Verband
Charta
Aufgrund der treuhänderischen Aufgaben der Pensionskassenverantwortlichen muss deren Verhalten höchsten ethischen Massstäben genügen. Der ASIP hat darum für seine Mitglieder eine verbindliche Charta und Fachrichtlinien erlassen. Die Umsetzung soll sicherstellen, dass alle Loyalitäts- und Integritätsvorschriften des BVG eingehalten werden.
Die ASIP Charta
Alle Versicherten haben Anspruch darauf, dass die Führungsorgane ihre treuhänderische Verantwortung in ihrem Interesse korrekt wahrnehmen. Die Führungsorgane der Pensionskassen und insbesondere die von ihnen beauftragten Vermögensverwalter sind gefordert.
Die ASIP-Charta ist für alle Mitglieder verbindlich. Jedes Mitglied verpflichtet sich, für die Einhaltung der Grundsätze zu sorgen und alle dafür notwendigen Massnahmen zu ergreifen.
Der ASIP-Charta unterstellte Nicht-ASIP-Mitglieder
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OLZ AG, Marktgasse 24, 3011 Bern
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Mercer Alternatives AG, Tessinerplatz 5, 8027 Zürich
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Swiss Life Asset Management AG, General-Guisan-Quai 40, 8022 Zürich
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SWISSBROKE 2. Säule AG, Rheinfelsstrasse 1, 7004 Chur
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VERIT Immobilien AG, Klausstrasse 48, 8034 Zürich
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ECOFIN Investment Consulting AG, Neumünsterallee 6, 8032 Zürich
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Alpha Associates AG, Talstrasse 80 8021, Zürich 1
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HIG Asset Management AG, Löwenstrasse 25, 8001 Zürich
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PRIVERA AG, Monbijoustrasse 68, 3007 Bern
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SCHAEPPI GRUNDSTÜCKE, Sihlfeldstrasse 10, 8036 Zürich
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Diener Syz Real Estate AG, Asylstrasse 77, 8032 Zürich