Reformen , Umwandlungssatz , ASIP Faktenchecks
25. August 2021 13:13
Faktencheck: Der wahre Rentenklau
65 Prozent empfinden eine Senkung des Umwandlungssatzes als Rentenklau
Laut einer Umfrage der Versicherung Groupe Mutuel in Zusammenarbeit mit der Zeitung «Le Temps» empfinden 65 Prozent der Befragten die geplante Senkung des Umwandlungssatzes als Rentenklau. In der Westschweiz sehen das 73 Prozent so, in der Deutschschweiz 61 Prozent. Diese Sichtweise ist falsch.
Der wahre Rentenklau ist der heutige, zu hohe Umwandlungssatz
Mit dem Umwandlungssatz ist in diesem Zusammenhang immer der BVG-Mindestumwandlungssatz gemeint. Dieser ist aber nur für 14% der Versicherten relevant. Bei ihnen handelt es sich um diejenigen, deren Löhne nur mit dem BVG-Minimum versichert ist. Gehen sie in Pension, wird die jährliche Rente durch den BVG-Mindest-Umwandlungssatz berrechnet. Bei einem angesparten Alterskapital von 100'000 Fr. und einem BVG-Mindest-Umwandlungssatz von 6.8% werden jährlich 6'800 Fr. ausgezahlt. Diesem Prozentsatz liegt die Annahme zugrunde, dass die Lebenserwartung bei Rentenantritt grob ca. 15 Jahre beträgt und das Ersparte so lange reichen muss. (In Wirklichkeit ist es etwas komplizierter, weil das Kapital noch Zinsen abwirft, aber um das Prinzip zu verstehen können wir dies hier kurz ignorieren.)
Die Pensionskassen dieser 14% Versicherten, die am BVG-Minimum versichert sind, müssen also mit einem Umwandlungssatz von 6.8% rechnen. Die Pensionskassen der 86% Versicherten, die mit mehr als dem Minimum, überobligatorisch versichert sind, können einen tieferen Umwandlungssatz anwenden, weil sie beim überobligatorischen Anteil nicht an die 6.8% gebunden sind und somit einen im Durchschnitt tieferen Umwandlungssatz berechnen können. Letztere können somit das Ersparte auf die tatsächlich zu erwartenede Rentendauer aufteilen. Für sie braucht es keine Reform des Systems und auch nicht unbedingt eine Senkung des BVG-Mindest-Umwnadlungssatzes.
Die Rentendauer bzw. Lebenserwartung bei Rentenantritt ist mittlerweile ca. ein Drittel höher, als 1984 zu Beginn des BVG. Mit einem Umwandlungssatz von 6.8% reicht das angesparte Kapital deshalb nicht mehr bis zum Lebensende.
Damit die Pensionskassen trotzdem weiterhin die versprochene Rente auszahlen können, sind die Pensionskassen der 14% am BVG-Minimum Versicherten deshalb gezwungen, denjenigen Versicherten Geld wegzunehmen, die noch arbeiten und Beiträge zahlen. Sie tun dies, indem sie einen Teil der jährlichen Rendite («Zins») auf dem Kapital der Beitragszahler dafür verwenden, die Rentenlücken der Pensionierten zu stopfen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Pensionierungsverlusten, die gedeckt werden müssen.
Genauer betrachtet geht das Geld zuerst in Rückstellungen und wird dann von dort als Rente ausgezahlt, denn um auch in schlechten Jahren ihren Verpflichtungen nachkommen zu können, müssen diese Pensionskassen für mehrere Jahre im voraus sicherstellen, dass die Pensionierungsverluste gedeckt sind. (Bei einer Senkung des BVG-Mindest-Umwandlungssatzes können aus diesen Rückstellungen Ausgleichsmassnahmen finanziert werden, die sicherstellen, dass die Rentenzahlungen trotz Senkung des Umwandlungssatzes gleich hoch bleiben.)
Eigentlich ist die zweite Säule dafür gedacht, dass jeder für sich Alterskapital ansparen kann, indem er bzw. sie während des Arbeitslebens Geld einzahlt und die Pensionskasse dieses Geld gewinnbringend anlegt und vermehrt. Zur Absicherung des Inviduums gegen schlechte Zeiten und Verluste zahlen alle Beitragszahler gemeinsam in Reserven ein. Trotz individuellem Sparen herrscht also eine gewisse Solidarität.
Das Ausmass, in dem heutzutage wegen des für die heutige Lebenserwartung zu hohen Umwandlungssatzes Renditen der Beitragszahler für die Quersubventionierung laufender Renten abgezweigt werden müssen, übersteigt jedoch bei weitem die Grenze des Zumutbaren.
Denn vor allem den jüngeren Generationen wird damit nicht nur etwas Geld abgezweigt. Wegen des Zinseszinses würde sich dieses Geld über Jahrzehnte deutlich vermehren. Den Jungen entgeht also ein zigfaches des abgezweigten Betrags, und dieses Geld wird ihnen, die wahrscheinlich eine noch höhere Lebenserwartung haben werden, später beim Rentenantritt «doppelt und dreifach» fehlen. Das System gerät so langsam aus dem Lot und entfernt sich immer mehr vom ursprünglichen Ziel. Es braucht eine Reform.
Es ist nicht verkehrt, in diesem Zusammenhang vom wahren Rentenklau an den Jungen zu sprechen, den der zu hohe Umwandlungssatz verursacht.
Jedoch muss dabei unbedingt darauf hingewiesen werden, dass nicht die Pensionierten dafür verantwortlich gemacht werden können. Sie können nichts für die nicht mehr zeitgemäss eingestellten Stellschrauben des Systems.
Verantwortlich sind all jene politischen Kräfte, die seit Jahrzehnten eine Anpassung der Stellschrauben verhindern, indem sie die Öffentlichkeit mit dem Begriff des Rentenklaus täuschen und sich erfolgreich gegen eine Senkung des Umwandlungssatzes wehren.
Wohlgemerkt, denn man kann es nicht oft genug wiederholen: das Problem würde nur 14% der Versicherten betreffen und auch das nur, wenn es keine Ausgleichmassnahmen gäbe.
Bei diesen handelt es sich insbesondere um Tieflohnempfänger, bei denen der heutige Rentenklau besonders schlimme Folgen hat. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Gewerkschaften dieses Problems annehmen und gemeinsam mit allen involvierten Verbänden eine Lösung ausarbeiten, die den wahren Rentenklau beendet und die Renten der Tieflohnempfänger auf eine neue, solide Basis stellt.
Der «Mittelweg» genannte Vorschlag von über 40 Verbänden wäre ein dafür geeigneter Kompromiss, denn er belastet Tieflohnempfänger nicht mit neuen Lohnabgaben und verbessert trotzdem deren Absicherung mit einer zweiten Säule, bei insgesamt niedrigeren Kosten.
Das folgende Video erklärt die weiter oben erwähnten Stellschrauben der zweiten Säule.
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