ASIP-Stellungnahmen , Reformen
13. Dezember 2019 17:15
Pensionskassen ziehen eigenen Reform-Vorschlag dem des Bundesrats vor
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP hat soeben per Medienmitteilung dem Vorschlag des Bundesrats zur Reform der zweiten Säule eine Abfuhr erteilt. Der eigene, im Mai lancierte Vorschlag sichere das Rentenniveau, sei sozial gerechter, praxisnaher und verursache keine teure Umverteilung, während der des Bundesrats teurer und wegen einer Umverteilung von den Pensionskassen, die ihre Hausaufgaben schon gemacht haben zu denen, die dies noch nicht getan haben weniger fair sei.
"Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zur BVG-Reform eröffnet. Gemäss dem Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP ist eine Reform notwendig, mit der eine langfristige Sicherung der Renten gewährleistet werden kann. Zudem muss diese finanziell für die Versicherten und Arbeitgeber tragbar und durch die Pensionskassen operativ einfach umsetzbar sein, schreibt der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP in seiner Stellungnahme. Der ASIP fordert eine systemgerechte und auf dem Erfahrungswissen der Pensionskassen aufbauende BVG-Lösung ohne eine neue Umverteilung. Insbesondere soll sie auch die bereits vorweggenommenen Korrekturmassnahmen der meisten Pensionskassen fair berücksichtigen.
Als Fachverband hat der ASIP daher bereits im vergangenen Mai einen zielführenden und praxisorientierten Vorschlag veröffentlicht. Dieser sieht eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8% auf 5,8% vor, den Beginn des Alterssparens mit 20 anstatt mit 25 Jahren sowie eine leichte Senkung des Koordinationsabzuges, was speziell tiefere Löhne besserstellt. Zudem sollen die Altersgutschriften abgeflacht werden. Für die Übergangsgeneration, die nicht genügend Zeit erhält, die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes durch zusätzliches Sparen zu kompensieren, schlägt der ASIP ein systemkonformes Konzept für den Erhalt des Leistungsniveaus vor. Durch eine Erhöhung der BVG-Altersguthaben bei Pensionierung während zehn Jahren soll sichergestellt werden, dass auch diese Generation praktisch keine Renteneinbussen erleidet.
Der Bundesrat hat in seinem, vor allem auf dem Sozialpartnerkompromiss basierenden Vorschlag einige Elemente des ASIP-Vorschlages in ähnlicher Form übernommen. Der vorgeschlagene Mechanismus für die Übergangsgeneration zum Erhalt des Leistungsniveaus ist hingegen klar abzulehnen. Die fixen, lebenslänglichen Zuschläge für alle Neurentner – unabhängig von der Betroffenheit durch die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes und finanziert mit zeitlich nicht limitierten Beiträgen von 0,5% auf dem AHV-Lohn – schiessen weit über das Ziel hinaus und haben unerwünschte Konsequenzen.
Mit dem bundesrätlichen Vorschlag würde innerhalb der zweiten Säule eine im Umlageverfahren finanzierte Zusatzrente eingeführt, die für die Mehrheit der Versicherten einen unnötigen Leistungsausbau mit hohen Kosten für Arbeitgeber und Versicherte zur Folge hätte. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die in der Vergangenheit mehr als das gesetzliche Minimum bezahlt haben, würden ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Statt die Umverteilung mit realistischeren Rahmenparametern zu reduzieren, würde die Umverteilung mit der Giesskanne von Jung zu Alt und von Kassen mit einer vorteilhaften Altersstruktur zu den anderen verstärkt. Überhaupt nicht berücksichtigt wird durch den Bundesrat, dass viele Pensionskassen in den letzten Jahren ihre Umwandlungssätze bereits angepasst haben: der durchschnittliche Umwandlungssatz beträgt gemäss verschiedenen Quellen schon heute weniger als 5,8% im Alter 65. Der Bundesrat sollte daher bei der Reform auch berücksichtigen, was die Pensionskassen bereits sozialpartnerschaftlich beschlossen haben.
Reformen in der beruflichen Vorsorge sind dringend notwendig. Zielführend sind aber nur im Parlament und vor dem Volk mehrheitsfähige Lösungen. Insgesamt erfüllt der ASIP-Vorschlag die Forderungen nach einer wirksamen BVG-Reform und trägt den in den Pensionskassen bereits sozialpartnerschaftlich gefällten Entscheiden Rechnung. Die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und der Teilzeitangestellten würde verbessert. Ausserdem haben die vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen des ASIP-Vorschlages eine vergleichbare Wirkung, ohne dass eine teure, komplizierte und unnötige Umverteilung installiert werden muss. Berechnungen der Firma c-alm haben ergeben, dass es beim Reformvorschlag des ASIP unter Berücksichtigung einer Realverzinsung keine Verliererjahrgänge gibt, die weniger Rente erhalten als ursprünglich im BVG vorgesehen. Das sollte Grund genug sein, den praxistauglichen ASIP-Vorschlag im Rahmen der Vernehmlassung ernsthaft zu prüfen und noch Korrekturen beim nun in Vernehmlassung gegebenen Vorschlag anzubringen.“
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