicklung der Covid-Pandemie konnten in den darauffolgenden Monaten die Mitgliederversammlung und diverse weitere Veranstaltungen leider nicht mehr physisch durchgeführt werden. Gleichwohl war der ASIP als Fachverband in vorsorgepolitischen Fragen ein kompetenter Ansprechpartner für seine Mitglieder, die Politik und die Medien. So haben wir unseren Mitgliedern auf unserer neu gestalteten Website www.asip.ch zahlreiche Informationen und Fachmitteilungen angeboten und Lösungsmöglichkeiten zu aktuellen Fragestellungen aufgezeigt. In Fachmitteilung Nr. 120 nahmen wir z.B. zu verschiedenen Auswirkungen der Covid-Pandemie Stellung, so u.a. zur Frage der Kurzarbeit und der vorsorgerechtlich weiterhin geschuldeten Beiträge, zur temporären Verwendung der Arbeitgeberbeitragsreserven oder zu organisatorischen Themen. Zu zahlreichen Fragen Anlass gab die Umsetzung des neuen Art. 47a BVG (Weiterversicherungsmöglichkeit; vgl. dazu Fachmitteilungen Nrn. 121/ 124).
Ferner nahmen wir zu der von einzelnen Autoren und Autorinnen gebetsmühlenartig geforderten freien Wahl der Pensionskasse durch die Versicherten Stellung. Auch wenn diese Forderung auf den ersten Blick verführerisch klingen mag, verbessert sie die Situation der einzelnen Versicherten keineswegs und korrigiert die systemwidrige Umverteilung nicht.
Die freie Wahl der Pensionskasse ist keine überzeugende, im Interesse der Versicherten liegende Lösung. Vielmehr sollte jetzt die Energie in politisch mehrheitsfähige Lösungen für eine BVG-Reform investiert werden.
Schliesslich äusserte sich der ASIP über verschiedene Medienkanäle und Social Media-Netzwerke zu aktuellen Fragestellungen, wie z.B. zum Entscheid des Bundesrates zum BVG-Mindestzinssatz 2021 oder zur Frage der Entschädigung der Broker.
Weiter haben wir auf der Website neue Erklärvideos von der Generation Z für die Generation Z zum freien Download aufgeschaltet. Die Videos bieten einen guten Einstieg in die bevorstehenden Diskussionen zur BVG-Reform. Im Berichtsjahr wurde einmal mehr deutlich, dass der Trend zur Digitalisierung anhalten wird - und dies in allen vorsorgerelevanten Bereichen. Zur Diskussion steht z.B. heute schon ein digitales Vorsorgeportal, das alle vorsorgerelevanten Daten zusammenführt und jedem Einzelnen einen transparenten Überblick über die Gesamtleistungen aus allen Vorsorge-Säulen ermöglicht. In diesem Zusammenhang wird auch der elektronische Datenaustausch unter den Pensionskassen zunehmend wichtig. So ermöglicht z.B. die Plattform BVG-Exchange der Auffangeinrichtung den papierlosen, digitalen Datenaustausch von Austrittsdaten zwischen allen angeschlossenen Institutionen. Diese Aktivitäten müssen weiterhin gefördert werden.
Als Anlaufstelle für die Mitglieder und weitere Stakeholder leistete die ASIP-Geschäftsstelle unter der Leitung von Hanspeter Konrad auch in Zeiten der Covid-Pandemie wertvolle Dienste. An dieser Stelle sei daher Maria Arrigo Kryenbühl, Dr. Michael Lauener sowie Yves-Marie Hostettler als Vertreter des ASIP in der Romandie für ihren engagierten und grossen Einsatz herzlich gedankt.
Ausblick 2021
2021 stehen die folgenden vorsorgepolitischen Themen im Fokus:
- BVG-Reform (und bzgl. Höhe des Referenzalters die AHV 21)
- Vermögensbewirtschaftung/ ESG-Thematik
- Weitere Vorlagen (u.a. „Optimierung BVG“ und Datenschutz).
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Wir stehen vor einem intensiven politischen Prozess. Es muss uns gelingen, das Parlament von den Vorteilen des Mittelwegs/ ASIP-Vorschlages zu überzeugen. Dieses Reformmodell verbessert die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und der Teilzeitangestellten und stellt sicher, dass das Rentenniveau trotz Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes weitgehend erhalten bleibt. Dies jedoch ohne unnötige Lohnabzüge.
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Der ASIP betont immer wieder, dass neben Anpassungen auf der Verpflichtungsseite auch die Bedeutung des dritten Beitragszahlers – der Vermögenserträge – nicht unterschätzt werden darf. Dafür braucht es aber keine weiteren Regulierungen; die Anlagepolitik ist Sache der paritätischen
Organe und sollte dies auch bleiben.
Im Fokus stehen aktuell vor allem Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance-Aspekte (ESG-Kriterien). Pensionskassen sollten künftig gegenüber den Versicherten aufzeigen können, in welcher Form sie die ESG-Kriterien in ihren Anlageprozess einbauen. Wir werden in den kommenden Monaten verschiedene Lösungswege eines praxisorientierten Reportings aufzeigen. -
Das Parlament berät 2021 die Vorlage „Modernisierung der Aufsicht in der ersten Säule und Optimierung in der zweiten Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge“. Im Fokus stehen Bestimmungen zur Übernahme von Rentnerbeständen und zur Entschädigung von Vermittlungstätigkeiten. Der ASIP unterstützt die vorgeschlagenen Regelungen.
Schliesslich dürften per 1. Januar 2022 das revidierte Datenschutzgesetz sowie die Vorlage «Weiterentwicklung der IV» in Kraft treten. Zu beiden Vorlagen werden wir entsprechende Fachmitteilungen verfassen. -
Es ist uns ein zentrales Anliegen, Sie weiterhin mit stets aktualisierten Inhalten und umfassenden Informationen auf unserer neu gestalteten Website zu unterstützen. Zudem hoffen wir alle, dass im laufenden Jahr sowohl in der Deutsch- als auch in der Westschweiz wieder Fachtagungen und Weiterbildungsveranstaltungen für Mitglieder des obersten Führungsorgans, für Geschäftsführer sowie Mitarbeitende von Pensionskassen physisch und vor Ort durchgeführt werden können. Auch wenn Webinare durchaus sinnvoll waren und sind, können sie den persönlichen Erfahrungsaustausch nie vollkommen ersetzen.
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Die heutige berufliche Vorsorge ist nach wie vor ein stabiles und funktionsfähiges System. Unsere Branche muss aber immer wieder die Vorteile der kapitalgedeckten beruflichen Vorsorge aufzeigen und den Tatbeweis erbringen, dass die berufliche Vorsorge auch weiterhin ein Erfolgsmodell für die Versicherten ist. Das wird uns nur dann gelingen, wenn die Leistungsversprechen glaubwürdig sind und nachhaltig eingelöst werden können. Zudem wird es immer wichtiger, die Stärken der beruflichen Vorsorge mit unseren Kommunikationsmassnahmen klar aufzuzeigen. Es gilt, dem ständigen Schlechtreden der zweiten Säule Einhalt zu gebieten. Es geht um die Zukunft der kapitalgedeckten, risikoausgleichenden, dezentral durchgeführten beruflichen Vorsorge. Bei diesem Vorhaben fühlt sich der ASIP durch die Ergebnisse einer gfs.bern-Umfrage bestärkt. Diese zeigt die grosse Akzeptanz des Mittelwegs/ ASIP-Vorschlages bei der Bevölkerung. Das gfs.bern hält fest, dass dieser Vorschlag „eine wichtige Brücke zwischen Links und Rechts“ schlägt.
In diesem Sinn engagiert sich der ASIP als Partner in der (sozial)politischen Meinungsbildung und bringt als Fachverband die Stimme der Branche ein. Es ist uns ein Anliegen, Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen, Ihre Unterstützung und die angenehme partnerschaftliche Zusammenarbeit zu danken.